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Experten-Antwort

Rentenauskunft

von Schmitz27.08.2017 | 11:31
835 Ansichten
9 Antworten

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Hallo, ich möchte die Altersteilzeit 3+3 in Anspruch nehmen und brauche noch einige Infos zur Rente.Ich muss zB wissen, welchen Betrag ich weniger an Rente bekomme,wenn ich 6 Jahre vor meiner Rente in die Altersteilzeit gehe. In unserer Firma sitzt einmal in der Woche ein sogenannter Rentenältester. Bekomme ich von diesem die gleiche Informationen bzw. Berechnungen wie in einer Geschäftsstelle der Rentenanstalt? Danke

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schmitz,

wenn Ihr Arbeitgeber für 90% des vollen Arbeitsentgelts Beiträge zahlt, heißt das im Umkehrschluss, dass sich Ihr Rentenanspruch für diese 6 Jahre um 10% weniger erhöhen wird, als bisher geplant. Wenn Sie es genauer wissen wollen, werden Sie um einen Besuch in der Auskunfts- und Beratungsstelle nicht herumkommen. Ich denke nicht, dass der örtliche Versichertenälteste Zugriff auf Ihr Versicherungskonto hat und Ihnen das genauer ausrechnen kann. Wenn Sie ihm Ihre letzte Rentenauskunft vorlegen, kann er aber sicher ein paar ungefähre Angaben machen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung
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7 Antworten

Fastrentneram 27.08.2017 | 11:38
Es kommt darauf an, welche Schwerpunkte der Versichertenälteste setzt. Er sollte, muss aber nicht in allen Rentenfragen beraten können. Die Schwerpunkte liegen da eher bei der Antragsaufnahme. Wenn Sie auf "Nummer sicher" gehen wollen, ist eine Auskunft- und Beratungsstelle der DRV die bessere Wahl!
Schmitzam 27.08.2017 | 12:02
Danke für die Antwort. Da ich mit 64 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen kann, hoffe ich das diese 6 Jahre nicht zu teuer werden. Kann man man ungefähr sagen, was mir da an Rente abgezogen wird? Ich meine gelesen zu haben das der Arbeitgeber 90% weiter einzahlt.
Fastrenteram 27.08.2017 | 13:01
Das ist unterschiedlich (zwischen 70% und 100%). Dies legt der Arbeitgeber im Altersteilzeitvertrag mit Ihnen fest. Sie sollten daher zunächst die Vertragskonditionen Ihres Arbeitgebers erfragen und dann, vor einer evtl. Unterschrift eine rentenrechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Im Übrigen istbes ungünstig, weitere Fragen im gleichen Thread zu stellen, da nicht jeder nochmal nachliest, wenn er schon eine Antwort gegeben hat.
Schmitzam 27.08.2017 | 14:12
Ja danke aber ich wollte nicht unnötig weitere Threads eröffnen. Wie schon geschrieben zahlt mein Arbeitgeber 90% weiter in die Rentenkasse. Gruß Schmitz
Paulam 29.08.2017 | 10:10
Hallo Herr Schmitz, alle diese Auskünfte der DRV hier sind nicht rechtsverbindlich. Lassen Sie sich davon nicht täuschen. Geben Sie bei der Rentenberatungsstelle oder schriftlich Ihre Daten und Verträge weiter. Lassen Sie dort es direkt berechnen / Variationen. Auch die wenn Sie voll weiterarbeiten würden !! Im Moment gehen über 100 000 Beamte u Beamtenähnliche Arbeitsverhältnisse zu Ende. Die bekommen über 80% Ihres letzten Lohnes. Diese Menschen gehen ab 55 Jahre in die Pension. Etwa 3 x höher wie Rente. Prüfen Sie ob Sie nich freiwillig zusätzlich Beiträge einbezahlen. Fragen Sie danach !! Das Bargeld mit Null Zinsen ist nichts mehr wert. Alle Ausdrucke der DRV sind nicht verbindlich !! Grüsse Gutes gelingen Paul
Knut Rassmussenam 29.08.2017 | 13:13
Lieber beratungsresistenter und wissensferner Paul. Tragen Sie Ihre Fehde mit dem Krankenversicherungssystem in der Schweiz bitte nicht in ernst gemeinten Beiträgen anderer Nutzer aus. @ Herr/Frau Schmitz Mit diesem Anliegen sind Sie in einer Auskunfts- und Beratungsstelle am besten aufgehoben. Lassen Sie eine sogenannte hypothetische Rentenberechnung machen und sich auch zu § 187a SGB VI beraten. Die Rahmenbedingungen zur Altersteilzeit müssen Ihnen aber schon bekannt sein. Standardmäßig versichert man Sie so, als hätten Sie 90% Ihres Verdienstes. Nehmen Sie also 10% Ihres Jahresbruttos, multiplizieren Sie diesen Wert mit 6 und teilen Sie das Ergebnis durch 1000. Das dann der EUR-Betrag, der Ihnen an Rentensteigerung entgeht (bezogen auf normale Weiterarbeit).
Fastrentneram 29.08.2017 | 13:18
Zitat von Paul anzeigenausblenden
Ja danke aber ich wollte nicht unnötig weitere Threads eröffnen. Wie schon geschrieben zahlt mein Arbeitgeber 90% weiter in die Rentenkasse. Gruß Schmitz
Hallo Herr Schmitz, alle diese Auskünfte der DRV hier sind nicht rechtsverbindlich. Lassen Sie sich davon nicht täuschen. Geben Sie bei der Rentenberatungsstelle oder schriftlich Ihre Daten und Verträge weiter. Lassen Sie dort es direkt berechnen / Variationen. Auch die wenn Sie voll weiterarbeiten würden !! Im Moment gehen über 100 000 Beamte u Beamtenähnliche Arbeitsverhältnisse zu Ende. Die bekommen über 80% Ihres letzten Lohnes. Diese Menschen gehen ab 55 Jahre in die Pension. Etwa 3 x höher wie Rente. Prüfen Sie ob Sie nich freiwillig zusätzlich Beiträge einbezahlen. Fragen Sie danach !! Das Bargeld mit Null Zinsen ist nichts mehr wert. Alle Ausdrucke der DRV sind nicht verbindlich !! Grüsse Gutes gelingen Paul
Sehr geehrte Experten! Es wird aller höchste Zeit dem User Paul die Tür zu weisen, da er mit seinen unberechtigten Vorwürfen gegenüber der Rentenversicherung auch in Fragen eingreift, die rein gar nichts mit seiner geschilderten Situation zu tun haben. So ein Querulant mit seiner paranoiden Panikmache hat in diesem Forum nicht zu suchen.
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