Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Lilli,
wie ich sehen, konnten Ihre Fragen bereits geklärt werden. Sie müssen sich bezüglich Ihrer Rentenantragstellung keine Sorgen mehr machen.
Hallo Lilli,
nein, Sie haben nichts falsch gemacht. Auch der Rentenbeginn für eine Regelaltersrente zum 01.06.2023 ist bei einem Geburtsdatum 13.06.1957 zutreffend. Sollten Sie ihn dennoch ändern wollen, können Sie dies Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger formlos mitteilen.
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