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Experten-Antwort

Rentenantrag und Kündigung

von Karsten Busche22.08.2016 | 15:13
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6 Antworten

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Hallo liebe Experten, ich bin Jahrgang 3/1961 und ich kann mit 64,5 Jahren in die Rente gehen (langjährige Versicherter) das möchte ich auch. Ich fülle seit Jahren mein Zeitwertkonto, mit Überstunden und einen kleinen monatlichen Betrag an,es ist gut gefült. Nun ist mein Betriebsabrechner an mich heran getreten, und teilte mir mit, wenn ich mehr als 3 Jahre Arbeitszeitgutschrift im Zeitwertkonto aufgelaufen ist, das ich 1. selbst im Unternehmen, im meinen Fall zum 30.09 2025 kündigen muß und 2.die Rentenversicherung zeitig mitteilen muß ,dass ich zum 01.10.2025 in Altersrente gehen möchte. Ich konnte diese Vorgehensweise irgendswo lesen, ist das korrekt was mir mein Betriebsabrechner mitgeteilte? Mit freundlichen Grüssen Karsten Busche

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Busche,

die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie mit 64 Jahren und 6 Monaten in Anspruch nehmen.

Der Rentenantrag sollten etwa 3 - 4 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn gestellt werden. Sollte Ihr Versicherungskonto noch nicht geklärt sein, sollten Sie bereits heute eine Kontoklärung vornehmen lassen.

Zur Frage, ob die Kündigung von Ihnen erfolgen muss, kann von uns keine Aussage getroffen werden. Diese Frage betrifft das Arbeitsrecht und kann z. B. von Ihrem Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen abhängen.

Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Arbeitgeber (Personalabteilung) oder den Betriebsrat. Alternativ wenden Sie sich an Ihre Gewerkschaft oder einen Anwalt für Arbeitsrecht (Achtung: Es können Kosten entstehen).

Mit freundlichen Grüßen

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5 Antworten

senf-dazuam 22.08.2016 | 16:55
Hallo Herr Busche! Sie meine die "Rente ab 63" (Rente für *besonders* langjährig Versicherte), richtig? Diese können Sie mit 64 Jahren und 6 Monaten in Anspruch nehmen. Bei geklärten Rentenkonto sollten Sie etwa 3 Monate vor dem geplanten Termin (10/2025) den Rentenantrag stellen, andernfall ggf. etwas früher ... Ob aber nun die Kündigung von Ihnen erfolgen muss, das betrifft das Arbeitsrecht und kann von Ihrem Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen abhängen. Das kann Ihnen besser jemand aus der Personalabteilung oder dem Betriebsrat beantworten.
W*lfgangam 22.08.2016 | 19:38
Hallo Karsten Busche, wenn die Äußerung so gefallen sein sollte, ist sie schlicht Blödsinn. Was interessiert heute die DRV, dass Sie mal beabsichtigen/und wann in Rente gehen zu wollen, zu welchen Bedingungen dann (aktuelle Rechtslage völlig offen – bis dahin haben wir längst wieder eine große Reform). Einen Rentenantrag stellen Sie frühestens 6 Monate vor dem anvisierten Rentenbeginn, zeitnah bedeutet hier, 3 Monate vor Rentenbeginn - mehr als die letzten 3 Monate können bis Rentenbeginn nicht hochgerechnet werden. > Ich konnte diese Vorgehensweise irgendswo lesen, ist das korrekt was mir mein Betriebsabrechner mitgeteilte? Im Rahmen der Kündigungsfristen (2025 ;-)) mag das korrekt sein, tarifvertraglich endet ein Beschäftigungsverhältnis automatisch regelmäßig erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze, bei Ihnen mit 66 + 6, also 01.10.2027. Jeder Monat vorheriges Beschäftigungsende 'sollte' mit ordentlicher Kündigung beendet werden - daneben geht auch 'per Handschlag/Auflösungsvertrag' ohne Fristen von heute auf morgen. Und wer sagt heute, dass Sie sich Ihr Wertguthaben nicht doch vorzeitig 'versilbern' lassen, statt in verkürzte Arbeitszeit zu stecken?! 2025 ...ich fürchte, dann kommentiere ich hier keine Beiträge mehr. Puhh, endlich, werden die einen sagen ... ;-) Gruß w.
Herz1952am 22.08.2016 | 21:18
Eine Kündigung - gleich ob vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer - bedarf immer der Schriftform. § 623 BGB. Vermutlich noch im Jahre 2025 (smile).
Karsten Buscheam 25.08.2016 | 14:09
Danke, für eure Antworten/Hilfe Mit freundlichen Grüssen Karsten Busche
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