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Experten-Antwort

Rentenantrag gestellt, möchte ihn aber nachträglich ändern

von Mala05.02.2023 | 11:42
5473 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich habe für den 01.05.23 den Rentenantrag bei der Rentenversicherung gestellt, da ich die Alterrente für besonders langjährige Versicherte erreicht habe, könnte ich aber bereits zum 01.12.22 in Rente gehen, ich möchte daher den Rentenantrag auf das neue Datum abändern. Meine Fragen, wieviel Zeit habe ich dafür das es noch abgeändert werden kann, kann ich die Änderung auf einen früheren Zeitpunkt meiner Altersrente Per Email der Rentenversicherung mitteilen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mala

wie von den anderen Usern bereits zutreffend ausgeführt, können Sie bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist des Rentenbescheides eine solche Änderung beantragen also insbesondere auch dann, wenn das Antragsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Ihre Antragsänderung sollten Sie entweder schriftlich oder über das von "Abschläge" benannte Online-Formular -und nicht per E-Mail- der Sachbearbeitung mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Renteam 05.02.2023 | 12:14
Sie haben Zeit bis der Bescheid erstellt ist und die Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Bitte schnellstmöglich der DRV Bescheid geben und den neuen Wunsch mitteilen. Wenn man einen blickigen Sachbearbeiter hat, würde der natürlich sehen, dass ab 01.12.2022 ein günstigerer Rentenbeginn für Sie möglich ist.
KSCam 05.02.2023 | 12:34
Rechtlich gesehen können Sie das solange entscheiden wieder der Bescheidd noch nicht rechtsklraäftig ist, also noch 1 Monat nach Bescheidsdatum. Aber wenn das für Sie heute schon klar ist, können Sie das gleich heute noch Ihrer DRV online oder morgen telefonisch mitteilen. Damit vermeinden Sie unnötige Verwaltungsarbeiten.
Abschlägeam 05.02.2023 | 12:35
Hallo Mala, Sofern SIE sich da sicher sind, dass Sie bereits am 01.12.2022 die notwendigen Voraussetzungen erfüllt haben (das Alter und die 540 notwendigen Monate), sollten Sie statt E-Mail das online Formular nutzen https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se… das dann direkt bei Ihrem Versicherungskonto/Ihrem Sachbearbeiter eingeht und bei dem Sie auch eine 'Sendebestätigung' erhalten, die Sie sich als PDF abspeichern können. Formulierungsvorschlag: "bezugnehmend auf meinen Antrag vom xxx bitte ich um Änderung des Rentenbeginns auf das durch Vorliegen aller Voraussetzungen 'für besonders langjährig Versicherte' seit 01.12.2022 frühestmögliche Datum" Damit sollten dann auch die 'Eventualitäten' berücksichtigt sein, die hier gerade gestern durchs Forum gingen, dass durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenze seit 01.01.2023 ein rückwirkender Rentenbeginn vielleicht gar nicht geht... Es gilt dann einerseits das Datum Ihres ursprünglichen Antrages und es wird zusätzlich geprüft, ob Sie tatsächlich am 01.12.2022 das notwendige Alter und die 45 Beitragsjahre erfüllt hatten. Und wenn Sie jetzt noch in Beschäftigung sind (??), Ihnen aber z.B. doch noch zwei Beitragsmonate für die 540 fehlen, kann die Sachbearbeitung entsprechend 'reagieren', dann wäre der Rentenbeginn entsprechend später und es wird aber nicht 'einfach' dann die Rente für 'langjährig Versicherte' (35 Jahre) mit Abschlag berechnet, bzw. Sie würden noch mal informiert werden müssen. Warten Sie sonst gern auch noch die 'Experten'-Antwort am Montag hierzu ab, auf diesen einen Tag kommt es nun nicht drauf an :-) Einen schönen Restsonntag und alles Gute!
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