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Experten-Antwort

Rentenantrag (Erwerbsminderung) - selber Stunden reduzieren?

von Astradream26.03.2014 | 17:29
2252 Ansichten
5 Antworten

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Habe einen Antrag gestellt auf teilweise Erwerbsminderung. Bekomme noch Krankengeld, bin aber bald ausgesteuert. Ich möchte nicht in 2 Monaten zur Arge, sondern meine Stundenzahl (bisher 8h) auf 50% reduzieren mithilfe meines Arbeitgebers. Was ist, wenn der endgültige Bescheid später kommt? Ist es dann so, dass sich die Leistungen der Erwerbsminderungsrente auch auf 50% reduzieren würden?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.03.2014 | 08:27

Hallo Astradream,

von Herz1952 und KSC haben Sie schon sehr gute Hinweise bekommen.

Ich möchte Sie ebenfalls bitten den angedachten Schritt der Arbeitszeitreduzierung zu überlegen und eventuell bis zur Rentenbescheiderteilung aufzuschieben.

Ich bin aktuell etwas irritiert, dass Ihr Rententräger laut Ihren Worten der Arbeitszeitreduzierung zugestimmt hat, es scheinbar aber wohl noch keinen Rentenbescheid gibt. Wenn Ihr Rententräger alle notwendigen Informationen hat um Ihrem Vorhaben zuzustimmen (in welcher Form auch immer das geschehen ist), dann sollten auch die meisten Informationen zur Erteilung eines Rentenbescheides vorliegen und dieser recht zeitkritisch erteilt werden können. Ich empfehle Ihnen, dass Ihr Anliegen/Vorhaben beim Rententräger angeben, verbunden mit der Bitte um eine baldige Rentenbescheiderteilung.

Die drohenden Schwierigkeiten, ohne Rentenbescheid haben Sie nichts verbindliches in der Hand, wurden von KSC aufgezeigt.

Bedenken Sie bitte auch immer, dass die Arbeitszeitreduzierung (und damit auch die Lohnreduzierung) Auswirkungen auf mögliche nachfolgende Sozialleistungen haben kann (zB wenn in der Zukunft Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen werden muss).

4 Antworten

Herz1952am 26.03.2014 | 18:03
an Astradream, wenn festgestellt wird, dass Ihr Leistungsvermögen zwischen 3 und 6 Stunden liegt, bekommen Sie auch nur 50 % der vollen EM-Rente. Sind Sie schon begutachtet hinsichtlich Ihrer Leistungsfähigkeit? Nur wenn Ihre Restleistungsfähigkeit unter 3 Stunden/täglich -und 15 Std. wöchentlich - unter den allgemeinen Bedingungen des Arbeitsmarktes beträgt, wird 100 % EM-Rente bezahlt. Eine sog. Arbeitsmarktrente (auch 100 %) würde entfallen, wenn Sie tatsächlich 4 Std. arbeiten würden. Herz1952
Herz1952am 26.03.2014 | 18:15
Nachtrag: Am besten erklären Sie Ihre Situation bei der nächsten Rentenberatungsstelle mit Ihren Unterlagen. Dort bekommen Sie konkrete Auskünfte, "was wäre wenn". Herz1952
KSCam 26.03.2014 | 19:35
Das freiwillige Reduzieren der Arbeitszeit ist gut zu überlegen solange Sie den Rentenbescheid noch nicht haben. Sollten Sie die volle rente bekommen, hätten Sie vollkommen unnötig die Stunden reduziert. Sollten Sie die halbe Rente bekommen, steht die maximale Zuverdienstgrenze im Rentenbescheid. Dann üssen Sie die Zeiten / Verdienste eventuell nochmals anpassen. Da kommt Freude bei Personalabteilung und ggfls. Kollegen auf. Was machen Sie wenn es keine Rente gibt? Dann haben Sie die Arbeit reduziert - reicht Ihnen das halbe Einkommen in so einem Fall? Oder müssen Sie dann beim AG betteln wieder mehr arbeiten zu können? Auch da freut sich eine Personalstelle riesig. Also ich würde zuwarten, bis entschieden ist.....
Astradreamam 27.03.2014 | 07:07
Hallo KSC, ja, die Zustimmung der Rentenversicherung liegt vor mit 3-6h. Aber ich möchte nicht in die Aussteuerung. Die eigentliche Zusage steht noch aus, das kann ja dauern. Also Stundenreduktion befristet reicht das Geld erstmal aus für ein halbes Jahr. Meine Frage ist ja, wenn ich die Stunden jetzt reduziere auf 4 Stunden, bekomme ich dann die halbe Erwerbsminderungsrente dann später auch nur zu 50%?
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