Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung besteht dann, wenn die medizinischen und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
1. Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können. Je nachdem, wie lange Sie täglich noch arbeiten können, sind Sie gegebenenfalls teilweise oder voll erwerbsgemindert.
2. Neben den medizinischen müssen außerdem folgende versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müssen mindestens fünf Jahre versichert sein (allgemeine Wartezeit).
- In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung).
Sie sollten einen Rentenantrag stellen, dann kann der zuständige Rentenversicherungsträger prüfen, ob ein Anspruch besteht.