Hallo Horst Bruder,
Sie sollten die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (zu sofort oder später) und hilfsweise die Altersrente für langjährig Versicherte (zum 63. Lebensjahr) unverzüglich beantragen.
Es ist nicht relevant, ob die Schwerbehinderung bereits anerkannt ist. Wichtig ist, dass die Schwerbehinderung zum Rentenbeginn vorliegt. Dies ist auch der Fall, wenn die Schwerbehinderung rückwirkend anerkannt wird.
Bei Ihrem Antrag auf Schwerbehinderung können Sie im Übrigen auch angeben, ab wann Sie sich für schwerbehindert halten. Ggf. wird dadurch ein früherer Zeitpunkt für den Eintritt der Schwerbehinderung zugrunde gelegt.
Da die Verfahrensweisen der Rentenversicherungsträger nicht immer identisch sind, sollten Sie die konkrete Vorgehensweise bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfragen.
Wichtig ist:
Ein Wechsel von einer Altersrente in eine andere Altersrente ist nicht zulässig, wenn diese bindend bewilligt oder bezogen wurde.
Mit freundlichen Grüßen