Hallo Maria,
da ich leider nicht weiß, wo Sie derzeit leben und eventuell auch Rentenbeiträge zahlen, kann ich Ihre Frage nicht genau beantworten. Deutschland hat mit vielen Staaten Sozialversicherungsabkommen und innerhalb der EU sind die EU-Verordnungen zu beachten. Hier ein Link zu Informationen zu "Rente und Ausland" auf der Website der Deutschen Rentenversicherung:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/01_allgemeines/05_rente_und_ausland/00_rente_und_ausland_node.html
Für einen Rentenantrag wenden Sie sich üblicherweise an den Rentenversicherungsträger in Ihrem derzeitigen Wohnsitzstaat (sofern dieser EU-Mitglied oder Abkommensstaat ist). Von dort werden alle anderen beteiligten Träger einbezogen, wobei dann in jedem Land getrennt der Rentenanspruch geprüft wird.
Alternativ können Sie sich auch an den in Deutschland zuständigen Träger wenden. Für die einzelnen Staaten gibt es sogenannte VErbindungsstellen, diese finden Sie hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/01_allgemeines/05_rente_und_ausland/verbindungsstellen_node.html#doc210036bodyText1
Allgemein kann ich noch sagen, dass mit einer Beitragszeit von mehr als 5 Jahren die Wartezeit für eine Regelaltersrente in Deutschland erfüllt wäre. Das mögliche Renteneintrittsalter ist abhängig vom Geburtsdatum (zwischen 65 und 67), eine vorzeitige Zahlung ist mit Abschlägen möglich.