Hallo Herr Busche,
die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie mit 64 Jahren und 6 Monaten in Anspruch nehmen.
Der Rentenantrag sollten etwa 3 - 4 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn gestellt werden. Sollte Ihr Versicherungskonto noch nicht geklärt sein, sollten Sie bereits heute eine Kontoklärung vornehmen lassen.
Zur Frage, ob die Kündigung von Ihnen erfolgen muss, kann von uns keine Aussage getroffen werden. Diese Frage betrifft das Arbeitsrecht und kann z. B. von Ihrem Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen abhängen.
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Arbeitgeber (Personalabteilung) oder den Betriebsrat. Alternativ wenden Sie sich an Ihre Gewerkschaft oder einen Anwalt für Arbeitsrecht (Achtung: Es können Kosten entstehen).
Mit freundlichen Grüßen