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Experten-Antwort

Rentenantrag: Sämtliche Krankenversicherungen aufführen?

von Volker 195804.09.2021 | 17:13
7162 Ansichten
2 Antworten

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Ich bin gerade dabei, meinen Antrag auf Altersrente für langjährig Versicherte zu stellen - online. Beim Antrag soll ich sämtliche Krankenversicherungen seit 1992 aufführen. Dazu ein paar Fragen: ► Ich war seit ca. dem Jahr 2000 bis 2017 in einer gesetzlichen Krankenversicherung und habe dann gewechselt. Die Zeiten kann ich ermitteln. Benötige ich auch eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse über den Zeitraum? ► Ich habe noch dunkel in Erinnerung, dass ich in den 90er Jahren ein paarmal die Krankenversicherung gewechselt habe. Ich weiß allerdings nicht mehr, in welchen Versicherungen ich war und habe auch keine Unterlagen mehr. Was soll ich tun? Vielen Dank für die Antworten im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Volker 1958,

die von Ihnen genannten Angaben sind erforderlich, damit Ihre zuständige Krankenkasse prüfen kann, ob die Voraussetzungen für eine Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllt sind und um die zuständige Krankenkasse festzustellen.

Zur Begründung einer Mitgliedschaft in der KVdR ist es erforderlich, dass Sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums ein Pflichtmitglied, freiwilliges Mitglied oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert waren (sogenannte Vorversicherungszeit).

Bitte geben Sie daher möglichst lückenlos an, wie Sie bisher krankenversichert waren. Unterscheiden Sie beim Krankenversicherungsverhältnis bitte zwischen Zeiten als Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (im Rahmen einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung), einer Familienversicherung, einer privaten Krankenversicherung und Zeiten, in denen kein Krankenversicherungsschutz vorlag. Die Angaben sind dabei frühestens ab 1.1.1992 erforderlich, weil für die Prüfung der KVdR-Vorversicherungszeit nur die zweite Hälfte Ihres Erwerbslebens maßgebend ist.

Die Zeiträume einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder Familienversicherung müssen grundsätzlich anhand von Bescheinigungen belegt werden können. Diese Nachweise brauchen Sie jedoch nicht beizufügen.

Je vollständiger und nachvollziehbarer Ihre Angaben sind, desto einfacher ist es für Ihre zuständige Krankenkasse, über die Pflichtmitgliedschaft in der KVdR zu entscheiden. Verzögerungen bei der Prüfung der KVdR-Voraussetzungen können so vermeiden werden. Reichen im Einzelfall die vorhandenen Informationen für eine abschließende Entscheidung durch die Krankenkasse nicht aus, wird die Krankenkasse gegebenenfalls den bei der gesetzlichen Rentenversicherung gespeicherten Versicherungsverlauf anfordern.

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1 Antworten

Volker 1958am 06.09.2021 | 14:15
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen.
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