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Rentenantrag im Ausland

von Rudolf16.07.2009 | 12:14
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ein Verwandter von mir arbeitet seit 5 Jahren ausserhalb Europas, nicht entsand. Zuvor hat er jahrzehntelang in die Rente in Deutschland eingezahlt. Nun hatte er einen Unfall und kann nicht mehr arbeiten. 1) Kann er auch einen Rentenantrag dort z.B. bei der Botschaft einreichen ? 2) Werden die Atteste der ausländischen Ärzte anerkannt ? Was passiert wenn der Rentenantrag abgelehnt wird ? 3) Muß er dann zu Ärzten nach Deutschland, in Reha ? 4) Bekommt er dann den Flug nach Deutschland von der DRV gezahlt ? Er ist inzwischen ziemlich knapp bei Kasse. Danke für Infos Rudolf

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Rudolf,

grundsätzlich wird der Betreffende einen Anspruch auf eine Altersrente aus Deutschland haben, da er die allgemeine Wartezeit von 60 Kalendermonaten mit Beiträgen erfüllt hat. Sollte es allerdings um eine Rente wegen Erwerbsminderung gehen, muss er neben der allgemeinen Wartezeit auch die besonderen Voraussetzungen erfüllen. Das bedeutet, dass er in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Leistungsfalles der Erwerbsminderung für mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt haben muss. Da es sich bei dem Beschäftigungsverhältnis im Ausland nicht um eine Entsendung handelt, ist davon auszugehen, dass er diese Voraussetzung nicht erfüllt.

Er kann Anträge, die im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rentenversicherung stehen, über die dortige Botschaft stellen. Es können auch Befundberichte von Ärzten beigefügt werden. Ob diese ausschlaggebend sind, entscheidet der jeweilige Rentenversicherungsträger. Für einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation benötigt er 15 Jahre mit Beiträgen. Die Maßnahme wird aber nur in Deutschland durchgeführt und entstehende Fahrtkosten werden erst ab der Grenze übernommern, sofern jemand aus dem Ausland anreist.

Widerspruch können Sie bzw. der Betroffene innerhalb der gesetzen Fristen jederzeit schriftlich, persönlich oder auch zur Niederschrift einreichen.

