Hallo Mala,
Sofern SIE sich da sicher sind, dass Sie bereits am 01.12.2022 die notwendigen Voraussetzungen erfüllt haben (das Alter und die 540 notwendigen Monate), sollten Sie statt E-Mail das online Formular nutzen
https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se…
das dann direkt bei Ihrem Versicherungskonto/Ihrem Sachbearbeiter eingeht und bei dem Sie auch eine 'Sendebestätigung' erhalten, die Sie sich als PDF abspeichern können.
Formulierungsvorschlag:
"bezugnehmend auf meinen Antrag vom xxx bitte ich um Änderung des Rentenbeginns auf das durch Vorliegen aller Voraussetzungen 'für besonders langjährig Versicherte' seit 01.12.2022 frühestmögliche Datum"
Damit sollten dann auch die 'Eventualitäten' berücksichtigt sein, die hier gerade gestern durchs Forum gingen, dass durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenze seit 01.01.2023 ein rückwirkender Rentenbeginn vielleicht gar nicht geht...
Es gilt dann einerseits das Datum Ihres ursprünglichen Antrages und es wird zusätzlich geprüft, ob Sie tatsächlich am 01.12.2022 das notwendige Alter und die 45 Beitragsjahre erfüllt hatten.
Und wenn Sie jetzt noch in Beschäftigung sind (??), Ihnen aber z.B. doch noch zwei Beitragsmonate für die 540 fehlen, kann die Sachbearbeitung entsprechend 'reagieren', dann wäre der Rentenbeginn entsprechend später und es wird aber nicht 'einfach' dann die Rente für 'langjährig Versicherte' (35 Jahre) mit Abschlag berechnet, bzw. Sie würden noch mal informiert werden müssen.
Warten Sie sonst gern auch noch die 'Experten'-Antwort am Montag hierzu ab, auf diesen einen Tag kommt es nun nicht drauf an :-)
Einen schönen Restsonntag und alles Gute!