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Rentenantrag/Entlassbericht/Gutachten

von Mira05.06.2009 | 10:09
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Hallo, inwieweit wirkt sich der Entlassbericht (sozialmedizinische Einschätzung) einer med. Rehaklinik auf den Rentenantrag aus? Hatte eine Reha - Entlassbericht sagt: 3 bis unter 6 Stunden arbeitsfähig und Teilhabe am Arbeitsleben empfohlen. Habe daraufhin Antrag auf Erwerbsminderungsrente und Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt - beide wurden abgelehnt mit der Begründung, ich sei ja für 3 bis unter 6 Stunden arbeitsfähig. Mein Arbeitgeber sagt aber, dass er keinen leidensgerechten Arbeitsplatz für mich hat und ein Gutachten vom MDK, welches nach der med.Reha gemacht worden ist, sagt, dass ich nur unter 3 Stunden arbeiten kann. Ende Juni werde ich bei der KK ausgesteuert und musste schon zum Arbeitsamt wegen Antrag Alg1. Ich verstehe nicht, warum meine Anträge bei der DRV abgelehnt wurden. Bin dankbar für jeden Hinweis.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ohne genau Kenntnis Ihres Rentenvorgangs kann ich hier im Forum kaum beurteilen, warum Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente genau abgelehnt wurde.

Wie "Oder so" aber bereits geschrieben hat, widerspricht sich auch für mich etwas in Ihrem Sachverhalt. Wurde die Erwerbsminderungsrente wirklich - in vollem Umfang - abgelehnt, weil Sie noch über eine Leistungsfähigkeit von 3 bis unter 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verfügen? Denn bei einer Leistungsfähigkeit von 3 bis unter 6 Stunden auf dem ALLGEMEINEN Arbeitsmarkt (und nicht nur im letzten Beruf) käme zumindest eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Betracht.

Wenn seit Eingang des Ablehnungsbescheides bei Ihnen noch kein Monat vergangen ist, könnten Sie ja noch Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass Sie KEINERLEI Tätigkeit von 6 Stunden und mehr täglich mehr ausüben können.

4 Antworten

Oder soam 05.06.2009 | 10:38
Lesen Sie Ihre Ablehnungsbescheid nochmals genau - insb. die Begründung! Sollte die DRV der Einschätzung: Leistungsfähigkeit von 3 - 6 Std./Tag folgen, so käme eine teilweise EM-Rente in Betracht - könnte aber aufgrund des derzeitgen Bezugs von KG ruhen! Im Zusammenspiel mit ALG1 sollte ggf. der verschlossene Teilzeitarbeitsmarkt geprüft werden. Oder fehlt es bei Ihnen an den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Rente bzw. Reha???!
Corlettoam 05.06.2009 | 15:25
Sehe da eigentlich keinen Widerspruch. Der Rehaentlassebericht ist MIT entscheidend - aber nicht alleine ausschlagebend für die Zuerkennung einer EM-Rente. Der med. Dienst der RV entscheidet anhand ALLER über Sie vorliegenden ärztlichen Atteste/Befundberichte/ Unterlagen u n d dem Rehabericht , ob eine EM-Rente zuerkannt werden kann oder nicht. Außerdem werden alle Unterlagen auf Plausibilität und Schlüssigkeit auch und gerade in der Gesamtheit geprüft. In ihrem Falle scheint sich die RV dem Rehaentlassbericht eben nicht angeschlossen zu haben und lehnt darum die EM-Rente komplett ab. Ergänzend sei noch angemerkt, das ein MDK " Gutachten " für die Gewährung einer EM-Rente keinerlei Bedeutung hat. Ein MDK Gutachten ( also ein Gutachten im Auftrage der Krankenkasse ) ist mit einem Gutachten im Auftrage der Rentenversciehrung überhaupt nicht zu vergleichen. Das sind 2 völig verschiedene Dinge. Die Umfänge der Prüfungen und Anforderungen an ein EM-Rentengutachten ist um ein vielfaches höher als ein MDK Gutachten ! Und das der MDK jemanden für erwerbsunfähig einstuft und zwar einzig und alleine aus dem Grund diesen in die EM-Rente " abzuschieben " und damit aus dem Krankengeldbezug der Krankenkasse zu drücken, dürfte doch wohl auch klar sein. Der MDK ist ein eigenes " Unternehmen " innerhalb der Krankenkassen. Dies gilt es im Bezug auf den MDK und dessen Gutachten sowie sonstigem " Wirken " immer zu bedenken.
Miraam 05.06.2009 | 15:37
Hallo "oder so" - erstmal danke für Ihre Antwort. Nein, versicherungsrechtliche Voraussetzungen sind bei mir erfüllt. Habe ja auch bei Antragstellung der medizinichen Reha einen positiven Bescheid bekommen. Hätte keine med. Reha bekommen, wenn ich nicht auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt hätte, oder gibts da Unterschiede zwischen der Gewährung von Leistungen? Werde Widerspruch machen. Aber wollte eben hier im Forum fragen, wenn die med. Reha krank entlässt und 3 bis unter 6 Stunden empfiehlt, ob sich die DRV auch danach richtet. Danke
Corlettoam 05.06.2009 | 15:46
@mira Entlassung krank oder Arbeitsunfähig aus der Reha gilt NUR für den Entlasstag aus der Reha und nicht 1 Tag länger. Deshalb muss/sollte man sich ja auch spätestens am nächstenTag nach Entlassung bei seinem Arzt melden, um eine erneute Krankschreibung zu bekommen. Mit der Zuerkennung einer EM-Rente hat eine Arbeitsunfähigkeitsagt dazu auch gar nichts aus ( weder positiv noch negativ ) Die EM-Rente zielt immer - wie der name schon sagt - auf eine ERWERBSMINDERUNG hin. Krank und Arbeitsunfähig ist etwas völlig anderes als eine Erwerbsunfähigkeit.
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