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Richtig. Wenn die Bedingungen für die Altersrente erfüllt sind, ist es egal, was man so treibt. Ob Kranken-oder Arbeitslosengeld, ob arm ob reich, mit einem Wanderzirkus unterwegs, alles egal.Der Fragesteller möge sein Geburtsdatum nennen, dann kan man ihm sagen wann er mit und ohne Abschlag in Rente gehen kann, oder er liest es in der letzten Rentenauskunft nach. Sollte er Jg 1960 sein ist die abschlagsfreie Rente frühestens im Jahr 2024 mit 64+4 möglich.Danke, ist nicht der Jahrgang. Entschuldigung für evt. Irritationen. Mir ging es nicht um das Thema wann kann ich abschlagsfrei in Rente, sondern um Rentenantrag bei Krankengeldbezug und ob vorher eine Reha gemacht werden muss. Ich habe jetzt verstanden, dass es bei Rentenantragsstellung egal ist ob man im Krankengeldbezug ist und eine Reha auch nicht nötig ist vor Altersrentenantrag. Richtig?
Von Rente mit 60 habe ich nichts geschrieben. Auch nicht, dass 45 Jahre alleine ausreichend sind. Wollen Sie bestreiten, dass die Kombination 45/63 für die Jahrgänge vor 1953 möglich war? Und nein, ich kann hier gar nichts verbreitet haben, denn dies hier heute war mein ALLERERSTER Beitrag, den ich überhaupt hier geschrieben habe und den Sie noch nicht einmal richtig verstanden haben!So war es ja praktisch auch fast, als das eingeführt wurde. Rente mit 63 nach 45 Jahren(für die möglichen Jahrgänge)und nur das haben die Leute scheinbar verinnerlicht.So ein Quatsch, das hätte bedeutet, dass der ein oder andere mit gut 60 Jahren abschlagsfrei hätte in Rente gehen können. Das war nie so vorgesehen. Nicht der erste Unsinn den Sie hier verbreiten. Sind Sie sicher, dass Sie das nötige Wissen besitzen, um hier Antworten zu geben?
Hallo Ha-Jo1960, ja, das ist so zutreffend.Der Fragesteller möge sein Geburtsdatum nennen, dann kan man ihm sagen wann er mit und ohne Abschlag in Rente gehen kann, oder er liest es in der letzten Rentenauskunft nach. Sollte er Jg 1960 sein ist die abschlagsfreie Rente frühestens im Jahr 2024 mit 64+4 möglich.Danke, ist nicht der Jahrgang. Entschuldigung für evt. Irritationen. Mir ging es nicht um das Thema wann kann ich abschlagsfrei in Rente, sondern um Rentenantrag bei Krankengeldbezug und ob vorher eine Reha gemacht werden muss. Ich habe jetzt verstanden, dass es bei Rentenantragsstellung egal ist ob man im Krankengeldbezug ist und eine Reha auch nicht nötig ist vor Altersrentenantrag. Richtig?
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