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Experten-Antwort

Rentenausgleichszahlungen

von Wummili17.12.2023 | 12:44
145 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Expertenteam, siehe GRA zum §187a SGB VI Punkt 2.5 Was bedeutet/definiert: bei Nachweis eines berechtigtes Interesses. (siehe Auszug aus der GRA §187a SGB VI Punkt 2.5) ? Bitte entsprechende Beispiele hierzu auflisten. Vielen Dank. 2.5 Lebensalter Im Einzelfall kann die Rentenauskunft und damit die Ausgleichszahlung bei Nachweis eines berechtigten Interesses auch früher beantragt werden.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.12.2023 | 14:36

Hallo Wummili,

 

die gewünschte Auflistung an Beispielen kann hier nicht erfolgen. Es soll nur im Ausnahmefall zu einer früheren Erteilung einer solchen Auskunft kommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Schadeam 17.12.2023 | 17:11
Einfach dass man das im Zweifel auch schon vor 50 machen kann, wenn man sich um so was schon mehr als 13 Jahre vor 63 kümmern will. Aber eigentlich ist ab 50 doch lange genug Zeit. Bevor jemand damit die Sachbearbeitung andauernd nervt und quält, lässt man die Zahlung halt zu (ob sinnvoll, ist die andere Frage).
Corneliusam 18.12.2023 | 10:31
Ihre Frage kann ich Ihnen nicht beantworten, weil mir partout nicht einfallen willen, welchen Sinn es machen soll, dass jemand in so jungem Alter schon Beiträge gegen die Rentenminderung einzahlt. In der Zeit bis zum Rentenbeginn können noch X Rechtsänderungen eintreten, die die Einzahlung entwerten. Ihre persönliche Situation kann sich ändern, so dass Einzahlungen eventuell komplett ihren Sinn verlieren. Lassen Sie das Geld arbeiten. Das bringt vermutlich mehr. Mir ist leider keine Statistik bekannt, für wie viele Rentner sich das Einzahlen tatsächlich gelohnt hat. Hängt ja wesentlich von der Lebenserwartung ab. Gefühlt wird da eher Geld verbrannt.
ThomasRam 18.12.2023 | 17:31
Zitat von Cornelius anzeigen
Nochmal nachdenken ? ;-) Wer früher zahlt, bekommt die besten Preise ! (Kaufpreis eines Rentenpunkts steigt entspr. dem Durchschnittseinkoimmen, Rentenwert steigt jährlich ca 3%) Wer später niedrigeres Einkommen erwartet, bekommt jetzt die günstigere Hochrechnung und kann später trotzdem nochmal einen Antrag stellen. Unter Umständen ist jetzt eine hohe Steuerersparnis möglich, weil Beiträge jetzt absetzbar sind. Außerdem steigt die Rente und darf nicht weniger werden. Außerdem ist die eingezahlte Rente nicht pfändbar. "Prognosen sind schwierig, vor allem, wenn sie die Zukunft betreffen". Künftige Rechtsänderungen können positiv wie negativ ausfallen, sind also kein Grund etwas nicht zu tun. Gibt bestimmt noch mehr, was von dem ein oder anderen durchaus positiv gesehen werden kann.
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