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Experten-Antwort

rentenantrag,reha , wiedereingliederung

von Klaus meier16.09.2014 | 17:35
1585 Ansichten
10 Antworten

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hier im Forum ist es schwierig, Ihnen einen guten Rat zu geben. Bei der Prüfung von Gestaltungsmöglichkeiten, müsste auch geklärt werden, ob Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt wurde. Bitte lassen Sie sich individuell beraten.

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9 Antworten

Christina Nowakam 16.09.2014 | 17:51
Unmögliches erledigen die Experten sofort - Wunder dauern etwas länger. Stellen Sie doch einfach Ihre Frage und Sie werden kompetente Antworten erhalten.
Jemandam 16.09.2014 | 18:22
Wenn Sie arbeitsunfähig erkrankt sind, gehen Sie zuerst zur Reha. Erst danach wird sich erweisen, ob Sie wieder arbeiten können oder die Rente bewilligt wird. Ihren Arbeitsversuch können Sie daher ebenfalls erst nach der Reha unternehmen. Wenn die Reha eine Verbesserung ergeben hat, wird man Ihren Rentenantrag möglicherweise ablehnen. Dann ist ggf. die Agentur für Arbeit in der Pflicht, Ihnen einen geeigneten Arbeitsplatz zu vermitteln, bei dem Sie Ihr Restleistungsvermögen einsetzen können. Bringt die Reha nichts, werden Sie eben Rentner und der Arbeitsversuch erübrigt sich. Sie können dann immer noch selbst sehen, ob Sie neben der Rente einen 450-EUR-Job finden und schaffen.
Klaus meieram 16.09.2014 | 18:26
Kann ich den Rentenantrag/Widerspruch nicht zurückziehen, um wieder in meiner Firma zu arbeiten? Wenn der Arbeitsbereich nicht klappt, kann ich die reha immer noch antreten?
Jemandam 16.09.2014 | 17:59
Ja, bestimmt! Aber was auch genommen worden ist, besser weniger davon nehmen!
Klaus meieram 16.09.2014 | 18:05
Ich bin langzeitkrank,und aus gesteuert. Ich habe Antrag auf Rente gestellt. Jetzt habe ich eine reha bekommen . ich möchte aber gern wieder arbeiten gehen. Mein Arbeitsversuch kann ich nicht beginnen, da Renten verfahren noch läuft. Was kann ich tun?
Christina Nowakam 16.09.2014 | 18:28
Hallo Herr Meier, wenn Sie nach 78 Wochen Krankengeldbezug ausgesteuert sind und einen Rentenantrag gestellt haben, geht es Ihnen doch wirklich gesundheitlich nicht gut. Einen Arbeitsversuch sollten Sie jedoch erst starten, wenn die med. REHA abgeschlossen is,d.h. die Befunde abwarten.t. So wie ich es sehe, würde ein Arbeitsversuch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur zur Folge haben, dass sich Ihr Gesundheitszustand weiter verschlechtert. Schön zu hören, dass Sie wieder arbeiten wollen, aber werden Sie bitte erst gesund. Unsere Experten werden dazu noch Konkrete Aussagen treffen, ich vertrete nur meine eigene Ansicht.
Klaus meieram 16.09.2014 | 18:36
Ich habe schon eine reha weg , und mehrere Klinik auf enthalte weg. Danach ging es mir schlechter als vorher. Ind der Zeit zu Hause ging es langsam bergauf. Und ich denke durch eine Stufenweise Wiedereingliederung schaffe ich den weg zurück ins normale leben , mit einem geregelten Ablauf.und ich möchte unbedingt diesen weg gehen, da ich denke die RSHA wirft mich wieder zurück.
Klaus meieram 17.09.2014 | 12:07
Was ist Disposition er echt?
Klaus meieram 17.09.2014 | 12:09
Was ist Dispositionsrecht?
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