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Experten-Antwort

Rentenanwartschaften

von Caner16.01.2017 | 16:23
1102 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, hier die Kurzfassung: Ich werde ab 01.03.2017 arbeitslos sein. Über meinen Leisutngsantrag wurde im Moment noch vorläufig entschieden. Aufgrund diverser Formfehler in der Aufhebungsvereinbarung mit meinem Arbeitgeber, wird ab Datum der Freistellung (01.01.2017) eine 90 tägige Sperrzeit bis zum einschließlich 25.03.17 verhängt. Ab Juni oder Juli ist die Selbständigkeit geplant. Die Vorbereitungen laufen natürlich entsprechend. Da ich in den vergangenen 25 Jahren überwiegend Höchstbeiträge in die GRV eingezahlt habe möchte ichn atürlich verhindern, dass es aufgrund der Versicherungslücke von 25 Tagen zu NAchteilen kommt. Was kann/muss ich tun um meine Anwartschaften aufrecht zu erhalten. Vielen DAnk im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Caner,

den Beiträgen von „SuchenundFragen“ und „W*lfgang“ kann ich uneingeschränkt zustimmen. Gerade auch im Hinblick auf Ihre selbständige Tätigkeit und die damit verbundene Frage der weiteren Versicherung sollten Sie sich unbedingt nochmals persönlich und individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

SuchenundFragenam 16.01.2017 | 16:45
Wegen 25 Tagen wird es wohl keine Nachteile geben. Bei der Rente werden immer ganze Monate gerechnet, wobei dieser eine vielleicht rechnerisch mit einem geringeren Beitrag belegt sein wird. Da der März aber trotzdem mitzählt, haben Sie keine Möglichkeit, dafür selbst einen Beitrag zu entrichten. Die geringeren Ansprüche für eine spätere Rente dürften sich aber nur höchst marginal bemerkbar machen.
W*lfgangam 16.01.2017 | 19:37
Hallo Caner, 1 voller Monat (fehlendes) Höchsteinkommen ergeben 5,25 EUR Brutto-Monatsrente, würde aber auch knapp 1200 EUR kosten. Sie sehen, dass es hier um nicht wirklich bedeutende Summen/Renditen geht. Der Beitrag der AfA für die 6 Tage bringt immerhin mind. 80 Cent. Und wie SuchenundFragen bereits sagt, ein angefangener Monat kann nicht freiwillig aufgestockt werden. Aber viel wichtiger: schon geklärt, wie es im Rahmen der selbständigen Tätigkeit 'rententechnisch' weiter gehen soll? Hier könnte ein Ende der Versicherungspflicht erhebliche Auswirkungen auf Rentenansprüche und ggf. auch auf die Bewertung bereits zurückgelegter Zeiten haben. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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