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Rentenausgleichszahlungen

von hawaja07.12.2007 | 09:46
4007 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Muss ein Arbeitgeber, wenn er Rentenausgleichszahlungen direkt an die Rentenversicherung bezahlt diese versteuern ?

2 Antworten

Rentenausgleichszahlungen?am 07.12.2007 | 10:09
Was sollen denn "Rentenausgleichszahlungen" sein???
bekissam 07.12.2007 | 22:27
Die Rentenabschläge bei vorzeitiger Altersrente kann der Versicherte ganz oder teilweise durch Beitragszahlungen ausgleichen. Die Mittel, die für eine solche Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung aufzuwenden sind, erreichen jedoch beträchtliche Höhen. Es ist daher äußerst fraglich, ob Versicherte in der Lage sein werden, von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass durch tarifliche oder innerbetriebliche Regelungen - zum Beispiel durch eine Übernahme beziehungsweise Erstattung der Beiträge durch den Arbeitgeber - eine finanzielle Belastung der Arbeitnehmer beziehungsweise der Rentner vermieden oder jedenfalls verringert werden kann. Eventuell könnten für solche Beitragszahlungen Sozialplanmittel eingesetzt werden. Wer die Absicht hat, solche Beitragsleistungen zu erbringen, kann bei seinem Rentenversicherungsträger eine Auskunft über die Höhe der zum Ausgleich einer Rentenminderung erforderlichen Beitragszahlungen erhalten.
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