Hallo Melly,
KSC hat es im Grunde schon geklärt: Nach Ihren Angaben dürfte die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt sein, was dazu führt, dass kein Rentenanspruch besteht. Ihr Mann sollte daher einen Antrag auf Beitragserstattung stellen. Wenden Sie sich dazu am Besten an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers. Hier kann man auch nochmal überprüfen, welche Auswirkungen der durchgeführte Versorgungsausgleich auf das Versicherungskonto Ihres Mannes hatte. Dies läßt sich von hier nämlich nicht beurteilen.