Hallo Volker 1958,
die von Ihnen genannten Angaben sind erforderlich, damit Ihre zuständige Krankenkasse prüfen kann, ob die Voraussetzungen für eine Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllt sind und um die zuständige Krankenkasse festzustellen.
Zur Begründung einer Mitgliedschaft in der KVdR ist es erforderlich, dass Sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums ein Pflichtmitglied, freiwilliges Mitglied oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert waren (sogenannte Vorversicherungszeit).
Bitte geben Sie daher möglichst lückenlos an, wie Sie bisher krankenversichert waren. Unterscheiden Sie beim Krankenversicherungsverhältnis bitte zwischen Zeiten als Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (im Rahmen einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung), einer Familienversicherung, einer privaten Krankenversicherung und Zeiten, in denen kein Krankenversicherungsschutz vorlag. Die Angaben sind dabei frühestens ab 1.1.1992 erforderlich, weil für die Prüfung der KVdR-Vorversicherungszeit nur die zweite Hälfte Ihres Erwerbslebens maßgebend ist.
Die Zeiträume einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder Familienversicherung müssen grundsätzlich anhand von Bescheinigungen belegt werden können. Diese Nachweise brauchen Sie jedoch nicht beizufügen.
Je vollständiger und nachvollziehbarer Ihre Angaben sind, desto einfacher ist es für Ihre zuständige Krankenkasse, über die Pflichtmitgliedschaft in der KVdR zu entscheiden. Verzögerungen bei der Prüfung der KVdR-Voraussetzungen können so vermeiden werden. Reichen im Einzelfall die vorhandenen Informationen für eine abschließende Entscheidung durch die Krankenkasse nicht aus, wird die Krankenkasse gegebenenfalls den bei der gesetzlichen Rentenversicherung gespeicherten Versicherungsverlauf anfordern.