Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenantrag Unterlagen R210 und R215

von Petra10.11.2025 | 14:44
426 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Experten. Ich habe nächsten Monat einen Telefon-Termin für die Aufnahme / Antragstellung Erwerbsminderungsrente. Nun habe ich vorab die Formulare R210 und R215 zugesendet bekommen mit der Bitte, diese bis zum Telefontermin auszufüllen und vorab dann zurückzusenden. Sonst könnte man den Antrag nicht bearbeiten. Nun zu meinen Fragen. Es wird wieder nach ärztlichen Unterlagen gefragt. Warum?? Diese habe ich doch schon kürzlich für meine DRV Reha vorlegen müssen, sowie auch für den Rehaantrag. Warum nochmals?? Diese müßten doch bereits mehrfach vorliegen. Ist das normal?? Des weiteren fehlt ja noch der letzte "entscheidende" Rehabericht von der DRV Klinik. Diesen habe ich ja noch gar nicht. Soll man das auf den Fragebögen vermerken?? Dann der Bogen R215 ( Selbsteinschätzungsbogen ) Dieser muss lt. Aussage der Sachbearbeiterin DRV vorab ausgefüllt und wieder zurückgesandt werden bevor der Antrag bearbeitet wird. Ich bin ja kein Doktor ( Facharzt ) Soll ich dort meine Sicht der Dinge schildern?? Wie ist das gemeint?? Man will ja nichts falsch machen... Auch wenn nun wieder viele schreiben, weiß doch jeder!! Ich weiß es leider nicht, sonst würde ich nicht fragen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Petra, 

 

die beiden Formulare werden häufig in Vorbereitung zu einem Termin zur Antragsstellung Erwerbsminderungsrente im Vorfeld zugesandt. 

In diesem Rahmen müssen Sie keine ärztlichen Unterlagen beifügen. Es geht vielmehr darum, eine Liste Ihrer behandelnden Ärzte, bzw. der vorliegenden Erkrankungen zu erhalten. Diese können sich zwar mit den Ergebnissen aus einer vorangegangenen Reha decken, müssen es aber nicht. Beispielsweise wird bei einer orthopädischen Reha nicht zwangsläufig auf evtl. psychosomatische Probleme eingegangen.

Der R0210 ist zur Beantragung der Erwerbsminderungsrente unbedingt notwendig, um sicherzustellen, dass die medizinische Begutachtung vollständig ist. Wenn Ihrer Meinung nach alle notwendigen Diagnosen und Ärzte bereits im Rehaverfahren genannt wurden, können Sie in den entsprechenden Stellen des R0210 auch hierauf verweisen. 

 

Der R0215 ist wie von Ihnen gemutmaßt eine reine Selbsteinschätzung. Diese muss nicht durch eine ärztliche Stellungnahme gedeckt werden. Sollten Sie zu einem Punkt nichts zu sagen haben, können Sie das entsprechende Feld einfach leer lassen. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

Zum Bogen Selbstauskunftam 10.11.2025 | 14:53
Der Bogen ist freiwillig und ja, dort können Sie Ihre Sicht der Dinge vermerken, von denen Sie der Meinung sind, dass die DRV sie wissen sollte. Beispielsweise, dass die Nebenwirkungen Ihrer Medikamente weit in den Tag hineinreichen oder Sie nach zehn Minuten Staubwischen eine Pause brauchen oder das manche Dinge gar nicht mehr gehen.
EMam 10.11.2025 | 15:01
Sie sollten die beiden Fragebögen in Ihrem eigenen Interesse vollständig ausfüllen. Medizinische Unterlagen die der Rentenversicherung schon vorliegen, müssen Sie natürlich nicht erneut einreichen. Wenn Sie bei Fragen unsicher sind, können Sie das frei vermerken. Der R0215 ist doch die einzige Möglichkeit, sich selber zu seinen medizinischen Einschränkungen zu äußern. Das sollten Sie dann auch nutzen. Wenn der Platz im Formular nicht ausreicht, fügen Sie eben entsprechende Anlagen bei.
Schadeam 10.11.2025 | 18:26
Die Formulare R0210 und R0215 füllen Sie selbst aus. Da werden nur Dinge abgefragt, bei dem der Telefonberater Ihnen ohnehin nicht helfen kann. Soll der Ihre Ärzte aufschreiben oder Ihre Krankheitsbilder und Beschwerden? Das können Sie ebenso selbst. Und natürlich geben Sie nur das an was wichtig ist und die DRV noch nicht weiß, Zeug was die DRV aus der Reha schon hat, reichen Sie natürlich nicht nochmals ein. Und Fall Sie die Petra sind, die auch Altersrente bekommen könnte, können Sie alles viel, viel einfacher haben
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026