9 Antworten

haesvauam 16.07.2009 | 13:40
Die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat sind berechtigt, Rentenanträge entgegen zu nehmen. U. U. gilt auch der Antrag beim RV-Träger des Wohnstaates bereits als Antrag auf die deutsche Rente, wenn Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen mit diesem Staat abgeschlossen hat. Welcher isses denn? Problematisch könnte sonst auch das Erfüllen der versicherungsrechtlichen Voraussetzung sein, nach der in den letzten fünf Jahren vor Eintritt einer Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge entrichtet sein müssen. Dazu zählen grds. nur deutsche Beiträge, im Falle eines Abkommens oft auch die im Abkommensstaat. Handelt es sich um keinen Staat mit Sozialversicherungsabkommen, wären die fünf Jahre dort nach deutschem Recht eine Lücke.
Rudolfam 16.07.2009 | 13:59
Er hat zuletzt als Ing. auf einer Ölplattform vor der philippinischen Küste gearbeitet. Ich denke mal dass das eine philippinische Petrogesellschaft ist. Ich hab nachgerechnet, es handelt sich erst um 4 Jahre seit er nicht mehr in Deutschland einzahlt. Aber wie ist das wenn der Antrag abgelehnt wird und er in Widerspruch geht, ist das nur in Deutschland möglich oder geht sowas auch aus dem Ausland ? Ich denke doch spätestens wenn es vors Sozialgericht gehen sollte, muß er doch nach Deutschland oder ? Und wer zahlt dann die ganze Sache ? Gruss Rudolf
haesvauam 16.07.2009 | 14:20
Mit den Philippinen hat Deutschland kein Abkommen geschlossen (lt. Homepage der DRV). Ein Antrag müsste daher bei deutscher Botschaft/Konsulat gestellt werden. Das Verfahren an sich ist bis zum BSG normalerweise kostenfrei. Kosten für einen Rechtsanwalt o. Ä. bei Widerspruch und Klage werden je nach Erfolg erstattet oder nicht. Ein Aufenthalt in D ist nicht erforderlich. Er könnte sich durch Dritte (Sie? oder Rechtsanwalt) auch vertreten lassen. Vermutlich ist aber die versicherungsrechtliche Voraussetzung nicht erfüllt, weil in den letzten fünf Jahren keine drei Jahre Pflichtbeiträge zur dt. RV oder der eines Abkommenstaates vorliegen. Positiver könnte die Sache aussehen, falls sein Arbeitgeber seinen Sitz in einem EU-Staat oder Abkommenstaat hat und die Beiträge dann zur RV dieses Staates entrichtet werden/wurden.
Schadeam 16.07.2009 | 16:59
Wenn der Erkrankte noch nicht 60 Jahre alt ist, kann es sich nur um die EM Rente handeln und bei der sind die Bedingungen nicht erfüllt, wenn er bis vor kurzem gesund gearbeitet hat und eine Lücke von über 4 Jahren aufweist: er hat in den letzten 5 Jahren schlicht und einfach keine 36 Beitragsmonate und daher keinen Versicherungsschutz in D. Wenn das so ist, braucht er weder einen Rentenantrag zu stellen, noch gegen eine Ablehnung per Widerspruch / Klage vorgehen. Alles vertane Zeit ohne jede Erfolgsaussicht. Letztendlich hätte er sich die Frage des Versicherungsschutzes vor 5 Jahren stellen müssen. Heute ist es zu spät, die Folgen der Sorglosigkeit muss er nun selbst tragen (und solange er auf den Phillippinen lebt, belastet das wenigstens nicht den dt. Steuerzahler)
Puckam 16.07.2009 | 18:34
Immer dasselbe.Keiner hat ihm was gesagt. Sorry,aber es gibt ein Wort d.h."Eigeninitiative". Bevor ich mich auf solche Abenteuer einlasse kläre ich das doch ab,zumal das im Zeitalter von I-net wirklich kein Problem mehr ist. Letztendlich wird er wohl nach Deutschland zurückkehren und Hartz IV oder Grusi beziehen.
Rudolfam 16.07.2009 | 17:05
Danke erstmal für Ihre Hilfe. Ich habs ihm so weiter gegeben. Jetzt ist das Erwachen natürlich groß. Er dacht nicht dass er seinen Versicherungsschutz für Erwerbsminderung durch den Auslandsaufenthalt verliert. Zumal er vom Arbeitsamt in Deutschland vermittelt wurde und ihm dort kein Mensch über die Rententechnischen Konsequenzen aufgeklärt hat. Er war halt froh in seinem Alter überhaupt nochmals eine Stelle bekommen zu haben. Nochmals vielen Dank Rudolf
Rudolfam 16.07.2009 | 18:41
Das war kein Abenteuer, sondern seine letzte Chance. Leute in seinem Alter können eben noch nicht so gut mit den Medien umgehen wie Sie vielleicht. Zudem muß man heute auf viel mehr achten als früher, weil eben alles immer komplizierter und umfangreicher wird. Da ist es nunmal so, dass viele Leute einfach total überfordert werden. Das soll es ja heute auch immer mehr bei Jungen geben...... Sorry Mr. Supermann
---am 16.07.2009 | 21:07
Also, ich habe auch kein Mitleid mit ihm Rudolf. Ich kenne ihn nicht, aber ich kenne ähnliche Leute, die wenn man auf solche Probleme aufmerksam macht, immer sagen, man kriegt doch eh keine Rente. Aber dann, wenn was passiert, das soll man doch was kriegen... Was heißt hier, es hat ihm keiner was gesagt. Wieso sollte ihm auch jemand was sagen? Er ist erwachsen! Hat ihm jemand gesagt, dass er sich krankenversichern sollte? Nein, dass hat er auch automatisch gemacht. Hat ihm jemand gesagt, dass er Steuern zahlen muss? Nein, macht er auch. Rechtlich sind die Ausführungen richtig. Er bekommt keine Rente im Moment. Wenn er nichts hat, kann er zurück nach Deutschland kommen und Hartz4 beantragen. Wenn er was hat, muss er es erst aufbrauchen. Das ist nun leider der Preis dafür wenn man sich nicht versichert.
haesvauam 17.07.2009 | 09:45
was soll die Häme? Wären Sie beruhigter, wenn er die letzten fünf Jahre ALG I und ALG II bezogen hätte? Hätten Sie die Eier gehabt, in dem Alter noch mal auf den Philippinen zu arbeiten? Na also!
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