Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenEs steht Ihnen natürlich frei, so vorzugehen. Ob das Honorar für den Befundbericht erstattet werden kann, wird im Einzelfall entschieden.
Lieber W*lfgang, Sie schrieben: „für den Rentenantrag gibt es keinen ärztlichen Befundbericht als Formular mehr.“ Der Experte schrieb, dass die einzelnen Rentenversicherungsträger verschiedene hauseigene Befundberichte für den Rentenantrag haben. Zwischen Ihrer Aussage „es gibt keinen Befundbericht“ und der Experten-Antwort „es gibt verschiedene Befundberichte“ ist ein erheblicher Unterschied, finden Sie nicht? Meines Erachtens sagt der Experte das Gegenteil von Ihnen aus. Wenn Hans-Peter einen Befundbericht zum Rentenantrag einreichen will und Sie geben ihm als Antwort, dass es keinen Befundbericht zum Rentenantrag gibt, ist Ihre Antwort im Vergleich zu den beiden Expertenantworten kontraproduktiv. Oder wie der Experte es vorsichtiger ausgedrückt hat: Ihrer Antwort ist irritierend. Fazit: Wenn man die Experten-Antwort vollständig liest und nicht nur auf zwei Sätze reduziert, dann erschließt sich auch die „Logik“. :-) Wo wir aber gerade bei dem Stichwort „Logik“ sind: Ich stelle mir die Frage, worin der Sinn Ihrer Antwort an Hans-Peter bestand. Die Aussage, dass es vor 25 Jahren mal eine „Anlage 6“ gegeben hat, die aber angeblich unbrauchbar war, hilft Hans-Peter bei seinem Anliegen nicht weiter. Was sollte also diese Aussage? Geschichtsunterricht? Dann sollten Sie es vielleicht mal in einem Geschichts-Forum versuchen. Oder wollten Sie nur mal mit Ihrem Wissen glänzen? Falls ja, dann sage ich jetzt: Das ist ja toll, was Sie alles wissen! Einen ganz, ganz dicken Applaus! :-) Willi W.lassen Sie sich bitte durch die Aussage von W*lfgang nicht irritieren.> Es gibt zwar noch keinen einheitlichen Vordruck der Rentenversicherungsträger für einen Befundbericht im Rentenverfahren ... ach ...interessante Logik zu meiner Aussage ;-)
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