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Experten-Antwort

Rentenauskunft Berechnung Datum zu Datum = Monate?

von Werner K.09.09.2023 | 03:43
513 Ansichten
5 Antworten

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Guten Tag sehr geerhte Experten, Folgende Frage: Wie berechnet die DRV die Monate vom Datum zu Datum? Beispiel bei mir in der Rentenaufkunft: 25.05.1983 - 03.09.1983 4 Monate Nach Adam Riese sind es 3 Monate oder anders =TAGE360("25.05.1983";"03.09.1983") = 98 Tage = 3 Monate & 8 Tage =DATEDIF("25.05.1983"-1;"03.09.1983";"d") = 102 Tage = 3 Monate Man findet es öfter im Verlauf vor. Wie kommt die DRV auf 4 Monate? MFG Werner K.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Werner K.,

 

mit den vorangehenden Beiträgen dürften sich Ihre Frage beantwortet haben. Ergänzend dazu eine Leseempfehlung auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung: file://v975w101.bsh.drv/hb002099/Eigene%20Dateien/Download/rente_jeder_monat_zaehlt.pdf.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Fieteam 09.09.2023 | 03:59
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Muttertexte/04… Die Prüfung, ob die jeweilige Wartezeit erfüllt ist, erfolgt in Monaten – nicht in Jahren. Dies ist die kleinste Zeiteinheit, es wird also nicht in Tagen gerechnet. Für jedes Jahr werden 12 Monate zugrunde gelegt. Ein Kalendermonat, der nur zum Teil mit rentenrechtlichen Zeiten belegt ist, zählt als voller Monat. Und dann wird gewürfelt und am ende des Jahres wird auf 12 Monate begrenzt , Würfelbecher schüddeln oder Knochen werfen..
KSCam 09.09.2023 | 10:15
Schauen Sie sich das ganze Jahr 1983 an (um bei Ihrem Beispiel zu bleiben). Da können im besten Fall 12 Monate anfallen. Wenn im Mai und September kein weiterer RV Sachverhalt liegt, wäre Ihre Zeit 5 Monate, liegen im Mai und/oder September weitere Zeiten kann für diese Monate nur 1 Monat gerechnet werden...... Mehr braucht man dazu eigentlich nicht wissen und erklären.
senf-dazuam 11.09.2023 | 06:10
Moin Werner! Selbst wenn ein Arbeitsverhältnis vom 31.1. bis zum 1.2. eines Jahres andauert und dafür Pflichtbeiträge an die DRV fließen, sind dadruch die Monate Januar und Februar mit Beiträgen belegt. Nach Adam Ries sind das "nur" zwei Tage, für die DRV-Berechnung sind aber zwei Monate belegt. In Ihrem Beispiel 25.05. - 03.09. wären es sogar fünf Monate (Mai, Juni, Juli, August, September), aber vermutlich ist der Mai bereits mit einer anderen Zeit belegt und kann nun mal nicht doppelt in der Berechnung der Zeiten auftauchen.
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