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Rentenauskunft

von alberta22.11.2008 | 14:13
2388 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Welches ist der frühestmögliche Rentenbeginn plus Rentenminderung bei 60 bzw. 63 Jahren?

4 Antworten

Schiko.am 22.11.2008 | 16:40
Diese fragestellung ist für eine antwort wenig geeignet. Maßgebend kann sein: Geburtmonat und jahr. Evtl. 50% behinderung ? Wieviel beitragszeit haben sie seit dem 40. lebensjahr zurückgelegt? Kommt rente nach altersteilzeit/arbeitslosigkeit in betracht ? Sind kindererziehungszeiten zu berücksichtigen? Dies sind die wesentlichen fragen für eine antwort. Mit freundlichen Grüßen.
albertaam 22.11.2008 | 17:25
Geburtsmonat Juni 1949 19 Jahre altersteilzeit und arbeitsl nein Keine Kinder
-_-am 22.11.2008 | 18:08
Eine qualifizierte individuelle Rentenauskunft wird Ihnen auf Antrag von Ihrem Rentenversicherungsträger übersandt. Antrag stellen unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/SharedDocs/de… Voraussetzung ist, dass Sie bei der Klärung Ihres Versicherungskontos mitgewirkt haben. Wenn das Versicherungskonto unvollständig ist, kann Ihnen natürlich keine richtige Rentenauskunft erteilt werden. Unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.können Sie nach Eingabe der Postleitzahl Ihres Wohnortes die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle ermitteln. Dort erteilt man Ihnen die Auskunft ebenfalls und berät Sie kostenfrei. Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin und lassen Sie sich sagen, was Sie alles mitbringen sollen.
Schiko.am 22.11.2008 | 19:19
Es sind nur 19 jahre anrechnungsfähige beitragszeiten, wenn ich es richtig sehe. Für die altersrente für frauen reichen ja auch 15 mindestbeitragsjahre. Wesentliche voraussetzung aber ist es auch, ab dem 40. lebensjahr bis renten- beginn müssen es 121 monate sein, dann könnten sie mit 60 jahren bei 18% lebenslangen abschlägen rentnerin werden. Ein anderer vorzeitiger beginn scheidet aus, da sie die hierzu notwendigen 35 jahre mindestbeitragszeit nicht mehr erreichen können. Bleibt nur noch die regelaltersrente ohne abschlag mit 65 jahren+ 3 monaten. Mit freundlichen Grüßen.
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