Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Ria,
das Hamburger Modell beinhaltet ein System der stufenweise Wiedereingliederung an den Arbeitsplatz nach längerer Erkrankung.
Sie schrieben Rentenantragstellung, es ist also noch keine Erwerbsminderung festgestellt. Selbst wenn der Bescheid schon vorläge, EM als volle EM auf Dauer festgestellt worden wäre, könnte man Ihnen das Grundrecht auf Arbeit nicht versagen. Ein Rentenbescheid enthält daher kein Arbeitsverbot.
Machen Sie den Arbeitsversuch. Teilen Sie dies bitte der RV-Träger zur Info mit.
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