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Experten-Antwort

Rentenantrag - ärztlicher Befundbericht

von Hans-Peter12.05.2016 | 08:49
2650 Ansichten
11 Antworten
Guten Tag, ich habe ein Frage bezüglich des ärztlichen Befundberichtes beim Rentenantrag. Bei einem Rehaantrag wird man ja aufgefordert gleich einen Befundbericht inkl. Honorarblatt vom behandelnden Arzt ausfüllen zu lassen. Das wird dann wohl auch in die Entscheidung für eine mögliche Umdeutung in einen Rentenantrag herangezogen werden. Ich würde das jetzt beim Rentenantrag auch so machen, d.h gleich den ärztlichen Befundbericht inkl. Honorarblatt beilegen, das würde doch auch Zeit sparen. Die entsprechenden Formulare kann man sich ja herunterladen. Allerdings habe ich einen Hinweis gefunden, dass ein ärztlicher Befundbericht nur auf Aufforderung der DRV zu erstellen ist. Wenn es nur um das Honorar geht, würde ich das auch selber bezahlen. Aber ich meine, genauso wie beim Rehaantrag ist ein ärztlicher Befundbericht doch für die erste Beurteilung wichtig. Kann ich so vorgehen oder spricht da etwas dagegen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.05.2016 | 10:10

Es steht Ihnen natürlich frei, so vorzugehen. Ob das Honorar für den Befundbericht erstattet werden kann, wird im Einzelfall entschieden.

10 Antworten

W*lfgangam 12.05.2016 | 19:14
Hallo Hans-Peter, für den Rentenantrag gibt es keinen ärztlichen Befundbericht als Formular mehr. Früher mal ja (die so genannte Anlage Nr. 6 bei den LVA'en), wurde aber aus guten Grund vor rd. 25 Jahren eingestellt - der Inhalt/die med. Aussagekraft war prickelnd wie stilles Wasser ;-) Gruß w.
-am 13.05.2016 | 09:42
W*lfgang schrieb

Hallo Willi W.,

wir sind hier weder in der Neuauflage der Muppet-Show (Statler und Waldorf, alias Herz1952 vers. Schorsch ;-)) ...noch gibt es neue Argumente, die nicht kompatiblen haben wir ausgetauscht (Ihr Engagement in dieser Sache bleibt mir schleierhaft, egal - ist für mich/'mein' Versichertenvölkchen belanglos), daher

EOD ...nein, dafür finden Sie keinen regionalen Vordruck ;-)

trotzdem netten Gruß

w.

Hallo Hans-Peter, lassen Sie sich bitte durch die Aussage von W*lfgang nicht irritieren. Es gibt zwar noch keinen einheitlichen Vordruck der Rentenversicherungsträger für einen Befundbericht im Rentenverfahren, das ist aber lediglich auf unterschiedliche Verfahren bei den einzelnen Trägern zurückzuführen. Das Ärztegremium der Deutschen Rentenversicherungsträger hat sich mittlerweile für eine Vereinheitlichung des Befundberichts für das Rentenverfahren ausgesprochen, woran zur Zeit noch gearbeitet wird. Die Rentenversicherungsträger haben ihre hauseigenen Vordrucke zum Befundbericht teilweise ins Internet eingestellt. Schauen Sie also mal auf der Internetseite Ihres Rentenversicherungsträgers nach, ob dort ein Befundbericht vorgehalten wird. Gegebenenfalls können Sie den Vordruck für den Befundbericht auch bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern – oder verwenden Sie einfach den bundesweiten Vordruck zum Reha-Verfahren. Das Einreichen eines Befundberichts zum Rentenantrag ist regelmäßig hilfreich und wird von den Ärzten der Rentenversicherungsträger begrüßt.
W*lfgangam 14.05.2016 | 23:33
> Es gibt zwar noch keinen einheitlichen Vordruck der Rentenversicherungsträger für einen Befundbericht im Rentenverfahren ... ach ...interessante Logik zu meiner Aussage ;-) Gruß w. PS: interessant lediglich Ihre Aussage, dass die 'grüne' Anlage 6/in welcher Form auch immer vor der Exhumierung steht - da froin sich die örtlichen/greisen Hausärzte, die schon immer noch meinen: "holen Sie mal 'nen Rentenantrag vom Amt zur Bescheinigung der EU" ;-)
Willi W.am 15.05.2016 | 17:31
W*lfgang schrieb

