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Rentenantrag im Krankengeldbezug möglich?

von Ha-Jo196023.10.2022 | 13:50
1214 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, zur Zeit erhalte ich Krankengeld, bin mir nicht sicher, wie lange ich noch krank sein werde und will deshalb Altersrente (besonders langjährig) beantragen, dafür wären eigentlich laut Rentenauskunft die Wartezeiten jetzt erfüllt. Gibt es dabei etwas zu beachten? Kann der Rentenantrag abgelehnt werden da ich zur Zeit krank bin oder kann man evt. vorher noch eine Reha verlangt werden, es heißt ja immer Reha vor Rente. Bin mir nicht sicher oder verstehe ich das falsch? Vielen Dank schon jetzt für die Antworten. Beste Grüße

10 Antworten

Pierream 23.10.2022 | 14:17
Hallo Ha-Jo1960, ein Rentenantrag ist problemlos möglich. Das Thema Reha vor Rente tangiert Sie nicht. MfG
santanderam 23.10.2022 | 14:27
Wenn ich ihr Geburtsjahr (1960) richtig deute, sind sie mit dem Rentenantrag für besonders langjährig versicherte ein bisschen zu früh dran.
Miaam 23.10.2022 | 14:36
Hallo, Ist denn das "1960" hinter ihrem Namen ihr Geburtsjahr? Sie können die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erst mit 64 Jahren und 4 Monaten erhalten, auch wenn die Wartezeit jetzt schon erfüllt ist. Das Thema Reha vor Rente betrifft nur die Erwerbsminderungsrente. Und ob sie krank geschrieben sind oder nicht, ist für die Antragstellung auch egal.
Melliam 23.10.2022 | 16:19
Ich habe das so oft, wenn ich mich unterhalte. Egal wie jung, die Leute denken wenn man 45 Jahre Fall hat kann man in Rente gehen ohne Abschläge. Ich Das hat sich irgendwie in den Köpfen festgesetzt. Vielleicht sind die ganzen Rentenregeln langjährig, besonders langjährig usw. auch mal vereinfachungsbedürftig.
Stefanam 23.10.2022 | 16:41
Zitat von Melli anzeigenausblenden
Hallo Melli, statt wieder nach Vereinfachung zu rufen: Vielleicht sollten sich die Leute auch mal die Mühe machen, sich etwas genauer mit der Materie zu beschäftigen oder die Sozialversicherungen sollten besser informieren!? ...beim Autofahren geht doch auch keiner davon aus, dass er mit 18 automatisch (allein) Autofahren darf ... oder wenn er die Führerscheinprüfung bestanden hat. Es ist allen klar: Es müssen beide (!) Voraussetzungen erfüllt werden. Grüße Stefan
KSCam 23.10.2022 | 17:58
Der Fragesteller möge sein Geburtsdatum nennen, dann kan man ihm sagen wann er mit und ohne Abschlag in Rente gehen kann, oder er liest es in der letzten Rentenauskunft nach. Sollte er Jg 1960 sein ist die abschlagsfreie Rente frühestens im Jahr 2024 mit 64+4 möglich.
Ha-Jo1960am 23.10.2022 | 18:19
Danke, ist nicht der Jahrgang. Entschuldigung für evt. Irritationen. Mir ging es nicht um das Thema wann kann ich abschlagsfrei in Rente, sondern um Rentenantrag bei Krankengeldbezug und ob vorher eine Reha gemacht werden muss. Ich habe jetzt verstanden, dass es bei Rentenantragsstellung egal ist ob man im Krankengeldbezug ist und eine Reha auch nicht nötig ist vor Altersrentenantrag. Richtig?
Jonasam 23.10.2022 | 18:40
Zitat von Ha-Jo1960 anzeigenausblenden
Der Fragesteller möge sein Geburtsdatum nennen, dann kan man ihm sagen wann er mit und ohne Abschlag in Rente gehen kann, oder er liest es in der letzten Rentenauskunft nach. Sollte er Jg 1960 sein ist die abschlagsfreie Rente frühestens im Jahr 2024 mit 64+4 möglich.
Danke, ist nicht der Jahrgang. Entschuldigung für evt. Irritationen. Mir ging es nicht um das Thema wann kann ich abschlagsfrei in Rente, sondern um Rentenantrag bei Krankengeldbezug und ob vorher eine Reha gemacht werden muss. Ich habe jetzt verstanden, dass es bei Rentenantragsstellung egal ist ob man im Krankengeldbezug ist und eine Reha auch nicht nötig ist vor Altersrentenantrag. Richtig?
Richtig. Wenn die Bedingungen für die Altersrente erfüllt sind, ist es egal, was man so treibt. Ob Kranken-oder Arbeitslosengeld, ob arm ob reich, mit einem Wanderzirkus unterwegs, alles egal.
Werneram 23.10.2022 | 20:56
So war es ja praktisch auch fast, als das eingeführt wurde. Rente mit 63 nach 45 Jahren(für die möglichen Jahrgänge)und nur das haben die Leute scheinbar verinnerlicht.
So ein Quatsch, das hätte bedeutet, dass der ein oder andere mit gut 60 Jahren abschlagsfrei hätte in Rente gehen können. Das war nie so vorgesehen. Nicht der erste Unsinn den Sie hier verbreiten. Sind Sie sicher, dass Sie das nötige Wissen besitzen, um hier Antworten zu geben?
Von Rente mit 60 habe ich nichts geschrieben. Auch nicht, dass 45 Jahre alleine ausreichend sind. Wollen Sie bestreiten, dass die Kombination 45/63 für die Jahrgänge vor 1953 möglich war? Und nein, ich kann hier gar nichts verbreitet haben, denn dies hier heute war mein ALLERERSTER Beitrag, den ich überhaupt hier geschrieben habe und den Sie noch nicht einmal richtig verstanden haben!
-am 24.10.2022 | 12:31
Zitat von Ha-Jo1960 anzeigenausblenden
Der Fragesteller möge sein Geburtsdatum nennen, dann kan man ihm sagen wann er mit und ohne Abschlag in Rente gehen kann, oder er liest es in der letzten Rentenauskunft nach. Sollte er Jg 1960 sein ist die abschlagsfreie Rente frühestens im Jahr 2024 mit 64+4 möglich.
Danke, ist nicht der Jahrgang. Entschuldigung für evt. Irritationen. Mir ging es nicht um das Thema wann kann ich abschlagsfrei in Rente, sondern um Rentenantrag bei Krankengeldbezug und ob vorher eine Reha gemacht werden muss. Ich habe jetzt verstanden, dass es bei Rentenantragsstellung egal ist ob man im Krankengeldbezug ist und eine Reha auch nicht nötig ist vor Altersrentenantrag. Richtig?
Hallo Ha-Jo1960, ja, das ist so zutreffend.
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