Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Regina,
das kommt auf Ihre eigentliche Intention an.
Sofern Sie und Ihre behandelnde Ärztin zu der Einschätzung gelangen, dass Sie - entgegen der sozialmedizinischen Beurteilung der Rentenversicherung - nicht imstande sind, mindestens 3 Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nachzugehen, dann können Sie innerhalb der gesetzlichen Fristen Widerspruch gegen die Ablehnung Ihres Verlängerungsantrag auf Erwerbsminderungsrente einlegen.
Wenn Sie und Ihre behandelnde Ärztin die Einschätzung der Rentenversicherung teilen und gerne wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten, jedoch der Meinung sind, dass aktuell Ihre Erwerbsfähigkeit temporär gefährdet bzw. gemindert ist und Sie deshalb zunächst eine Reha benötigen, dann können Sie innerhalb der gesetzlichen Fristen Widerspruch gegen die Ablehnung Ihres Rehaantrages einlegen.
Sollten Sie Widerspruch einlegen, so sollte dieser hinreichend begründet und durch die Beifügung aktueller, aussagekräftiger medizinischer Befunde untermauert werden.
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