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Experten-Antwort

Rentenantrag später stellen wegen KVdR 9/10 Regelung

von Sunny12.12.2014 | 14:00
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Ich beabsichtige mit 67 Jahren -abschlagsfrei- meine Rente zu beantragen. Wenn ich jetzt noch von der PKV zur GKV wechsle, dann schaffe ich es gerade noch knapp 9/10 der zweiten Hälfte der Lebensarbeitszeit in der GVK versichert zu sein (dann KdvR versichert). Ein Wechsel von der PKV zu GKV kommt evtl. wegen drohender Arbeitslosigkeit in Frage. Den Beginn der Arbeitslosigkeit kann ich nur bedingt selbst beeinflussen, der Arbeitgeber hat hier auch seinen Anteil. Möglichwerweise verschiebt sich der Beginn der Arbeitslosigkeit und damit die Rückkehr in die GKV um 1 oder 2 Monate. Frage, kann ich meinen Rentenantrag einfach 1, 2 oder auch 3 Monate später stellen (als direkt nach erreichen der 67) um wieder auf 9/10 zu kommen ? Wenn ja, hat das irgendwelche Nachteile ? Da ich im Rentenalter Miet- und Kapitalerträge haben werde, kann sich die verspätet Beantragung rechnen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.12.2014 | 15:22

Hallo „Sunny“,

die Prüfung der 9/10-Deckung inkl. Feststellung der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner nimmt die zuletzt zuständige gesetzliche Krankenkasse in eigener Zuständigkeit vor. Insofern empfehlen wir Ihnen sich mit der zuletzt zuständigen gesetzlichen Krankenkasse in Verbindungen zu setzen. Dort sollten Sie um Klärung/Beratung bitten, ob Ihre Überlegungen (hinsichtlich eines möglichen Wechsels und Erfüllen der 9/10-Deckung) zutreffen sind.

Im Übrigen schließen wir uns den Ausführungen von „W*lfgang“ an. Hinsichtlich des Rentenbeginns ist es unproblematisch, wenn Sie Ihren Rentenantrag direkt nach Erreichen des 67. Lebensjahres (innerhalb der 3-Kalendermonatsfrist) stellen. Aus Sicht der Rentenversicherung ergäben sich insofern keine Nachteile.

MfG

6 Antworten

W*lfgangam 12.12.2014 | 15:14
Hallo Sunny, bei der 9/10-Berechnung haben Sie richtig erkannt, dass das Enddatum für die GKV das Antragsdatum des Rentenantrages ist. Insofern ist eine längere GKV-Zeit durch Verschiebung des Antrags möglich und in Einzelfällen zwingend erforderlich, um statt in die freiwillige Versicherung, in die Pflichtversicherung/KVdR zu kommen. Damit eine Altersrente 'pünktlich' beginnt bzw. rückwirkend nachgezahlt wird, gibt es die 3-Monatsfrist. Der Monate des Erreichens des 67. Lbj. + 3 Monate drauf, am Monatsletzten den Antrags gestellt und die Rente wird rückwirkend nachgezahlt. Reicht diese 'Verlängerung' für die 9/10-Belegung immer noch nicht, muss der Antrag weiter verschoben werden - so lange es noch wirtschaftlich sinnvoll ist. Nachteile hat die Verschiebung des Rentenbeginns über 67 hinaus nur insofern - Sie bekommen keine Rente gezahlt, wenn der Termin so gewählt, dass die 3-Monats-Nachzahlung den frühestmöglichen Rentenanspruch nicht mehr abdeckt ;-) Vorteil: bei Verschiebung des Rentenbeginns über 67 hinaus erhalten Sie Zuschläge, für jeden Monat später sind es 0,5 % mehr Rente. Im Hinblick auf 9/10-Belegung würde Ihnen eigentlich Ihre GKV eine Prognose machen, nur leider besteht aktuell keine, so dass Sie auf Eigenberechnungen vertrauen müssen - DRV-Beratungsstellen werden Ihnen dazu keine Auskünfte geben, Versicherungsämter wissen (meist) mehr zu dieser Problematik ...werden das aber auch nur 'ohne Gewähr' hochrechnen. Gruß w.
KPJMKam 12.12.2014 | 15:28
Hallo Man kann das nur genau ausrechnen für ein bestimmtes Datum. Denn bei jedem späteren Zeitpunkt verschiebt sich auch der Start der 9/10 Regelung. Dabei fallen dann PKV oder GKV Zeiten weg, das kann sich günstig oder ungünstig auswirken. Im ungünstigsten Fall muss man für 2 Mon PKV 18 Mon länger in der GKV sein. Ich glaube die GKV rechnet auch nicht Tageweise sondern nach Jahren,Monaten und Tagen.Das gibt auch Unterschiede bis zu einer Woche.
W*lfgangam 12.12.2014 | 15:42
...es wird auf den Tag genau gerechnet. Gruß w.
Sunnyam 12.12.2014 | 17:04
DANKE für die umfänglichen und schnellen Antworten. Mit der Berechnung des 9/10 Zeitraums habe ich mich nun mehrere Tage beschäftigt, sowohl eigene Berechnungen angestellt, asl auch das Tool des VdK Pocking verwendet. Mein Versicherungsverlauf ist sehr einfach. Ich bin mir recht sicher das richtig berechnet zu haben. Und wenn es doch um einige Tage, Woche, oder sogar Monate nicht hinhaut, so kann ich in ca. 23 Jahren bevor ich den Rentenantrag stelle, bei meiner dann mich betreuenden GKV um Prüfung / Bestätigung bitten. Mir war heute nur wichtig zu wissen, ob die Möglichkeit der Verschiebung der Antragsstellung besteht. Das wurde hier ja eindeutig bestätigt. Sorgen mach mir allerdings inwieweit die heute gültigen Gesetze und Regelungen in 23 Jahren noch gelten. Wahrscheinlich wird es ja dann eher mehr Rentner und weniger "Einzahler" als heute geben. Somit bin ich skeptisch, erwarte eher das bis dain noch die eine oder andere Änderung / Einschränkung im System erfolgen wird. Auch werden die Krankenkassen (egal ob GKV oder PKV) durch die steigende Lebenserwartung und neue (teuere) Behandlungsmöglichkeiten m. E. nach zunehmend unter Druck geraten. Aber gut, ich denke da muss jeder selbst überlegen inwieweit er dem System vertraut und welche Entscheidungen er für sich trifft. Für heute ist mein Informationsbedarf dank der guten und schnellen Antworten hier gestillt ! Nochmals Danke und ein schönes Wochenende.
KPJMKam 12.12.2014 | 17:10
Hallo. Selbstverständlich wird auf den Tag genau gerechnet. Nur nicht tageweise sondern umgewandelt in Jahre (365 T) Mon(30 T) Tage. Wer es nicht glaubt GR der Krankenkassen v. 30.12.2008 S.25 mit SGB10 §26.1 und BGB §191. Ich habe es extra erwähnt weil man sich vielleicht im Grenzfall sonst leicht in falscher Sicherheit wiegt.
Jonnyam 12.12.2014 | 22:56
Genau so ist es. Und es gibt tatsächlich Unterschiede. VdK Pöching rechnet auch nicht 100 % richtig. Also sehr vorsichtig sein Meint Jonny
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