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Rentenantrag/ Krankengeld

von RATLOSER30.09.2009 | 15:19
1385 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, der Medizinische Dienst der Krankenkassse hat mich ohne zu untersuchen ( nur nach unvollständigen Akten)für arbeitsfähig beurteilt und die Zahlung dess Krankengeldes zum 04.10.09 eingestellt. Mein Arzt hat Widerspruch eingereicht und mir empfohlen einen Antrag auf EM Rente zu stellen. Nun meine Frage: Wird mir weiterhin Krankengeld bezahlt bis der Antrag auf Rente abgeschlossen ist oder welche anderen Möglichkeiten gibt es. ( ich hab keinen Anspruch auf ALG I oder ALG II ) Vielen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

im Bereich des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung kann die Deutsche Rentenversicherung keine Rechtsberatung leisten. Es kann Ihnen nur empfohlen werden sich von Ihrer Krankenkasse beraten zu lassen bzw. einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Sollte Ihr behandelnder Arzt in Ihrem Auftrag Widerspruch erhoben haben, so empfehlen wir Ihnen diesem eine Vollmacht zu erteilen.

Selbstverständlich steht es Ihnen jederzeit frei einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.

5 Antworten

Auskenneram 30.09.2009 | 17:31
Die Krankenkasse wird den Widerspruch prüfen und dann entscheiden , ob die KK-Geld Zahlung wieder aufgenommen wird oder nicht. Der Widerspruch alleine hat keine aufschiebende Wirkung.
RATLOSERam 30.09.2009 | 19:05
Muss die Krankenkasse das Krankengeld weiter bezahlen so lange der Rentenantrag läuft ?? Ich hoffe, mir kann hier jemand antworten. Vielen Dank
Hansiam 30.09.2009 | 19:22
Ja,solange der Anspruch(in der Regel 78 Wochen) besteht. Danach kommen wenn Anspruch besteht Alg 1 oder letztendlich Alg 2 infrage.
Chrisam 01.10.2009 | 06:26
Die Krankenkasse wird hier jeden Prozeß vor den Sozialgerichten verlieren, wenn das Gutachten "nach Aktenlage" erstellt wurde. Schreiben Sie auch noch an die Krankenkasse und beziehen sich auf die ärztliche Begründung. Lassen Sie sich auch immer weiter die AU vom Arzt bestätigen, ggf. sind Sie ja auch noch bei anderen Ärzten in Behandlung und lassen Sie dies dann dort auch bestätigen. Wenn Sie keinen Erfolg haben, holen Sie sich einen Rechtsbeistand.
Auskenneram 01.10.2009 | 08:54
Empfehle Ihnen dringend den VDK/SoVD oder Anwalt einzuschalten ! So ein Schreiben von diesen Institutionen wirkt - meistens-Wunder.... Aus so einer Nummer kommt man schwerlich alleine und ohne fachmännische Hilfe wieder raus.
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