Hallo Willi W.,

wir sind hier weder in der Neuauflage der Muppet-Show (Statler und Waldorf, alias Herz1952 vers. Schorsch ;-)) ...noch gibt es neue Argumente, die nicht kompatiblen haben wir ausgetauscht (Ihr Engagement in dieser Sache bleibt mir schleierhaft, egal - ist für mich/'mein' Versichertenvölkchen belanglos), daher

EOD ...nein, dafür finden Sie keinen regionalen Vordruck ;-)

trotzdem netten Gruß

w.

lassen Sie sich bitte durch die Aussage von W*lfgang nicht irritieren.
> Es gibt zwar noch keinen einheitlichen Vordruck der Rentenversicherungsträger für einen Befundbericht im Rentenverfahren ... ach ...interessante Logik zu meiner Aussage ;-)
Lieber W*lfgang, Sie schrieben: „für den Rentenantrag gibt es keinen ärztlichen Befundbericht als Formular mehr.“ Der Experte schrieb, dass die einzelnen Rentenversicherungsträger verschiedene hauseigene Befundberichte für den Rentenantrag haben. Zwischen Ihrer Aussage „es gibt keinen Befundbericht“ und der Experten-Antwort „es gibt verschiedene Befundberichte“ ist ein erheblicher Unterschied, finden Sie nicht? Meines Erachtens sagt der Experte das Gegenteil von Ihnen aus. Wenn Hans-Peter einen Befundbericht zum Rentenantrag einreichen will und Sie geben ihm als Antwort, dass es keinen Befundbericht zum Rentenantrag gibt, ist Ihre Antwort im Vergleich zu den beiden Expertenantworten kontraproduktiv. Oder wie der Experte es vorsichtiger ausgedrückt hat: Ihrer Antwort ist irritierend. Fazit: Wenn man die Experten-Antwort vollständig liest und nicht nur auf zwei Sätze reduziert, dann erschließt sich auch die „Logik“. :-) Wo wir aber gerade bei dem Stichwort „Logik“ sind: Ich stelle mir die Frage, worin der Sinn Ihrer Antwort an Hans-Peter bestand. Die Aussage, dass es vor 25 Jahren mal eine „Anlage 6“ gegeben hat, die aber angeblich unbrauchbar war, hilft Hans-Peter bei seinem Anliegen nicht weiter. Was sollte also diese Aussage? Geschichtsunterricht? Dann sollten Sie es vielleicht mal in einem Geschichts-Forum versuchen. Oder wollten Sie nur mal mit Ihrem Wissen glänzen? Falls ja, dann sage ich jetzt: Das ist ja toll, was Sie alles wissen! Einen ganz, ganz dicken Applaus! :-) Willi W.
W*lfgangam 15.05.2016 | 22:10
Willi W. schrieb

Sehr geehrte(r) Frau/Herr W*lfgang,

ich halte das Ganze hier garantiert nicht für eine Muppet-Show. Dafür finde ich den Kern der Diskussion – unangemessene, unsachgerechte Kritik – viel zu ernsthaft. Aber: Wer Ironie und Sarkasmus austeilt, sollte auch ein wenig davon einstecken können …

Verstehe. Ihnen fällt auf meine Argumente nichts mehr ein. Jedenfalls muss ich feststellen, dass Sie kein einziges meiner Argumente ernsthaft widerlegen konnten. Sie haben sich ja nicht mal sachlich-argumentativ mit meinen Argumenten auseinandergesetzt (… wenn Sie mal genau hinsehen: ich habe jedes Ihrer Argumente konkret aufgegriffen und widerlegt). Sie weichen meinen Argumenten in Ihren Antworten immer nur aus.

