Im Rahmen der Dreimonatsfrist wäre ein Rentenbeginn ab 01.08.2022 möglich.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenPersönlich beantwortet im Expertenforum
Im Rahmen der Dreimonatsfrist wäre ein Rentenbeginn ab 01.08.2022 möglich.
Vielen Dank für die Erläuterung. Da bin ich wieder mal etwas schlauer.Bin der Meinung dass ein Rentenbeginn 01.08.22 möglich ist wenn der Rentenantrag noch Im Oktober gestellt wird.Die GRA zu dem § 99 SGB VI sehen das auch so https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… gilt bei vorgezogener abschlagsfreier Rente (ist lt. Fragestellung also gegeben) Wenn noch weiter hinzuverdient werden soll, sollte die Rente aber als Teilrente (99%) beantragt werden, weil es bei Vollrente keinen Krankengeldanspruch aus den Einkünften der Tätigkeit mehr gibt. Hierzu einfach mal durch die Forenbeiträge scrollen, dieses Thema taucht alle paar Tage auf. Oder bei der Krankenkasse nachfragen.
Das heisst doch, dass alle Antragsvoraussetzungen erst mit Antrags und Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen erfüllt sind. In der zitierten GRA finde ich den wichtigen Passus, d.h. eine gleitende Verschiebung von 3 Monaten je nach Antragsdatum, wenn ich das richtig verstanden habe. >>> Ist der Antrag auf eine vorgezogene Altersrente, zu der hinzuverdient wird, bezogen auf den beantragten Rentenbeginn verspätet gestellt, ist unter Beachtung des § 99 Abs. 1 S. 1 SGB VI der frühestmögliche Rentenbeginn zu bestimmen. Dazu ist der Zeitpunkt der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen in monatlichen Schritten so zu „verschieben“, dass sich eine Antragstellung innerhalb der Dreimonatsfrist des § 99 Abs. 1 S. 1 SGB VI ergibt. <<< Danke für den Hinweis !Die GRA zu dem § 99 SGB VI sehen das auch so https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… gilt bei vorgezogener abschlagsfreier Rente (ist lt. Fragestellung also gegeben) Wenn noch weiter hinzuverdient werden soll, sollte die Rente aber als Teilrente (99%) beantragt werden, weil es bei Vollrente keinen Krankengeldanspruch aus den Einkünften der Tätigkeit mehr gibt. Hierzu einfach mal durch die Forenbeiträge scrollen, dieses Thema taucht alle paar Tage auf. Oder bei der Krankenkasse nachfragen.Vielen Dank für die Erläuterung. Da bin ich wieder mal etwas schlauer.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.