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Experten-Antwort

Rentenantrag beim Vorgesetzten

von Maxwell16.04.2021 | 11:19
68 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Ich habe nach telefonischer Rückfrage erfahren, dass mein Rentenantrag beim Vorgesetzten zur Prüfung liegt. Heißt das, dass ich nicht zusätzlich zu nem Gutachter muss und auch die Ärzte nicht mehr angeschrieben werden? War der Rehabericht dann aussagekräftig genug? Und wie geht es danach weiter, bzw. wie lange bis zur Entscheidung? Sorry für die vielen Fragen. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maxwell,

wie KSC bereits zutreffend mitgeteilt hat, können wir Ihnen hier im Forum Ihre Fragen nicht beantworten, da sich aus der Aussage, dass Ihr Antrag bei einem Vorgesetzen liegt, keine verlässlichen Schlüsse ziehen lassen können.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

KSCam 16.04.2021 | 11:34
Ob das 2 Tage oder 2 Wochen beim "Vorgesetzten liegt" weiß hier keiner. PS: es könnte ja auch eine Ablehnung vorgesehen sein????? Abwarten ist die Devise
Maxwellam 16.04.2021 | 13:08
Es gibt ja auch Erfahrungswerte von Anderen. Das sie mir das nicht genau sagen können ist klar, aber vielleicht hat jemand ähnliches gehabt und kann seine Erfahrungen mitteilen. Und die Experten kennen ja wahrscheinlich die Wege, die ein Antrag nimmt. PS: Das es auch abgelehnt werden kann ist mir auch klar
KSCam 16.04.2021 | 17:55
Das Beispiel von @logig weitergerechnet führt zum Ergebnis, dass es im Durchschnitt 6,5 Wochen dauert, was den Fragesteller ungemein weiterbringt. Manche Fragen sind einfach ungeeignet für ein Forum.
Logikam 16.04.2021 | 17:47
Ein bisschen Logik und schon muss doch jeder erkennen, dass Erfahrungswerte anderer, was die Dauer der Bearbeitung angeht, überhaupt nichts helfen. Wenn X sagt, bei ihm habe es drei Monate und Y erklärt, bei ihr habe es nur eine Woche gedauert, welchen Schluss kann man denn für sich dann ziehen? Es ist immer individuell und nicht zu verallgemeinern!
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