Wie bereits in den vorherigen Beiträgen geschrieben wurde, stehen Ihnen aufgrund Ihrer langen Beitragsjahre (45 Jahre) sowohl die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Rentenbeginn: 01.02.2018) als auch die Altersrente für Schwerbehinderte (Wartezeit 35 Jahre + GdB von mindestens 50 zu Rentenbeginn, abschlagsfrei zum 01.06.2018) zu. Entscheidend wird die Zeit vom Auslaufen des Krankengeldes bis zum Rentenbeginn. Die Agentur für Arbeit wird bei eingeschränktem Leistungsvermögen sicher prüfen, ob Sie dem Arbeitsmarkt noch mindestens 15 Wochenstunden zur Verfügung stehen können. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie mit einem vorzeitigen (mit Abschlägen behafteten) Rentenbeginn rechnen.