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Rentenantrag wegen Erwebsminderung

von Heinz Josef05.06.2010 | 12:04
1478 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, mein Schwerbehindertenausweis ist gültig bis Ende 10.2011. Ich werde im November 2010 63 Jahre. Im Moment bin ich abeitslos.Mein Anspruch auf Arbeitslosengeld I endet am 12.10.2011. Muß ich den Ausweis vor Ablauf dieser Frist einen Antrag auf Verlängerung stellen. Was passiert, wenn der Ausweis nicht verlängert wird und ich nach dem 12.10.2011 wieder Arbeit finde ? Muß ich in dem Fall wieder bis zum 65zigsten Lebensjahr arbeiten um Rentenabzüge zu vermeiden, oder ist es bssser, 2011 vor Ablauf des Gültigkeitsdatums des Ausweises einen Rentenantrag zu stellen, um mit 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen zu können ? Vielen Dank Heinz Josef

5 Antworten

Schadeam 05.06.2010 | 12:59
Sofern Sie 35 Versicherungsjahre haben wäre die AR für Schwerbehinderte jederzeit möglich. So könnten Sie z.B. zum 01.10. die AR für Schwerbehinderte beantragen (da sind Sie ja noch schwerbehindert) - den Abschlag von 0,6% sollte man doch verschemrzen können. Oder Sie finden doch noch Arbeit, dann hätten Sie sofern der SB Ausweis verlängert wird, ab Dezember die Möglichkeit abschlagsfrei zu gehen oder Sie hätten halt Abschläge (mit 63 7,2%) falls der Ausweis nicht verlängert wird.....Ob der SB Ausweis verlängert wird, wissen die Götter oder die Ärzte des Landratsamtes/Versorgungsamtes.
Heinz Josefam 05.06.2010 | 15:00
der Ausweis ist gültig bis Ende 10.2011 Güße Heinz Josef
Bockhornam 05.06.2010 | 15:05
und was hat das ganze mit ihrer Überschrift " Rentenantrag wegen Erwerbsmiderung " zu tun? Wollen Sie so einen EM- Antrag stellen ? Sie schreiben immer nur im Text von Altersrente und in der Überschrift von EM-Rente. Was wollen Sie also genau ?? Verstehe nicht was Sie genau meinen und was ihre Frage eigentlich ist ...
Heinz Josefam 05.06.2010 | 15:11
mir geht es darum, daß ich keine Rentenabzüge ab 10.2011 in kauf nehmen muß , sollte der Antrag auf Verlängerung des Ausweises abgelehnt werden. Mit den Antworten von Schade bin ich schon geholfen. Trotzdem nochmals Danke Heinz Josef
Schadeam 05.06.2010 | 15:45
Das habe ich überlesen-aber dann ist es ja gar kein Problem....
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