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Rentenauszahlung

von Texasgirl14.08.2008 | 18:33
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9 Antworten

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Hallo, hoffe es kann mir jemand helfen. Ich moechte mir meine Rente auszahlen lassen, da ich Anfang des Jahres nach Amerika ausgewandert bin und auf jeden Fall nicht wieder nach Deutschland zurueckkommen werden. Ich habe gehoert ich koennte den Antrag erst 24 Monate nach der Auswanderung stellen und muesste dann nochmal 24 Monaten auf die einmalige Auszahlung warten. Stimmt das oder weis jemand wie und wo ich das jetzt schon beantragen kann und welche Unterlagen ich dafuer brauche. Danke fuer jede Hilfe im Voraus. LG

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Texasgirl,

eine Auszahlung der Beiträge ist nur dann möglich, wenn Sie keine Staatsangehörigkeit von einem Land besitzen, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Die Wartezeit beträgt lediglich 24 Monate und nicht mehr.

Mit den USA besteht ein Sozialversicherungsabkommen, so dass in Ihrem Fall eine Auszahlung nicht zutreffend sein dürfte.

8 Antworten

KSCam 14.08.2008 | 18:50
solange Sie Deutsche sind und bleiben ist eine Beitragserstattung zunächst überhaupt nicht möglich. Welche Staatsangehörigkeit planen Sie künftig zu haben? Wieviel Beitragsmonate haben Sie in der Deutschen Rentenversicherung? Tipp: googeln Sie mal unter den Stichworten Beitragserstattung / USA
Dauerbrenneram 14.08.2008 | 20:09
Das Thema wurde hier übrigens auch schon öfter behandelt.
Texasgirlam 14.08.2008 | 23:31
@ KSC Ich werde weiterhin meine deutsche Staatsbuergerschaft behalten und habe fast 13 Jahre eingezahlt. Meine Steuerberater sagte mir damals man koennte den Antrag nach 24 Monaten Ausland einreichen, danach muesste ich nochmal 24 Monate warten zur Auszahlung. Hoert sich etwas komisch an bin staendig am googeln aber wollte mal genau wissen wie es wg meiner Situation ist. Danke fuer die Hilfe nochmals. LG
Schiko.am 15.08.2008 | 00:05
Verstehe es einfach nicht, sie sprechen doch von der renten- auszahlung. Kommentiert ist aber die beitragserstattung, dies geht aber nicht, sobald fünf jahre beitragszeit vorhanden sind scheidet die bei- tragserstattung aus Meinen sie aber im sinne des wortes die auszahlung der renten- ansprüche, dies geht überhaupt nicht. Über die erstattung der eigenen rentenbeiträge sind sie ja hin- reichend informiert. Vielleicht äußern sie sich nochmals ob beitragserstattung oder tatsächlich die auszahlung erworbener rentenansprüche ge- meint waren. Dies kann auch für andere user klärend sein. Vielen Dank einstweilen. M fG.
KSCam 15.08.2008 | 08:00
Eine Beitragserstattung für Deutsche ist in Ihrem Fall definitiv ausgeschlossen (so gesehen hat wohl Ihr Steuerberater in diesem Punkt Müll geredet und wenig Ahnung vom Rentenrecht bewiesen.-)). Mit 13 Beitragsjahren haben Sie später mal einen Anspruch auf Rente aus Deutschland.
Rosannaam 15.08.2008 | 09:29
Ist wieder so ein typischer Fall: Es geht um die gesetzl. RV, und man fragt den Steuerberater!!!! DER muß es ja wissen.
Happyam 15.08.2008 | 11:59
Hallo Texasgirl, also wenn Sie in den USA auch arbeiten und das nehme ich stark an, dann werden diese Zeiten auch in Deutschland berücksichtigt. Soll heißen, durch das Abkommen wird eine Rentenanspruch evtl. auch frühzeitig erworben, da durch die Zusammenrechnung deutscher und amerikanischer Rentenversicherungszeiten die Wartezeiten entsprechend erfüllt sein können. Somit ist eine Beitragserstattung absolut ausgeschlossen! Schauen Sie mal in dem Link, welchen KSC genannt hat nach, da steht alles genau drin! MfG Happy p.s. Viel Glück und Erfolg in bei Uncle Sam! Ich hoffe, Ihre Träume gehen in Erfüllung. Ein bissel beneide ich Sie schon, Texas ist ja so schööööön! ;+)))
Texasgirlam 15.08.2008 | 17:13
Vielen Dank an alle fuer die Hilfe, jetzt weis ich endlich wo ich stehe. @ Happy Danke fuer die guten Wuensche, waere aber lieber wieder in DE, Texas ist defenitiv zu heiss, seit 4 Wochen 42-44 grad. Aber es stimmt schoene Landschaft und viel zu sehen. LG
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