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Experten-Antwort

rentenauszahlung

von hans werner pongratz06.07.2010 | 12:44
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich bin im juli 2005 nach singapore fuer arbeit gegeangen und seitdem lebe ich in asien. Es wurden keine beitraege mehr bezahlt und ehe ich nach Singpaore gegangen war hatte ich gefragt wegen freiwillige beitreage. Hatte aber nichts gehoert. meine frage da ich seit meinem 16 lebensjahr gearbeitet habe Seeman und in der see kasse bin, wie sieht es aus mit der rente wenn ich nun in Asien lebe. Bin hier aber zur zeit auch arbeitslos . Aber in meinem alter gibt es in DE keine arbeit und hier ist gibt es immer wieder meoglichkeiten fuer 3-6 monate etwas zu machen. Geb. 05.07.2956 in duesseldorf. Nun habe ich gehoert das man keine Zahlungen ins ausland machen will. Was ist die beste loesung oder was kann ich machen, habe auch nicht die finanziellen mittel eben einmal nach Deutschland zu kommen. mit freundlichen gruessen hans werner pongratz

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt grundsätzlich auch Renten nach Singapur. Dies aber erst dann, wenn die nach deutschem Recht geforderten Voraussetzungen für eine Rente erfüllt sind und Sie einen entsprechenden Antrag gestellt haben.

Ob Sie bereits jetzt die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) für eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung erfüllt haben und ggf. für welche Rente, können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfragen. Dies wird – nach Ihren Schilderungen zum Erwerbsleben - die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft – Bahn – See sein.

Ausgehend von Ihren Schilderungen zu Ihrem Erwerbsleben und davon, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, kann ich schon fast bestätigen, dass Sie mit keinen Kürzungen hinsichtlich der Rentenhöhe wegen Ihres Aufenthalts in Singapur rechnen müssen. Auch darüber kann Sie Ihr Rentenversicherungsträger informieren.

Dieser Träger informiert Sie auch über die Möglichkeit der Entrichtung von freiwilligen Beiträgen. Sollten Sie zur Entrichtung von freiwilligen Beiträgen berechtigt sein, ist eine Beitragserstattung vor Vollendung der Regelaltersgrenze grundsätzlich ausgeschlossen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

dieser spezielle Fall kann nur mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger geklärt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Bertam 06.07.2010 | 15:01
Wenden Sie sich doch schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Pieperstr. 14 - 28 44789 Bochum Telefon: 0234 304-0 Telefax: 0234 304-66050 Servicetelefon 0800 1000 48080 (gebührenfrei) rentenversicherung@kbs.de http://www.deutsche-rentenversicherung-knappschaft-bahn-see.de/
Nakelam 06.07.2010 | 15:46
Grundsätzlich zahlt die DRV die Renten in jedes Land. Besonderheiten gäbe es nur, wenn es sich um nicht EU-Laender oder Laender mit keinem Sozialversicherungsabkommen handelt. Hier werden in der Regel nur bestimmte Rentenbeträge zu 100% an Deutsche ausbezahlt. Was die freiwillige Versicherung angeht, so ist diese grundsaetzlich bei deutschen Staatsangehörigen mit einem Beitrag im Versicherungsleben zur dt. Rentenversicherung für das laufende Jahr bzw. bis März des Folgejahres möglich. Ob eine freiwillige Versicherung eine Lösung darstellt, oder sogar sinnvoll ist kann Ihnen nur die Deutsche Rentenversicherung aufzeigen.
KSCam 06.07.2010 | 18:25
Was meinen Sie mit Rentenauszahlung genau? a) die sofortige Rückzahlung der von Ihnen getätigten Beiträge? Das wäre nur möglich, wenn Sie inzwischen die deutsche Staatsanghörigkeit aufgegeben hätten und z.B. Bürger des Staates Singapore wären. In diesem Fall bekämen Sie Ihre Arbeitnehmeranteile zurück und damit wäre eine spätere Altersrentenzahlung "gestorben". b) Meinen Sie die Altersrentenzahlung? Wenn Sie von ca 1072 bis 2005 versichert waren sind die Bedingungen der Regelaltersrente ab 65+10 Monaten sicher erfüllt; hätten Sie 35 Versicherungsjahre wäre die Rente mit Abschlag schon ab 63 möglich. Die dazu fehlenden Monate können Sie bis 2019 (da werden Sie 63) wahrscheinlich "locker vollmachen". Dazu wenden Sie sich an die DRV! PS: Sie sollten keine Personalangaben im Forum machen - gehen Ihre Daten jeden Leser im Forum etwas an?
hans werneram 07.07.2010 | 02:12
Vielen dank fuer alle antworten, werde einige e mails machen und lasse alle wissen was rausgekommen ist. denn meine erfahrungen sind e mail senden an Genossenschaften oder behoerden sind nicht gerade gut. meistens kommt als antowrt aus sicherheits gruenden senden wir ihnen alles per psot zu. wohin? denn ins ausland wolen sie nichts verschicken. ich gebe immer die adresse meiner mutter an damit man alles in de versenden kann, nur bis heute nach 6 monaten ist dort nichts eingegangen. mfg hans
Bertam 07.07.2010 | 08:33
Die Deutsche Rentenversicherung versendet die Post an die von Ihnen angegebene Anschrift (egal ob Deutschland oder Ausland). Es ist Ihrerseits nur sicherzustellen, dass diese dort auch angenommen wird. (Ihr Name möchte am Briefkasten Ihrer Mutter schon auftauchen. Evtl. für Post nach Singapore ein Postfach einrichten, falls die Post da etwas unzuverlässig ist.).
halloam 06.10.2010 | 12:58
Zitat von Nakel anzeigenausblenden
UND WAS IST MIT NICHTDEUTSCHEN DIE JA IN DEUTSCHLAND AUCH 100% die vollen ZWANGSBEITRÄGE ZAHLEN????? Und wieso wurde in der VN: 62070468H508 die komplette Rentenauszahlung nach Canada (Vers.Abkommen seit 1974) verweigert wie auch nach Nordafrika???? DIE BETROFFENE DEUTSCHE HATTE IMMER ORDENTLICH ALLE UNTERLAGEN BEIGEBRACHT AUCH LEBENSBESCHEINIGUNGEN ADRESSEN BANKVERBINDUNGEN etc. WIESO WURDEN diese ganzen manipulierten AKTENBERGE IMMER NOCH NICHT DEM QUALITÄTSMANAGEMENT VORGELEGT UND DER GESAMTSCHADEN DER BETROFFENEN FAMILIE REGULIERT??????
Deutsche Rentenversicherung
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