Hallo Petra,
die beiden Formulare werden häufig in Vorbereitung zu einem Termin zur Antragsstellung Erwerbsminderungsrente im Vorfeld zugesandt.
In diesem Rahmen müssen Sie keine ärztlichen Unterlagen beifügen. Es geht vielmehr darum, eine Liste Ihrer behandelnden Ärzte, bzw. der vorliegenden Erkrankungen zu erhalten. Diese können sich zwar mit den Ergebnissen aus einer vorangegangenen Reha decken, müssen es aber nicht. Beispielsweise wird bei einer orthopädischen Reha nicht zwangsläufig auf evtl. psychosomatische Probleme eingegangen.
Der R0210 ist zur Beantragung der Erwerbsminderungsrente unbedingt notwendig, um sicherzustellen, dass die medizinische Begutachtung vollständig ist. Wenn Ihrer Meinung nach alle notwendigen Diagnosen und Ärzte bereits im Rehaverfahren genannt wurden, können Sie in den entsprechenden Stellen des R0210 auch hierauf verweisen.
Der R0215 ist wie von Ihnen gemutmaßt eine reine Selbsteinschätzung. Diese muss nicht durch eine ärztliche Stellungnahme gedeckt werden. Sollten Sie zu einem Punkt nichts zu sagen haben, können Sie das entsprechende Feld einfach leer lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam