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Experten-Antwort

Rentenauskunft am Wohnort

von Frau Koetz20.03.2016 | 15:28
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5 Antworten

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Sehr geehrtes Forum, bei meinem Besuch in der Beratungsstelle der RV in Aachen war es der Mitarbeiterin nicht möglich auf meinen Versicherungsverlauf zu zu greifen. Ich wollte wissen,ob ich mit 63 in Rente gehen kann, oder ob mir evtl. Zeiten fehlen. Sie hat daraufhin einen Antrag auf Rentenauskunft für mich gestellt. Als Antwort erhielt ich aus Berlin, da ich eine EM Rente beziehe, könne man meine Rentenhöhe nicht ermitteln. Das wollte ich aber gar nicht wissen, sondern ob meine Jahre bereits ausreichen. Da meine Pflegetätigkeit in 2015 noch nicht gemeldet ist muss ich nun erst bei der Pflegekasse die Zeiten bestätigen lassen. Ist es normal, dass man bei der Beratungsstelle solche Auskünfte erhaelt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Koetz,

grundsätzlich können Sie in jeder Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung einen Versicherungsverlauf oder eine Rentenauskunft erhalten.

Da Sie jedoch bereits eine EM-Rente beziehen, ist bei Ihnen technisch eine "normale" Renten- oder Wartezeitauskunft nicht möglich. Man muss hier technisch etwas tricksen. Ob dies allerdings in der Auskunfts- und Beratungsstelle geht, weiß ich nicht.

Ein Versicherungsverlauf kann grundsätzlich auch bei Bezug einer EM-Rente ausgedruckt werden. Vermutlich lag ein technisches Problem vor.

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4 Antworten

Schlaubi123am 20.03.2016 | 16:46
Ja, das ist normal. Durch ihren Rentenbezug kann aus technischen Gründen keine weitere Rentenauskunft mehr erteilt werden. Hier ist vom Sachbearbeiter eine manuelle Vorberechnung erforderlich. Diese kann aber nur für den aktuellen Stand erfolgen. Sofern Sie einen Rentenbeginn ab 1.7.2016 und später bei der Altersrente hätten, kann eine Auskunft über die Rentenhöhe nicht erfolgen (die Daten für die Zeiten ab 1.7.2016 liegen einfach noch nicht vor!)
Schadeam 20.03.2016 | 17:54
Es kann immer vorkommen, dass man in der Beratungsstelle auch irgendwelchen Gründen mal ein Versicherungskonto nicht einsehen kann. Ist ja aber gar kein Problem: dann fertigt man eine Niederschrift an und der Kunde bekommt schriftlich die Mitteilung (in Ihrem Fall aus Berlin) ob die Mindestzeit für die Rente mit 63 (35 Versicherungsjahre) erfüllt ist und wie hoch die Altersrente dann sein wird. Dann hat der Kunde seine Antwort nicht gleich sondern nach 1-3 Wochen was in aller Regel kein "Drama" ist.
Besitzschutzam 21.03.2016 | 11:07
Das Tricksen kann dann aber auch zu einer Falschauskunft führen...
W*lfgangam 21.03.2016 | 20:03
Hallo Frau Koetz, fordern Sie einfach von der Hauptverwaltung Probeberechnungen mit konkreten Vorgaben (Rentenbeginn, weiterhin 'fiktive' Versicherungszeiten/Pflegetätigkeit) zu den von Ihnen gewünschten Rentenbeginnen an. Tipp: 1. AR 63 an langjährig Versicherte, 2. Regelaltersrente Bei weiter laufender Pflegetätigkeit über die bisherige Zurechnungszeit hinaus, könnte die Regelaltersrente interessanter werden, als schon die AR ab 63. Liegen die 35 Jahre mit 63 nicht vor, ist diese Rentenauskunft _nicht_ auszudrucken/Ihnen zu übersenden (in dem Begleitschreiben wird sich dann sicher ein 'Hinweis' deswegen finden). Gut ...letztendlich könnte man auch die im Versicherungsverlauf aufgeführten Zeiten (und die schon gelaufenen/noch nicht gemeldeten 'manuell' zusammenzählen, ob es 'passt' ;-)) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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