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Experten-Antwort

Rentenantrag im Ausland

von Marija Blaszczok13.10.2010 | 10:33
7098 Ansichten
5 Antworten
Hallo, ich bin deutsche Staatsbürgerin und lebe seit 2008 in Slowenien.Ich möchte einen Rentenantrag "Altersrente für Frauen ab 60" stellen.Ich bin Jahrgang 51 und habe vom 40.-50. Lebensjahr voll gearbeitet. Ich habe jetzt das Problem,das ich nicht weiss wo ich den Antrag einreichen muss. Ich würde den Antrag hier am PC ausfüllen...aber wie geht es dann weiter??? Zuständig ist für mich die DRV-Bund. Auch für eine Information welche Formulare ich ausfüllen muss wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Marija

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.10.2010 | 11:55

Ihre Fragen wurden bereits von „RFn“ und „Anita“ beantwortet. Vielleicht hilft Ihnen aber auch folgende Broschüre, „Meine Zeit in Slowenien – Arbeit und Rente europaweit“, weiter. Insbesondere wenn Sie noch Zeiten in Slowenien zurückgelegt haben, dann können Sie sich über einen eventuellen Anspruch auch aus Slowenien informieren. Die Anschriften der zuständigen Rentenversicherungsträger in Deutschland sind darin ebenfalls enthalten. Die Broschüre können Sie unter folgendem Link anschauen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/55804/publicationFile/12274/meine_zeit_in_slowenien.pdf

4 Antworten

Anitaam 13.10.2010 | 12:38
Erfüllen Sie überhaupt die Vorassetzungen? Versicherte Frauen haben Anspruch auf Altersrente, •wenn sie vor dem 01.01.1952 geboren sind und •das 60. Lebensjahr vollendet, •nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit (mindestens 121 Monate) und •die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben.
RFn am 13.10.2010 | 12:34
Im Internetportal der Deutschen Rentenversicherung finden Sie zahlreiche Formulare. Zum Rentenantrag sind einzureichen: - Formular R100 ( Rentenantrag, Erläuterungen sind im R101), - Formular R810 (Meldung zur Krankenversicherung der Rentner, Erläuterungen im R805). ---------------------------------------------------------- Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare sind an die Deutsche Rentenversicherung Bund 10704 Berlin zu senden. Es kann auch die Abgabe an eine deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung erfolgen. Auf keinen Fall als E-Mail absenden, aus Gründen der Datensicherheit wird das nicht akzeptiert.
RFn am 13.10.2010 | 15:30
Mit diesem Formular wird allgemein ermittelt, ob Sie für bestimmte Rentenarten Vertrauensschutz bekommen, dass heißt keine oder verringerte Abschläge beim frühestmöglichem Rentenbeginn. Die Altersrente für Frauen kann keinen Besitzschutz mehr haben, die wird ja abgeschafft. Der Geburtsjahrgang 1951 erhält diese Rente ohne Rentenminderung erst ab 65. Bei einem Rentenbeginn mit 60 beträgt die Rentenminderung 18,0 %.
Marijaam 13.10.2010 | 13:46
Hallo, ich habe noch eine Zusatzfrage. Im Antragsformular wird auf das Formular R240 verwiesen.Aber in diesem Formular wird auf die Altersrente für Frauen ab 60 gar kein Bezug genommen. Was soll ich denn da ausfüllen?????? Danke Marija
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