Aber klar: Wie kann man auch etwas widerlegen, was jedermann auf den Internet-Seiten der Rentenversicherungsträger nachverfolgen kann …

Warum sollte ich diesen Schleier lüften? Sie lassen ja auch offen, was die Intention Ihres ersten Beitrags in diesem Thread war; ist mir auch schleierhaft – wie ich ja bereits zweimal erwähnte. Ich weiß auch nicht, worin sich Ihr Engagement begründet …

Sei's drum. Ich werde mich jedenfalls durch Spötteleien, Ironie und unsachliche Argumente nicht davon abschrecken lasse, die Fakten zu nennen. Im Gegenteil: Immer wenn Sie mit Ironie und unsachliche Argumenten aufwarten* werde ich genau darauf eingehen und auf die Unzulänglichkeit hinweisen.

Grüße von

Willi W.

* wie zuletzt durch die Verunglimpfung als "Muppet-Show" – kann wohl kaum als sachliches Argument bezeichnet werden. Auch halte ich es für sehr vermessen, dass Sie für 'Ihr' Versicherungsvölkchen sprechen können. Das ist für mich ein alter Hut, der mich nicht beeindrucken kann: Wenn man keine echten Argumente mehr findet, tut man so, als spräche man für viele Leute, um sich "mehr Gewicht" zu verleihen.

Los Willi W., zögern Sie nicht und suchen Sie mir mal eben den Befundbericht hier aus: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… Mit eAntrag will ich Sie gar nicht erst belästigen ;-) Und ich wiederhole es nochmal: es gibt zz. keinen offiziellen Vordruck 'Befundbericht zum EM-Antrag' ...da ist nichts irritierend dran. Dass einzelne Regionalträger eigene Süppchen im Vordruckwesen kochen, gern, macht einheitliche Aussagen viel leichter ;-) Gruß w. PS: Wenn es Änderungen im Vordruckwesen der DRV gibt, erhalten Sie natürlich als erster eine Kopie ...
Willi W.am 16.05.2016 | 12:56
W*lfgang schrieb

Hallo Willi W.,

wir sind hier weder in der Neuauflage der Muppet-Show (Statler und Waldorf, alias Herz1952 vers. Schorsch ;-)) ...noch gibt es neue Argumente, die nicht kompatiblen haben wir ausgetauscht (Ihr Engagement in dieser Sache bleibt mir schleierhaft, egal - ist für mich/'mein' Versichertenvölkchen belanglos), daher

EOD ...nein, dafür finden Sie keinen regionalen Vordruck ;-)

trotzdem netten Gruß

w.

Lieber W*lfgang, entschuldigen Sie, es war mir nicht bewusst, dass Sie sich im Internet nicht so gut auskennen und Ihnen nur eine einzige Adresse der Deutschen Rentenversicherung bekannt ist. Anbei also eine kleine Auswahl an Internet-Adressen – alles offizielle Internet-Auftritte der Rentenversicherungsträger – auf denen Sie ärztliche Befundberichte für das Rentenverfahren herunterladen können. Alles offiziell gültige Vordrucke! Die DRV Bund, die fast die Hälfte aller Versicherten betreut, ist übrigens auch mit dabei. Noch ein kleiner Hinweis: Die einzelnen Rentenversicherungsträger sind alle Körperschaften mit Selbstverwaltungsrecht, d. h. sie können für sich selbst bestimmen, welche Vordrucke sie entwerfen und verwenden. Es gibt also keine Zwang zur Einheitlichkeit. :-( Aber zum Glück arbeiten, die Rentenversicherungsträger ja an einer gemeinsamen Version des Befundberichts, damit W*lfgangs Hirn nicht überfordert wird, wenn nicht alles vereinheitlicht ist (W*lfgang schrieb: „Dass einzelne Regionalträger eigene Süppchen im Vordruckwesen kochen, gern, macht einheitliche Aussagen viel leichter“). :-) Fazit: Ihre Aussage „für den Rentenantrag gibt es keinen ärztlichen Befundbericht als Formular mehr“ (Zitat) ist und bleibt schlichtweg falsch: Es gibt offiziell gültige Formulare der Rentenversicherungsträger für den ärztlichen Befundbericht zum Rentenantrag (s.u.). Falls Sie noch weitere Fragen rund um das Thema Befundbericht zum Rentenantrag haben, stellen Sie sie ruhig. In diesem Forum hilft man Ihnen gerne weiter :-). http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Inhalt/5_Servi… http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Mitteldeutschland/de/I… http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Westfalen/de/Inhalt/5_… http://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/de/Inhalt/A… http://www.deutsche-rentenversicherung.de/RheinlandPfalz/de/Inha… http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Nordbayern/de/Inhalt/5… http://www.deutsche-rentenversicherung.de/BraunschweigHannover/d… http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Schwaben/de/Navigation… P.S.: Sie sind immer noch die Antwort schuldig, was die Intention Ihres geschichtlichen Ausflugs war. Mit besten Grüßen Willi W.
W*lfgangam 17.05.2016 | 20:48
Willi W. schrieb

