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Experten-Antwort

Rentenauskunft, Wartezeit 45 Jahre

von Peter24.01.2020 | 14:57
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10 Antworten

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Guten Tag, bei mir steht in der Rentenauskunft vom letzten Jahr:
Haben Sie während der nachfolgend aufgeführten Zeiten andere Leistungen als Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe (z.B. Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Übergangsgeld) bezogen, bitten wir um Mitteilung und soweit vorhanden, um Einsendung von Nachweisen. Gegebenenfalls kann dadurch die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt werden. . . Die Wartezeit von 45 Jahren ist derzeit nicht erfüllt, es fehlen noch 102 Monate.
Da sind dann verschiedene Zeiträume von 1983 bis 1997 aufgeführt. Alle diese Zeiten sind im Rentenverlauf vermerkt und teils mit Arbeitslosigkeit oder Pflichtbeitragszeit bezeichnet. Meine Frage dazu: Ich werde in 3 Jahren in die Schwerbehindertenrente mit Abschlägen gehen, weil ich aufgrund meiner fortschreitenden Schwerbehinderung, GDB100, nicht mehr weiter arbeiten kann. Also ich werde die erforderliche Wartezeit von 45 Jahren sowieso nie erreichen. Macht es dann überhaupt einen Sinn, dass ich hier aktiv werde und irgendwas fehlendes nachweise ? Oder wirkt sich geforderte Nachweise womöglich doch noch auf die Rentenhöhe insgesammt aus ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.01.2020 | 13:18

Hallo Peter,

wenn bei Ihnen alles in Richtung Altersrente für schwerbehinderte Menschen läuft, dann kann man sich die Mühe mit den sof. "fragwürdigen Zeiten" für die Wartezeit von 45 Jahren gerne sparen

9 Antworten

Berateram 24.01.2020 | 17:59
Es geht hier nur um das mögliche Erreichen der 45 Beitragsjahre. Wenn Sie diese so oder so nicht erreichen oder benötigen, müssen Sie auch keine Nachweise einreichen. Auf die Rentenhöhe haben die Nachweise keinen direkten Einfluss.
KSCam 24.01.2020 | 18:58
Außerdem müssten Sie nach Ihren Angaben jünger als Jg 58 sein. Damit wäre die AR für Schwerbeh. Menschen zum gleichen Zeitpunkt abschlagsfrei wie die AR nach 45 Jahren. Somit ist eigentlich nur wichtig 35 Jahre zu haben, die 45 spielen für Schwerbehinderte ab JG 58 eh keine Rolle.
KSCam 24.01.2020 | 21:07
Ich sehe eigentlich keine Reform in den letzten 20-25 Jahren, die Schwerbehinderte mehr getroffen hat als nicht schwerbehinderte Menschen. So gesehen hat "Ihr Renten - Schicksal" nichts mit der Schwerbehinderung zu tun. Und wenn Sie wirklich 18 Punkte durch die beitragsfreien Zeiten verloren haben, so waren das wahrscheinlich Schulzeiten die heute nicht mehr bewertet werden. Aber dann hätten Sie wohl eh keine Chance auf 45 Jahre zu kommen.
Peteram 24.01.2020 | 20:02
Ja, ich bin Jahrgang 1962. Oben habe ich mich vertan, es sind noch etwas mehr als 4 Jahre bis ich in die Schwerbehindertenrente mit Abschlägen gehe. Ich mußte wegen meiner Schwerbehinderung oft umschulen, weil es nicht anders ging. War auch oft länger krank. Habe lange gebraucht, bis ich überhaupt Arbeit gefunden habe. Aber ich habe nicht aufgegeben, heute frage ich mich wirklich, ob das der richtige Weg war, nicht vor dem Jahr 2000 aufzugeben. Es trifft mich als schwerbehinderter wie ein Schlag, wenn ich sehe, dass ich 1999 noch 19,1 Entgeltpunkte für Beitragsgeminderte Zeiten hatte und 2019 nur noch 0,96. Schwerbehinderte trifft die Rentenreform wirklich hart. Hätte ich letztes Jahr nicht 48000 Euro in die Rente eingezahlt, um die Abschläge abzufedern, würde ich als Schwerbehinderter durch die Reformen als Rentner in der Armut versinken. Das ist wirklich im Augenblick sehr depremierend für mich, mich mit den Rentenunterlagen zu beschäftigen und das alles zu sehen, aber es muß halt sein.
Peteram 24.01.2020 | 20:11
Ich meinte Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten
Peteram 24.01.2020 | 21:23
Ich verschreibe mich dauernd Grrrr 1999 waren es 19 Entgeltpunkte.
Peteram 24.01.2020 | 21:14
Ja, das sind Fachschulzeiten, Arbeitslosigkeits Zeiten. Es waren in der Tat 2019 19 Entgeltpunkte bei mir. Klar, auf die 45 Jahre komme ich niemals, aber die 35 Jahre habe ich voll.
W°lfgangam 25.01.2020 | 21:41
Hallo Peter, vergessen Sie den Hinweis in Ihrer Rentenauskunft bezüglich der 45 Jahre und "Da sind dann verschiedene Zeiträume von 1983 bis 1997 aufgeführt." Nochmals: Als schwerbehinderte Mensch brauchen Sie nur 35 Versicherungsjahre, um auch mit 64+8 eine abschlagsfreie Altersrente erhalten zu können. Wollen Sie vor dieser Altersgrenze in Rente gehen, haben Sie einen Abschlag von 0,3 % für jeden davor beginnenden Monat der Altersrente. Gruß w. PS: wenn immer noch Unsicherheiten bezgl. Rentenbeginn + Abschlägen bestehen, setzten Sie sich bitte mit der nächsten Beratungsstelle in Verbindung.
****am 26.01.2020 | 15:52
Hallo Peter, bei der Rentenauskunft die Du 1999 erhalten hast mit "19,1 EP für beitragsfreie Zeiten", handelte es sich mit Sicherheit um eine Auskunft für eine Erwerbsunfähigkeitsrente mit noch bewerteten Schulzeiten ab dem 16.Lj. und einer Zurechnungszeit bis zum 2017+ X Monate nach damaliger Rechtslage. Fachschulzeiten und Zeiten der Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug werden aber immer noch bewertet. Natürlich hat es seit 1999 diverse Gesetzesänderungen gegeben, besonders im Bereich der Bewertung der beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten, bei den verschiedenen Rentenarten und den Zurechnungszeiten, darum musst Du die Rentenauskünfte schon genau anschauen und nicht Äpfel und Birnen vergleichen. Noch einen schönen Sonntag
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