Hallo Spitz,
unter bestimmten Umständen wird das Karnkengeld neben der teilweise EM-Rente gezahlt, natürlich gemindert um den Betrag der Rente (§ 50 Abs. 2 SGB V). Sie sollten sich dazu unbedingt bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, bevor Sie eine Entscheidung zur Rente treffen.
Natürlich können Sie den Rentenantrag in der Widerspruchsfrist zurücknehmen, wenn keine Aufforderung eines anderen SV-Trägers vorlag. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Entscheidung aber auch, wann Ihr Krankengeld ausläuft...