Sehr geehrte(r) Frau/Herr W*lfgang,

ich halte das Ganze hier garantiert nicht für eine Muppet-Show. Dafür finde ich den Kern der Diskussion – unangemessene, unsachgerechte Kritik – viel zu ernsthaft. Aber: Wer Ironie und Sarkasmus austeilt, sollte auch ein wenig davon einstecken können …

Verstehe. Ihnen fällt auf meine Argumente nichts mehr ein. Jedenfalls muss ich feststellen, dass Sie kein einziges meiner Argumente ernsthaft widerlegen konnten. Sie haben sich ja nicht mal sachlich-argumentativ mit meinen Argumenten auseinandergesetzt (… wenn Sie mal genau hinsehen: ich habe jedes Ihrer Argumente konkret aufgegriffen und widerlegt). Sie weichen meinen Argumenten in Ihren Antworten immer nur aus.

Aber klar: Wie kann man auch etwas widerlegen, was jedermann auf den Internet-Seiten der Rentenversicherungsträger nachverfolgen kann …

Warum sollte ich diesen Schleier lüften? Sie lassen ja auch offen, was die Intention Ihres ersten Beitrags in diesem Thread war; ist mir auch schleierhaft – wie ich ja bereits zweimal erwähnte. Ich weiß auch nicht, worin sich Ihr Engagement begründet …

Sei's drum. Ich werde mich jedenfalls durch Spötteleien, Ironie und unsachliche Argumente nicht davon abschrecken lasse, die Fakten zu nennen. Im Gegenteil: Immer wenn Sie mit Ironie und unsachliche Argumenten aufwarten* werde ich genau darauf eingehen und auf die Unzulänglichkeit hinweisen.

Grüße von

Willi W.

* wie zuletzt durch die Verunglimpfung als "Muppet-Show" – kann wohl kaum als sachliches Argument bezeichnet werden. Auch halte ich es für sehr vermessen, dass Sie für 'Ihr' Versicherungsvölkchen sprechen können. Das ist für mich ein alter Hut, der mich nicht beeindrucken kann: Wenn man keine echten Argumente mehr findet, tut man so, als spräche man für viele Leute, um sich "mehr Gewicht" zu verleihen.

Ehrlich Willi W., Sie haben sich viel Mühe gegeben, muss ich ja zugeben :-) Natürlich hat die ein oder andere DRV 'Befundberichte' in Ihrem eigenen Angebot 'versteckt' ...das manche davon direkt hausintern an den Arzt gerichtet sind, übersehe ich mal und nicht im allgemeinen Download-Bereich stecken ;-) Warum wohl... tja, das frage ich mich auch. Als Nicht-DRV-Antragsstelle erhalte ich regelmäßig Informationen, über aktuelle/geänderte Vordrucke ...ein Befundbericht/Rentenantrag ist nicht dabei - warum wohl... tja, das frage ich mich auch. Das einheitliche Antragsprogramm 'eAntrag' - enthält keine Zusatz-Anlage 'Befundbericht/Rentenantrag' - warum wohl... tja, das frage ich mich auch. Letztendlich muss ich mich das gar nicht fragen, weil das künftige Verfahren noch nicht einheitlich und bundesweit 'zugelassen' ist/vielleicht war/abwarten - und die Erfahrungen der Vergangenheit wohl eher niederschmetternd gewesen sind, den 'Befundbericht' bundesweit' fallenzulassen... hatte den Charakter eines Hausarzt-Attestes. Wenn der neue Vordruck mehr Inhalt generiert - gern ...wenn er denn dann kommt, bin ich dabei. Bis dahin war die Aussage des/r Experten/in eher für mich irritierend (pööh, _einzelne_ Träger haben das aber/Vers. such doch mal bei den deinen...). Nun soll's aber gut, zu so einem Nischenthema - die DRV weiß selbst, was sie für _alle_ Versicherten gemeinsam/gleichberechtigt anbietet, und das dann zeitnah – wenn es eben alle Gremien/Jasager passiert hat – generell zur Verfügung stellt... vielleicht wiederholen sich ja die Erfahrungen der Vergangenheit (da steht nur Müll drin - macht 30 EUR) - ich bin optimistisch ;-) Gruß w. PS: Internet-Recherche ...für Kommentare hier vielleicht, nicht aber für den tgl. Bedarf durch alle DRV-Ecken :-)
Willi W.am 18.05.2016 | 15:13
W*lfgang schrieb

