Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rentenantragstellung und Abfindung

von Franz20.05.2010 | 12:13
1433 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich befinde mich noch in der Freistellungsphase der Altersteilzeit und möchte demnächst in Rente gehnen. Am Ende der Altersteilzeit bekomme ich noch eine Abfindung ausgezahlt. Wann sollte ich den Rentenantrag stellen und wie wird mit meiner Abfindungszahlung dabei umgegangen. Gibt es einen Vordruck, dem ich den Arbeitgeber zusenden kann, damit er meine Arbeitsverdienste während der letzten Monate meiner Freistellungsphase vorab bestätigt?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei einer Abfindung gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten und zunächst sollte bei Ihrem Arbeitgeber geklärt werden, ob aus der Abfindung noch Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind, die dann in die Rentenberechnung mit einfließen würden.

Den Ausführungen von Aha bezüglich der gesonderten Meldung und der Hochrechnung können wir uns nur anschließen.

Sollte die Abfindung beitragspflichtig sein, könnte diese bei der Rentenberechnung nur berücksichtigt werden, wenn Sie entweder der Hochrechnung widersprechen oder die Abfindung nicht im Hochrechnungszeitraum (max. 3 Monate vor Rentenbeginn) ausgezahlt wird.

Ist Ihre Abfindung in der Gesonderten Meldung enthalten (= maschinelle Bescheinigung des Arbeitgebers über das bereits erzielte Entgelt) wird diese Abfindung auch noch im Hochrechnungszeitraum berücksichtigt.

1 Antworten

Ahaam 20.05.2010 | 15:13
Antragstellung ca. 3 Monate vor dem Beginn der Rente. - ist Ihre Abfindung 'sozialabgabenpflichtig' dann verneinen Sie die Frage nach einer 'gesonderten Meldung' (Hochrechnung) und warten Sie die letzte Gehaltszahlung ab - Bescheiderteilung kann sich dann verzögern. - ist Ihre Abfindung nicht 'sozialversicherungspflichtig' können Sie die gesonderte Meldung durch den Arbeitgeber veranlassen (Hochrechnung aus den letzten 12 Kalendermonaten - dürfte bei ATZ relativ konstant gewesen sein). Die alte Entgeltvorausbescheinigung in welcher der AG die bis zum Rentenbeginn zu erwartenden Zahlungen 'schätzen' durfte gibt es nicht mehr - Vordruck R250 ist jetzt die Anforderung der gesonderten Meldung!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026