Ohne genau Kenntnis Ihres Rentenvorgangs kann ich hier im Forum kaum beurteilen, warum Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente genau abgelehnt wurde.
Wie "Oder so" aber bereits geschrieben hat, widerspricht sich auch für mich etwas in Ihrem Sachverhalt. Wurde die Erwerbsminderungsrente wirklich - in vollem Umfang - abgelehnt, weil Sie noch über eine Leistungsfähigkeit von 3 bis unter 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verfügen? Denn bei einer Leistungsfähigkeit von 3 bis unter 6 Stunden auf dem ALLGEMEINEN Arbeitsmarkt (und nicht nur im letzten Beruf) käme zumindest eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Betracht.
Wenn seit Eingang des Ablehnungsbescheides bei Ihnen noch kein Monat vergangen ist, könnten Sie ja noch Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass Sie KEINERLEI Tätigkeit von 6 Stunden und mehr täglich mehr ausüben können.