Hallo Willi W.,

wir sind hier weder in der Neuauflage der Muppet-Show (Statler und Waldorf, alias Herz1952 vers. Schorsch ;-)) ...noch gibt es neue Argumente, die nicht kompatiblen haben wir ausgetauscht (Ihr Engagement in dieser Sache bleibt mir schleierhaft, egal - ist für mich/'mein' Versichertenvölkchen belanglos), daher

EOD ...nein, dafür finden Sie keinen regionalen Vordruck ;-)

trotzdem netten Gruß

w.

Liebe Frau W*lfgang, leider kann ich Ihren Ausführungen nicht folgen, dass die Befundberichte 'versteckt' sind. Versteckt wären die Befundberichte, wenn sie irgendwo ganz unten im Kleingedruckten, kaum erkennbar, aufgeführt wären. Aber wenn ich die entsprechenden Seiten aufrufe, ist nichts versteckt, sondern alles gut sichtbar dargestellt. :-) Es liegt in der Natur der Sache, dass ein auszufüllender Befundbericht an den Arzt gerichtet ist. Die Befunde kann nun mal nur ein Arzt feststellen, nicht der Versicherte oder ein sonstiger medizinischer Laie. :-) Ob man zudem ein Formular, das im Internet veröffentlicht ist und damit praktisch für die ganze Welt einsehbar ist, als "hausintern" betiteln kann, da habe ich so meine Zweifel. Es gibt einen kleinen Unterschied zwischen Internet und Intern-Net, wussten Sie das schon? Müssen die Befundberichte im allgemeinen Download-Bereich stecken? Nichts für ungut, aber das sind doch Pseudo-Argumente! Wenn ein Rentenversicherungsträger einen Befundbericht im Einzelfall an einer anderen Stelle eingestellt hat, dann ist das nun mal so. Dadurch ist der eingestellte Befundbericht nicht weniger ein Befundbericht als ein Befundbericht, der im allgemeinen Download-Bereich steht. Sind Sie jetzt schon der Ober-Webmaster für die Internet-Seiten der DRV??? Dann ist es wohl so, dass Sie Ihre Informationen nicht von allen Rentenversicherungsträgern erhalten bzw. Ihre Informationen nicht so allumfassend sind, wie Sie irrwitziger Weise glauben. (… würde mich jedenfalls schwer wundern, wenn es anders wäre. Sie wären dann der erste Mensch deutschlandweit, der von allen Rentenversicherungsträgern umfassend informiert wird). P.S.: Sie sind also Nicht-DRV-Angestellte? Eine Angestellte (weibl.), die sich 'W*lfgang' (männl.) nennt - das ist auch originell. :-) Sie haben doch mehr Humor, als ich bei Ihren ironisch-sarkastischen Sprüchen, die nicht selten unter die Gürtellinie gehen, vermutet habe. Diese Frage hätten Sie sich mit ein wenig Logik auch selbst beantworten können: Sie sprechen selbst vom "einheitlichen Antragsprogramm eAntrag". Ja, ganz recht, 'eAntrag' ist ein einheitliches Programm aller Rentenversicherungsträger. Daher liegt es auf der Hand, dass ärztliche Befundberichte zum Rentenantrag, die nicht einheitlich sind, im "Einheitsprogramm eAntrag" nicht enthalten sind. Das heißt aber nicht gleich, dass es diese nicht-einheitlichen Befundberichte nicht gibt … Wie kommen Sie darauf, dass ein Verfahren bei den Rentenversicherungsträgern 'zugelassen' werden muss? Welche Rechtsgrundlage gibt es denn für diese gewagte Behauptung? Ich bin gespannt auf Ihre Antwort … Oh, vielen Dank für den erneuten, wertenden Geschichtsunterricht (Deja Vu!). Ich sage wieder artig: Tolles Wissen, Frau W*lfgang! Die Experten-Antwort war eine konkrete Antwort auf eine konkrete Anfrage im Einzelfall, ob ein Befundbericht zum Rentenantrag eingereicht werden kann. Der Experte hat nicht dazu aufgerufen, die verschiedenen Befundberichte generell dem Rentenantrag beizufügen. Hätte der Experte stattdessen sagen sollen: "Nein, es gibt keinen Befundbericht / keine Befundberichte zum Rentenantrag!"