Hallo Texasgirl,
eine Auszahlung der Beiträge ist nur dann möglich, wenn Sie keine Staatsangehörigkeit von einem Land besitzen, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Die Wartezeit beträgt lediglich 24 Monate und nicht mehr.
Mit den USA besteht ein Sozialversicherungsabkommen, so dass in Ihrem Fall eine Auszahlung nicht zutreffend sein dürfte.