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Experten-Antwort

Rentenantrag und Teilhabe auf AL merfach abgelehnt, Widerspruch ohne Begründung geschickt, RV fordert jetzt eine Begründung

von Bendel Christine17.12.2014 | 13:11
1413 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Habe 2012 von einem Kuraufenthalt aus einen Antrag auf Teilhabe am AL gestellt, dieser wurde nach ca. 6 Monaten abgelehnt, darauf habe ich 2013 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, worauf ich mich bei einem GAter der RV meldete und mir die RV daraufhin einen 6-wöchigen Kuraufenthalt bewilligt hatte. Von dieser Kur aus wurde wieder ein Antrag auf Teilhabe am AL gestellt und prompt wurde dieser von der RV abgelehnt. Darauf hin habe ich einen Widerspruch ohne Begründung eingelegt. Jetzt werde ich von Der RV aufgefordert, den Widerspruch entweder zu begründen oder zurückzunehmen innerhalb 3 Wochen. Was soll ich jetzt als nächstes tun? Begründen, oder zum Anwalt oder ähnliches? Wer kann mir weiterhelfen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie haben zunächst fristwahrend Widerspruch eingelegt.

Grundsätzlich ist ein Bescheid (Ihr Ablehnungsbescheid) immer zu prüfen wenn gegen ihn widersprochen wird, auch ohne Widerspruchsbegründung.

Eine gute Widerspruchsbegründung erhöht jedoch die Aussicht auf Erfolg, ist aber keine Garantie für eine Widerspruchsstattgabe. Dennoch sollten Sie eine Widerspruchsbegründung überdenken. M.E. ist eine gute Widerspruchsbegründung wichtig. Mit der Aufforderung der Rentenversicherung erhalten Sie lediglich die Möglichkeit sich erneut zu äußern bzw. weitere medizinische Unterlagen zu übersenden, die

die Notwendigkeit der beantragten Leistungen noch einmal darlegen.

Ergeht keine Widerspruchsbegründung erfolgt eine Entscheidung nach Aktenlage und somit eine erneute Prüfung der bereits vorliegenden Unterlagen, was bedeuten könnte, dass

Ihrem Widerspruch nicht stattgegeben werden könnte. Hierzu und in allen Fragen der Rehabilitation kann Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger oder auch die zuständige Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation helfen. Hier können Sie gemeinsam über das weitere Vorgehen auch bezüglich einer anwaltlichen Vertretung sprechen. Sie werden dort auch bei der Ausformulierung der Widerspruchsbegründung unterstützt.

Da eine Prüfung des Widerspruchs auch ohne Begründung erfolgt, ist es wichtig, dass Sie die Deutsche Rentenversicherung informieren, sollten Sie an einer erneuten Prüfung nicht mehr interessiert sein (Rücknahme).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

5 Antworten

???am 17.12.2014 | 13:49
Im Ablehnungsbescheid hat Ihnen die DRV geschrieben, warum sie Ihnen keine LTA zahlen will. Wenn Sie dagegen Widerspruch einlegen, müssen Sie begründen, warum die DRV da falsch liegt. Dazu brauchen Sie nicht zwingend einen Rechtsbeistand (Rechtsanwalt, VdK,...). Er kann aber sinnvoll sein, wenn man sich selbst nicht richtig auskennt.
Bendel Christineam 17.12.2014 | 17:44
Danke, für die rasche Rückmeldung. Es ist mir klar geworden, wie wichtig eine gut ausformulierte Begründung ist, und ich werde mir evtl. einen Rechtsbeistand nehmen müssen, da ich mich nicht gut auskenne damit. Der VDK soll ja auf diesem Gebiet auch helfen können. Gut, dann weiss ich wie ich weitermachen muss. Danke nochmals für die hilfreichen Antworten
Schadeam 17.12.2014 | 22:01
Darauf, dass ein Widerspruch zu begründen ist, hätten Sie auch selbst kommen können, oder? Woher soll man denn wissen was Sie wollen, wenn Sie nur schreiben ich lege Widerspruch ein?
rehafallam 18.12.2014 | 09:06
Mein Widerspruch wurde auch abgelehnt. Dann habe ich mir einen Anwalt genommen und vor dem Sozialgericht gewonnen. Gehe zum VDK. Gruß rehafall
AKW75am 18.12.2014 | 12:45
Eine Begründung dieses Widerspruches wäre z.B. , dass die DRV ihr pflichtgemäßes Ermessen (§ 13, Abs. 1 SGB VI) nicht ausgeübt hat. Da ich aber auch nicht die weitere Begründung der Ablehnung von der DRV kenne, empfehle ich auch den Gang zu einem Fachanwalt für Sozialrecht!
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