Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenantrag gestellt-möchte aber noch voll weiterarbeiten

von bokugel13.06.2016 | 11:47
1582 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich habe bei einer Rentenberatung im April 2016 die Mitteilung erhalten, dass ich bereits ab Februar 2016 die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt habe. Daraufhin habe ich den Rentenantrag gestellt. Ich werde im Juli 2016 64 Jahre, möchte aber noch bis 65 Jahre arbeiten. Da mein Verdienst auch zu hoch für eine Teilrente ist, bekomme ich natürlich keine Rente. Bekomme ich trotzdem einen Rentenbescheid mit der derzeit ermittelten Rentenhöhe? Wird diese ermittelte Rente schon in die Rentenerhöhung am 01.07.2016 mit einbezogen? Muss ich die Rente/Teilrente neu beantragen, wenn mein Verdienst unter einen Wert fällt der eine Renten- oder Teilrentenzahlung möglich macht. Oder reicht es wenn ich dann nur das Formblatt R230 (Erklärung zum Hinzuverdienst) Einsende und dadurch einen Rentenbezug beantrage. Danke schon mal für die Antwort. Weitere Fragen werde ich gerne beantworten. Mfg bokugel

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.06.2016 | 12:45

Hallo bokugel,

wir schließen uns den Ausführungen von Galgenhumor und von egal (der Erste) an und empfehlen eine erneute Antragstellung zum 65. Lebensjahr bzw. zum gewünschten Renteneintrittsdatum.

Bis dahin entnehmen Sie bitte Ihre zu erwartende Rentenhöhe aus der Renteninformation.

2 Antworten

egal (der Erste)am 13.06.2016 | 12:30
Da Sie einen Antrag gestellt haben, ist auch ein Bescheid zu erteilen. Dabei wird es sich um einen Ablehnungsbescheid handeln, in welchem nicht stehen wird "Sie bekommen von uns nicht 1500 EUR Rente", sondern eher so etwas wie "Da sämtliche Hinzuverdienstgrenzen überschritten werden, haben Sie keinen Rentenanspruch" Als Zahlen werden Sie darin vermutlich höchstens die jeweiligen Hinzuverdienstgrenzen finden, nicht aber eine mögliche Rentenhöhe. Im Gegensatz zu Renten wegen (teilweiser) Erwerbsminderung, wo der Rentenanspruch dem Grunde nach bestehen bleibt und die Rente lediglich wegen der überschrittenen Hinzuverdienstgrenze nicht gezahlt wird, besteht im Falle des Überschreitens aller Grenzen bei Altersrenten gar kein Rentenanspruch. Eine Altersrente ist daher komplett neu zu beantragen, die Anspruchsvoraussetzungen sind zum neuen Rentenbeginn vollständig neu zu prüfen (was z. B. bei Renten für schwerbehinderte Menschen problematisch werden könnte, wenn keine Schwerbehinderung mehr vorliegt - was aber laut Schilderung bei Ihnen nicht zutrifft)
Galgenhumoram 13.06.2016 | 12:25
Wenn alle Hinzuverdienstgrenzen überschritten werden, besteht kein Rentenanspruch. Nehmen Sie den Rentenantrag mit dem Hinweis auf die weitere Beschäftigung zurück, andernfalls ist der aktuelle Antrag abzulehnen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026