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Experten-Antwort

Rentenantrag nach Erlöschen des Krankengeldes

von Frau Weber06.08.2010 | 08:57
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6 Antworten

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Guten Tag, mein Vater ist 63 und seit einer Operation im März2010 krankgeschrieben.Nach der AHB wurde festgestellt er könnte noch 3Std arbeiten, was in seinem Beruf aber nicht möglich ist, Im Juli wurde er von seiner Krankenkasse "gesundgeschrieben",d.h. er bekam Krankengeld nur noch bis Ende Juli. Umgehend hatte er nach BEratung die Erwerbsminderungsrente beantragt, das Rentenkonto war schon geklärt. Wann erfolgt denn nun die 1.Zahlung, bzw. wo kann er nun Übergangsgeld beantragen bis die 1.Zahlung der Rente erfolgt? Kann die Krankenkasse einfach so die Krankengeldzahlung kurzfristig einstellen? mfG, Frau Weber

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Weber,

ich fürchte, da kann ich Ihnen im Rahmen dieses Forums nicht wirklich weiterhelfen. Mein Tipp: Wenden Sie sich (bzw. Ihre Eltern) direkt an eine Beratungsstelle des Rentenversicherungsträgers Ihres Vaters und tragen Sie den Sachverhalt vor. Hier kann man Ihnen bei der Beantwortung ihrer Fragen (Bearbeitungsstand, weiteres Verfahren) am Besten weiterhelfen.

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5 Antworten

Arnoldam 06.08.2010 | 09:13
Die Zahlung der EM-Rente erfolgt erst dann wenn Sie genehmigt wurde. Insofern bei ihnen scheint ja noch gar kein positiver Rentenbescheid ergangen zu sein, sodass gar nicht klar ist ob überhaupt eine EM-Rente gezahlt wird. Von daher brauchen Sie sich doch zum heutigen Zeitpunkt auch noch keine Gedanken machen wann die erste Zahlung erfolgt - weil vielliecht efolgt ja gar keine...... Also warten Sie den Rentenbescheid ab und dort steht dann drin wann die Rente - falls diese genehmigt wird - beginnt. Und ja , im Prinzip kann die Kasse schon die Zahlung des Krankengeldes einstellen wenn der MDK der Krankenkasse denjenigen für arbeitsfähig hält. Dann müssen Sie Widerspruch dagegen einlgen.
Frau Weberam 06.08.2010 | 09:27
Danke für die Antwort, meinem Vater wurde das Krankengeld gestrichen, weil es für die Kasse klar war, dass er aufgrund seines Alters und der Krankheit nicht mehr arbeiten kann und Rente beantragen muss. Im September steht auch noch eine weitere Operation an von der Krankenkasse bereits weiß. Eine Krankmeldung vom Arzt liegt ebenfalls immer noch vor, trotzdem hatte die Krankenkasse das Krankengeld kurzfristig gestrichen und meinen Vater mitgeteilt er müsse die Rente einreichen. Das er eine Rente wegen Berufsunfähigkeit erhält hat er schon schriftlich von der Rentenversicherung, das konnte geklärt werden, nachdem mein Vater den Bescheid erhielt, dass er ab Ende Juli kein Krankengeld erhält. Es ging darum welche Rente er beantragen kann. Es steht eben noch die Berechnung aus. Doch bis er diese erhält können ja auch noch Wochen vergehen, ich kann ihn(bzw meine Eltern) nicht finanziell unterstützen. Nun ist auch die Frage, wie meine Eltern ihren Lebensunterhalt finazieren können bis die 1. Zahlung der RV kommt. Bisher wurde ihm gesagt, er bekäme solange Krankengeld bis die 1. Zahlung der RV kommt, das wird dann ab Antragstellung gegenseitig verrechnet. Aber es kommt immer anders als man denkt, und nun stehen meine Eltern eben da. Wäre dann ein Gang zum Sozialamt notwendig? mfG, Frau Weber
Arnoldam 06.08.2010 | 09:48
Erster Schritt wäre eigentlich dann der zur Agentur für Arbeit. Wenn normalerweise die Krankengeldzahlung eingestellt wird und noch nicht über den EM-Rentenantrag entschieden wurde, muss man sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit melden . Man bekommt dann bis zur Entscheidung über den EM-Antrag quasi als Überbrückung ALG I. Dies wird dann später auch mit der Rente verrechnet. Die AfA wird dann deren med. Dienst einschalten um zu klären ob bei ihrem Vater Arbeitsfähigkeit im Sinne der AfA ( 15 Stunden pro Woche ) oder nicht. Erst wenn auch von seiten der AfA keine Zahlung erfolgen kann ( aus welchen Gründen auch immer ) , wäre der Weg dann der zum Sozialamt. Einer zahlt auf jeden Fall , soviel ist mal ganz sicher. Das Beste wäre sich mal ganz ausführlich beim VdK/SovD oder einem Anwalt beraten zu lassen und gegebf. auch gleich gegenüber den o.g. institutionen dann rechtlich vertreten zu lassen. Alleine kämpft man da doch gegen Windmühlen.
Frau Weberam 06.08.2010 | 10:31
Erst mal Danke für die schnellen Antworten. Beim Arbeitsamt war er auch schon, 3 Stunden pro Tag könnte mein Vater arbeiten laut Reha-Bericht. Aber dann bekommt er auch nur für diese ZEit (also die 15 Stunden pro Woche) Arbeitslosengeld, oder sehe ich das falsch? den Rest dann über Hartz4? Jetzt haben meine Eltern einen mords Behördengang und im Endeffekt bekommt mein Vater dann doch seine Rente.Nur weil die Krankenkasse das Krankengeld gestrichen hat, obwohl er Krankengeld ja erst seitAnfang Mai bezieht? Das hätte doch für die paar Monate noch so weiterlaufen können bis die Rentenzahlung kommt. ICh versteh das nicht, wem ist denn da geholfen. Wieder mal ne Geld hin und herschieberei und Rennerei für uns kleinen Leute. Danke für eure Hilfe und Aufklärung, ich wünsche ein schönes Wochenende
Arnoldam 06.08.2010 | 11:57
Beim Arbeitsamt zählt der Rehabericht nicht. Die haben einen eigenen ärztlichen Dienst welcher durch eigenständige Ermittlungen / Untersuchungen die Arbeitsfähigkeit beurteilt. Arbeitsfähigkeit im Sinne der AfA ist anders defiintiv als dies in einem Rehabericht der Fall ist. Ihr Vater muss sich natürlich zusätzlich dann noch dem Arbeitsmarkt sowie der Arbeitsvermittlung - unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Einschränkungen - zur Verfügung stellen. Aufgrund des Alters und der gesundheitlichen Einschränkungen erfolgen natürlich dann in der Praxis keinerlei Bemühungen - auch von seitens der AfA -mehr... Wird die Arbeitsfähigkeit festgestellt ( eben mind. diese 15 Wochenstunden ) , gbts ALG I und zwar das volle nicht nur für diese 15 Stunden oder sonstwie nur anteilig. Da haben Sie was falsch verstanden. Die Kasse versucht eben die Leute so früh wie möglich aus der Zahlung zu bekommen. Sobald die einen Ansatzpunkt dafür sehen ( hier wohl das Alter ihres Vaters und die gefährdete Erwerbsfähigkeit ) versuchen die die Leute raus zudrücken und abzuschieben - ohne Gnade. Da sollte man dann eben per Widerspruch und anwaltlich massiv gegen vorgehen. Eine andere Möglichkeit um die Wiederaufnahme der Krankengeldzahlung zu erreichen hat man leider nicht. Alles Gute.
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