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Rentenanwartschaften bei Altersrente

von Melly19.07.2007 | 18:37
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6 Antworten

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Heute hab ich mal eine Frage für meinen Mann. Wir grübelten grad so vor uns her, was denn alles bei der Altersrente an Zeiten angerechnet werden. Mein Mann hat die normale Schulzeit abgeschlossen, danach eine 3-jährige Ausbildung gemacht, danach sofort den Wehrdienst, damals 18 Monate geleistet und ist als Zeitsoldat bei der BW geblieben. Später wurde er Berufssoldat, bezieht Pension und wird nächstes Jahr 65 Jahre alt. Nun, der Antrag bei der Knappschaft ist uns klar, aber was zählt alles zu den Zeiten, wo man Anwartschaften sammelt? Gehört die Grundwehrdienstzeit auch dazu? Wäre nett, wenn uns jemand weiterhelfen könnte, da man sich ja 64 Jahre nicht damit befasst hat ;-)

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Melly,

KSC hat es im Grunde schon geklärt: Nach Ihren Angaben dürfte die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt sein, was dazu führt, dass kein Rentenanspruch besteht. Ihr Mann sollte daher einen Antrag auf Beitragserstattung stellen. Wenden Sie sich dazu am Besten an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers. Hier kann man auch nochmal überprüfen, welche Auswirkungen der durchgeführte Versorgungsausgleich auf das Versicherungskonto Ihres Mannes hatte. Dies läßt sich von hier nämlich nicht beurteilen.

5 Antworten

KSCam 19.07.2007 | 19:32
es ist eigentlich sekundär, wie der Wehrdienst zählt. Ob der Mann nun 3 Jahre oder 4,5 hat, so liegen keine 60 Monate vor. Und wenn er ansonsten Berufssoldat war ist er versicherungsfrei, hat keinen Rentenanspruch. Die geringen Beiträge der Lehre kann er sich erstatten lassen, für den Wehrdienst wird ohnehin nichts erstatten.
Mellyam 19.07.2007 | 19:43
Hallo KSC, spielt das eine Rolle wann man sich denn die Beiträge auszahlen lassen kann? Gibt es da ne Frist oder so? Mein Mann meint, in Folge einer Scheidung wurde mal ne Berechnung gemacht, da wurde mitgeteilt, dass er eine Rente von 40 Euro bekommt? Das war 2002.
Mellyam 19.07.2007 | 20:01
@ KSC ich habs bei der Knappschaft gefunden, ab 65 kann man sich die Beiträge auszahlen lassen. Aber trotzdem vielen Dank.
KSCam 19.07.2007 | 19:59
wenn er wirklich eine Rentenauskunft hat, in der die Rente berechnet wurde, dann ist die Wartezeit erfüllt (60 Monate vorhanden). Dann liegen vielleicht doch noch Beiträge vor, die Sie in Ihrer 1. Anfrage nicht erwähnt haben? Da sollten Sie sich doch vor Ort bei der nächsten Beratungsstelle erkundigen. Die schauen in den Computer und dann sollte es klar sein. PS: wenn die 60 Monate nicht voll sind, kann die Erstattung jederzeit, also auch gleich beantragt werden.
Mellyam 20.07.2007 | 10:33
Vielen Dank KSC und Experte, der Versorgungsausgleich hatte keinerlei Auswirkungen auf die eingezahlten Beiträge, da sich das vor der ehe abgespielt hatte. Bei Eheschliessung war er schon bei der BW. Wir werden uns bei der Knappschaft erkundigen. Vielen herzlichen Dank!
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