? Das wäre schlichtweg falsch gewesen! Oder hätte er Ihre falsche Aussage, mit der Sie dem Experten völlig unnötiger Weise widersprochen haben, einfach stehen lassen sollen? (Ich frage mich bis heute, was der Sinn Ihres Beitrags war). Sie sollten einfach mal die "Kirche im Dorf lassen" und vielleicht ein wenig darüber nachdenken, was Sie in diesem Thread "vom Stapel lassen". Dass Sie persönlich vielleicht damit überfordert sind oder es einfach nur kategorisch ablehnen, dass es keinen "einheitlichen" Befundbericht sondern verschiedene Vordrucke gibt, die im Einzelfall verwendet werden können, dafür kann der Experte nichts. Und das rechtfertigt auch nicht Ihre permanenten Versuche, die Existenz der Befundberichte zu verleugnen oder deren Daseinsberechtigung durch windige, ironische Fragen kleinreden zu wollen. Statt der vielen windigen Fragen sollten Sie sich nur eines fragen: Kann es sein, dass auf den offiziellen Internetseiten der Rentenversicherungsträger, die mir Willi W. aufgezeigt hat, Befundberichte zum Download (!) bereitgestellt werden, die gar nicht 'zulässig' / nicht 'offiziell gültig' sind und daher gar nicht verwendet werden sollen? Haben also die ganzen Rentenversicherungsträger bei Ihren Internetauftritten jeweils "Mist gebaut"? Willi W.
W*lfgangam 18.05.2016 | 21:51
Willi W. schrieb

Sehr geehrte(r) Frau/Herr W*lfgang,

ich halte das Ganze hier garantiert nicht für eine Muppet-Show. Dafür finde ich den Kern der Diskussion – unangemessene, unsachgerechte Kritik – viel zu ernsthaft. Aber: Wer Ironie und Sarkasmus austeilt, sollte auch ein wenig davon einstecken können …

Verstehe. Ihnen fällt auf meine Argumente nichts mehr ein. Jedenfalls muss ich feststellen, dass Sie kein einziges meiner Argumente ernsthaft widerlegen konnten. Sie haben sich ja nicht mal sachlich-argumentativ mit meinen Argumenten auseinandergesetzt (… wenn Sie mal genau hinsehen: ich habe jedes Ihrer Argumente konkret aufgegriffen und widerlegt). Sie weichen meinen Argumenten in Ihren Antworten immer nur aus.

Aber klar: Wie kann man auch etwas widerlegen, was jedermann auf den Internet-Seiten der Rentenversicherungsträger nachverfolgen kann …

Warum sollte ich diesen Schleier lüften? Sie lassen ja auch offen, was die Intention Ihres ersten Beitrags in diesem Thread war; ist mir auch schleierhaft – wie ich ja bereits zweimal erwähnte. Ich weiß auch nicht, worin sich Ihr Engagement begründet …

Sei's drum. Ich werde mich jedenfalls durch Spötteleien, Ironie und unsachliche Argumente nicht davon abschrecken lasse, die Fakten zu nennen. Im Gegenteil: Immer wenn Sie mit Ironie und unsachliche Argumenten aufwarten* werde ich genau darauf eingehen und auf die Unzulänglichkeit hinweisen.

