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Experten-Antwort

Rentenantrag abgelehnt, Rehaantrag aber auch...Wiederspruch ?

von Regina27.07.2020 | 07:30
159 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich bezog 3 Jahre lang Erwerbsminderungsrente wegen verschiedener Diagnosen. Jetzt wurde der Verlängerungsantrag abgelehnt und ich wechselte ins Alg1 zunächst und dann ins Krankengeld wieder, weil ich mich „so auf die Schnelle“ nicht fit genug fühlte, um gleich wieder Vollzeit zu arbeiten Meine Ärztin meine, ich sollte zunächst eine Reha machen und stellte einen Antrag Die wurde aber auch abgelehnt. Gegen was soll ich denn jetzt Wiederspruch einlegen? Gegen die Ablehnung der Erwerbminderungsrente oder gegen die Ablehnung der Reha?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.07.2020 | 07:59

Hallo Regina,

das kommt auf Ihre eigentliche Intention an.

Sofern Sie und Ihre behandelnde Ärztin zu der Einschätzung gelangen, dass Sie - entgegen der sozialmedizinischen Beurteilung der Rentenversicherung - nicht imstande sind, mindestens 3 Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nachzugehen, dann können Sie innerhalb der gesetzlichen Fristen Widerspruch gegen die Ablehnung Ihres Verlängerungsantrag auf Erwerbsminderungsrente einlegen.

Wenn Sie und Ihre behandelnde Ärztin die Einschätzung der Rentenversicherung teilen und gerne wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten, jedoch der Meinung sind, dass aktuell Ihre Erwerbsfähigkeit temporär gefährdet bzw. gemindert ist und Sie deshalb zunächst eine Reha benötigen, dann können Sie innerhalb der gesetzlichen Fristen Widerspruch gegen die Ablehnung Ihres Rehaantrages einlegen.

Sollten Sie Widerspruch einlegen, so sollte dieser hinreichend begründet und durch die Beifügung aktueller, aussagekräftiger medizinischer Befunde untermauert werden.

5 Antworten

Studentam 27.07.2020 | 10:40
Die Frage ist ja, welche Fristen sind überhaupt noch einzuhalten? Wenn Sie nach der EM Ablehnung erst in AlG1 wechselten und dann noch ins Krangkeld und dann noch einen Antrag auf Reha stellten der inzwischen komplett bearbeitet und abgelehnt wurde, dürfte die 4 Wochen Frist doch sicher bereits rum sein?
W°lfgangam 27.07.2020 | 18:11
Zitat von Student anzeigen
Hallo Student, die Rechtsbehelfsfrist (hier Widerspruch) beträgt genau _einen Monat_ /und da kann es hintendran auf den letzten Tag ankommen, nebst Kenntnisgabe + wirksamer Zustellung! ...hmm, bei wem haben Sie Verwaltungsrecht gelernt/geschwänzt? ;-) Gruß w.
Reginaam 28.07.2020 | 11:45
Ja natürlich ist die Wiederspruchsfrist längs abgelaufen, aber das ist doch kein Problem, oder? Stell ich einfach einen Neuantrag? Oder?
Max4.0am 28.07.2020 | 12:05
Ihre Frage lautete, gegen was Sie Widerspruch einlegen sollen. Diese wurde Ihnen beantwortet. Von "Neuantrag" war in Ihrem Beitrag nicht die Rede. Mit einem Neuantrag wird es ungleich schwieriger, denn hier muss man sich ja fragen, warum Sie keine Widersprüche formuliert, wenn Sie sich weiterhin für erwerbsgemindert gehalten haben.
am 28.07.2020 | 13:34
Wissen Sie überhaupt was Sie hier schreiben? Widerspruch dann Neuantrag. Ziemlich planlos. Da können Sie auch keine zielgerichtete Antworten erwarten.
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