Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenbeginn

von No Name24.03.2017 | 15:49
1232 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
geboren am 29. Juni 1953 Wartezeit 35 Jahre bereits lange erfüllt heute erst kam der bescheid das die schwerbehinderung anerkannt wurde (rückwirkend ab 2016). würde sehr gerne ab 01.02.2017 in Rente. (ab diesem Datum kann ich ohne abschlag in rente) da ich erst heute von der schwerbehinderung informiert wurde, werde ich erst jetzt (März 2017) den Rentenantrag stellen. erhalte ich von der DRV trotzdem rente ab 1.2. oder erst ab antragsmonat (1.3.) ?? vielen dank !!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.03.2017 | 08:10

Im § 99 SGB VI wird der Rentenbeginn geregelt: „Versichertenrenten beginnen mit dem Kalendermonat, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, wenn der Rentenantrag innerhalb von drei Kalendermonaten nach Ablauf des Kalendermonats gestellt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt worden sind.“ Die Rente kann somit für den 01.02.2017 beantragt werden. Zu bedenken sind, wie auch „W*lfgang“ schon feststellte, eventuelle Hinzuverdienstbeschränkungen und positive Auswirkungen bei einer Beitragszahlung über den 01.01.2017 hinaus.

5 Antworten

W*lfgangam 24.03.2017 | 16:18
Hallo No Name, wenn Sie den Antrag bis 30.04. stellen , beginnt die Rente auch rückwirkend ab 01.02.2017. Frage: und was ist in der Zwischenzeit ab 01.02 bis heute an Einkommen gelaufen? Ggf. wirkt das rentensteigernd, so dass auch über einen späteren Rentenbeginn nachzudenken wäre. Wird Ihre örtliche Antragsstelle mit Ihnen klären – machen Sie da erst mal einen Termin für den Antrag fest. Gruß w.
Nachfrageram 24.03.2017 | 18:01
Hallo Wolfgang, sind Sie sich da sicher? Die DRV könnte möglicherweise argumentieren das die 3 Monats Frist abgelaufen ist und die Rente erst ab 1.3. zahlen, weil die Schwerbehinderung ja bereits seit 2016 vorlag und die Wartezeit damals offensichtlich auch schon erfüllt war. Scheint eine knifflige Geschichte zu sein ... Liebe Grüße Nachfrager
W*lfgangam 24.03.2017 | 18:50
Hallo Nachfrager, da gibt es keine Argumentation dagegen, da alle Voraussetzungen zum 01.02.2017 erfüllt sind: 1. das Alter 60 +7 ist erreicht 2. die Wartezeit von 35 Jahren liegt vor 3. der GdB ist aufgrund des schwebenden Verfahrens beim Versorgungsamts jetzt rückwirkend für 2016 festgestellt worden - liegt somit auch am 01.02.2017 noch vor. Vorgezogene Altersrenten sind im Rahmen der nachgehenden 3-Monats-Frist zu beantragen ...passt alles zusammen, wenn No Name will, beginnt die AR wg. GdB zum 01.02.2017. Wenn nicht etwaige Hinzuverdienste ab dieser Zeit die Rente verhindern ...wäre die 4. Zugangsvoraussetzung. Gruß w.
Nachfrageram 24.03.2017 | 23:46
Danke für die Infos! Heißt das es gibt zwei 3-Monats-Fristen? Eine ab möglichen Beginn der Rente mit Abschlag und eine ab möglichen Beginn der Renre ohne Abscglag? Weil für den Rentenbeginn mit Abschlag wären ja die 3 Monate längst vorbei ...
W*lfgangam 25.03.2017 | 18:24
Hallo Nachfrager, für jede von Ihnen gewählte/mögliche Altersrente gibt es diese (eine) 3-Monatsfrist - und die bezieht sich rein aufs Antragsdatum gesehen ...was lag vor 3 Monaten schon vor und/oder wurde rückwirkend rechtlich festgestellt (hier der GdB für längst vergangene Zeiten - und das gilt dann, auch rückwirkend, auch vor dem eigentlichen Antragsdatum!). Nun muss es aber sitzen/im Oberstübchen angekommen sein! Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026