Grüße von

Willi W.

* wie zuletzt durch die Verunglimpfung als "Muppet-Show" – kann wohl kaum als sachliches Argument bezeichnet werden. Auch halte ich es für sehr vermessen, dass Sie für 'Ihr' Versicherungsvölkchen sprechen können. Das ist für mich ein alter Hut, der mich nicht beeindrucken kann: Wenn man keine echten Argumente mehr findet, tut man so, als spräche man für viele Leute, um sich "mehr Gewicht" zu verleihen.

Hallo Willi W., wir sind hier weder in der Neuauflage der Muppet-Show (Statler und Waldorf, alias Herz1952 vers. Schorsch ;-)) ...noch gibt es neue Argumente, die nicht kompatiblen haben wir ausgetauscht (Ihr Engagement in dieser Sache bleibt mir schleierhaft, egal - ist für mich/'mein' Versichertenvölkchen belanglos), daher EOD ...nein, dafür finden Sie keinen regionalen Vordruck ;-) trotzdem netten Gruß w.
Willi W.am 19.05.2016 | 17:13
W*lfgang schrieb

Hallo Willi W.,

wir sind hier weder in der Neuauflage der Muppet-Show (Statler und Waldorf, alias Herz1952 vers. Schorsch ;-)) ...noch gibt es neue Argumente, die nicht kompatiblen haben wir ausgetauscht (Ihr Engagement in dieser Sache bleibt mir schleierhaft, egal - ist für mich/'mein' Versichertenvölkchen belanglos), daher

EOD ...nein, dafür finden Sie keinen regionalen Vordruck ;-)

trotzdem netten Gruß

w.

Sehr geehrte(r) Frau/Herr W*lfgang, ich halte das Ganze hier garantiert nicht für eine Muppet-Show. Dafür finde ich den Kern der Diskussion – unangemessene, unsachgerechte Kritik – viel zu ernsthaft. Aber: Wer Ironie und Sarkasmus austeilt, sollte auch ein wenig davon einstecken können … Verstehe. Ihnen fällt auf meine Argumente nichts mehr ein. Jedenfalls muss ich feststellen, dass Sie kein einziges meiner Argumente ernsthaft widerlegen konnten. Sie haben sich ja nicht mal sachlich-argumentativ mit meinen Argumenten auseinandergesetzt (… wenn Sie mal genau hinsehen: ich habe jedes Ihrer Argumente konkret aufgegriffen und widerlegt). Sie weichen meinen Argumenten in Ihren Antworten immer nur aus. Aber klar: Wie kann man auch etwas widerlegen, was jedermann auf den Internet-Seiten der Rentenversicherungsträger nachverfolgen kann … Warum sollte ich diesen Schleier lüften? Sie lassen ja auch offen, was die Intention Ihres ersten Beitrags in diesem Thread war; ist mir auch schleierhaft – wie ich ja bereits zweimal erwähnte. Ich weiß auch nicht, worin sich Ihr Engagement begründet … Sei's drum. Ich werde mich jedenfalls durch Spötteleien, Ironie und unsachliche Argumente nicht davon abschrecken lasse, die Fakten zu nennen. Im Gegenteil: Immer wenn Sie mit Ironie und unsachliche Argumenten aufwarten* werde ich genau darauf eingehen und auf die Unzulänglichkeit hinweisen. Grüße von Willi W. * wie zuletzt durch die Verunglimpfung als "Muppet-Show" – kann wohl kaum als sachliches Argument bezeichnet werden. Auch halte ich es für sehr vermessen, dass Sie für 'Ihr' Versicherungsvölkchen sprechen können. Das ist für mich ein alter Hut, der mich nicht beeindrucken kann: Wenn man keine echten Argumente mehr findet, tut man so, als spräche man für viele Leute, um sich "mehr Gewicht" zu verleihen.
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