Hallo Georg,
bei abschlagsfreier Altersrente ist KEINE Rentenbewilligung rückwärts möglich. Frühester Beginn ist der Antragsmonat.
Ausnahme: Wenn es sich um den (theoretisch, rechnerisch) frühestmöglichen Rentenbeginn handelt, dann hat man einmalig 3 Monate Zeit diese Rente zu beantragen. Bei späterer Antragstellung ist der Rentenbeginn der Antragsmonat.
Hinweis:
Bei abschlagsbehafteten Altersrente ist regelmäßig tats. eine 2 Monate rückwärtige Rentenbewilligung möglich.