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Experten-Antwort

Rentenauskunft an Erben

von Peter Matzerath11.11.2018 | 09:32
429 Ansichten
7 Antworten

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Meine Mutter ist verstorben, ich bekomme erst nach einem Jahr Zug um Zug Zugriff auf Bankdaten. Nach Auskunft auf der webside der Rentenversicherung steht den Erben für den vollen Todesmonat die Rente zu. Meine Mutter ist am 1.9.2017 verstorben, mein Bruder hat bei Gericht angegeben, meine Adresse nicht zu kennen und im März sind Konten aufgelöst worden. Mit Hilfe eines Anwalts habe ich jetzt Kontoauszüge nach dem Tod und per 8.9.2017 sind 2 kleine Rentenbeträge (102 und 66 Euro) gutgeschrieben, mehr nicht. Sowohl Zeitpunkt als auch Betragshöhe (Renten nach Mutters Auskunft ca. 1400€)erscheinen mir dubios. Kann man über die Nummern im Überweisungstext und Erbnachweis Infos zu den Renten bekommen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.11.2018 | 09:30

6 Antworten

Alter Schwedeam 11.11.2018 | 09:53
Moin Es wäre zuerst zu klären ob die Rente im Voraus oder nachschüssig gezahlt wurde. Das hängt vom Rentenbeginn ab (ab 01.04.2004 nachschüssig, bis 31.03.2004 im Voraus). Also wenn Rentenbeginn bis 31.03.2004, dann wurde die Septemberrente ende August gezahlt. Die beiden (kleinen) Beträge die Sie nennen hört sich eher nach Betriebsrente?, oder Witwenrente? oder Unfallrente? an.
Heidi K.am 11.11.2018 | 10:08
Wenn die Rente nachschüssig gezahlt wurde, ob sich da Anwaltskosten rechnen....?
Rentenuschiam 11.11.2018 | 12:58
Bei den beiden kleineren Beträgen handelt es sich wahrscheinlich um die (zuvor aus der Rente gezahlten) Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die für Zeiten ab Tag nach Sterbetag bis zum Ende des Sterbemonats zurückgezahlt wurden. Der Grund dafür ist, dass die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht mit dem Todestag endet und Anspruch auf Erstattung der zuviel gezahlten Beiträge besteht. NACH dem Todestag Ihrer Mutter sind bei einer vorschüssigen Zahlung (Rente wird am Anfang des Montas gezahlt) offenbar keine Renten mehr auf dem KOnto eingegangen, was ja auch seine Richtigkeit hat. Ob die Rente vorschüssig geleistet wurde, hängt vom ursprünglichen Rentenbeginn ab. Lag der vor April 2004 (bei der Hinterbliebenenrente zählt auch die vorhergehende Altersrente Ihres Vaters dazu), dann wird die Rente am Anfang des Monats ausgezahlt. Mehr Infos zu den Renten (außer, dass die Zahlung rechtzeitig eingestellt wurde) werden Sie vom Rententräger nicht bekommen können. MfG
So ist dasam 11.11.2018 | 13:25
Wenn bei der ersten Nummer das geb. Datum der Mutter enthalten ist, dann war es ihre Rente. Wenn bei der zweiten Nummer das geb. Datum des Vaters enthalten ist, war es eine Witwenrente. Wenn ganz unplausible Nummer, wahrscheinlich Zusatzversorgung/Betriebsrente.
Sonntagsrechneram 11.11.2018 | 15:21
Vermutlich waren es 2 Renten. 1. mit ca. Brutto 1000,-€ davon 29 Tage KV/PV zurück = ca. 102, 2. mit ca. Brutto 550,-€ davon 29 Tage KV/PV zurück = 66,-€
Geschätzte ca. Werte: Rente 1: Brutto 935,- abzüglich KV/PV 105,- = Erstattung 102,- Netto 830,- Rente 2: Brutto 605,- abzüglich KV/PV 68,- = Erstattung 66,- Netto 573,-
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