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Zur Experten-Antwort springenHaben Sie während der nachfolgend aufgeführten Zeiten andere Leistungen als Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe (z.B. Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Übergangsgeld) bezogen, bitten wir um Mitteilung und soweit vorhanden, um Einsendung von Nachweisen. Gegebenenfalls kann dadurch die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt werden. . . Die Wartezeit von 45 Jahren ist derzeit nicht erfüllt, es fehlen noch 102 Monate.Da sind dann verschiedene Zeiträume von 1983 bis 1997 aufgeführt. Alle diese Zeiten sind im Rentenverlauf vermerkt und teils mit Arbeitslosigkeit oder Pflichtbeitragszeit bezeichnet. Meine Frage dazu: Ich werde in 3 Jahren in die Schwerbehindertenrente mit Abschlägen gehen, weil ich aufgrund meiner fortschreitenden Schwerbehinderung, GDB100, nicht mehr weiter arbeiten kann. Also ich werde die erforderliche Wartezeit von 45 Jahren sowieso nie erreichen. Macht es dann überhaupt einen Sinn, dass ich hier aktiv werde und irgendwas fehlendes nachweise ? Oder wirkt sich geforderte Nachweise womöglich doch noch auf die Rentenhöhe insgesammt aus ?
Hallo Peter,
wenn bei Ihnen alles in Richtung Altersrente für schwerbehinderte Menschen läuft, dann kann man sich die Mühe mit den sof. "fragwürdigen Zeiten" für die Wartezeit von 45 Jahren gerne sparen
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