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Experten-Antwort

Rentenbeginn

von Heidi21.06.2016 | 22:23
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10 Antworten

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Ich bin Jahrgang September 54, habe im Aug.2016 meine 45 Beitragsjahre voll.Bin schwerbehindert 60%Gdb und G.Z.Z.bin ich krankgeschrieben und wird auch so bleiben.,Krankengeld läuft im Oktober 16 aus.Bin noch in einem Arbeitsverhältnis. Wollte die abschlagsfreie Rente (63+ 4) in Anspruch nehmen.Wäre zum 1.2.2018 der Termin, habe aber unterschiedliche Infos erhalten, was ist richtig? Danke für eine Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits in den vorherigen Beiträgen geschrieben wurde, stehen Ihnen aufgrund Ihrer langen Beitragsjahre (45 Jahre) sowohl die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Rentenbeginn: 01.02.2018) als auch die Altersrente für Schwerbehinderte (Wartezeit 35 Jahre + GdB von mindestens 50 zu Rentenbeginn, abschlagsfrei zum 01.06.2018) zu. Entscheidend wird die Zeit vom Auslaufen des Krankengeldes bis zum Rentenbeginn. Die Agentur für Arbeit wird bei eingeschränktem Leistungsvermögen sicher prüfen, ob Sie dem Arbeitsmarkt noch mindestens 15 Wochenstunden zur Verfügung stehen können. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie mit einem vorzeitigen (mit Abschlägen behafteten) Rentenbeginn rechnen.

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9 Antworten

Nahlaam 21.06.2016 | 22:38
Sind Sie nach dem 01.09.1954 geboren, dann können Sie die abschlagsfreie Rente für besonders langjährige Versicherte zum 01.02.2018 in Anspruch nehmen.
W*lfgangam 21.06.2016 | 23:10
Ergänzend: Da das KG 10.2016 ausläuft, müssen Sie sich die Frage stellen, wie es dann weitergeht. Grundsätzlich haben Sie nach 'Aussteuerung' KG noch Anspruch auf 2 Jahre ALG 1 - wenn die AfA Sie so lange 'Mitspielen' lässt und nicht vorzeitig in Rente schicken will (Leistungsvermögen unter 3 Std. wird festgestellt – nicht mehr vermittelbar / kein ALG-Anspruch ...nur, so lange nicht über einen gestellten EM-Antrag entschieden ist). Mit GDB mind. 50 steht Ihnen auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu - bei Rentenbeginn 01.11.2016 haben Sie noch einen Abschlag von 5,7 %, da bei dieser Rentenart erst ab 01.06.2018 eine ungekürzte Rente möglich wäre ...die 45 Jahre bei dieser Rente sind unbedeutend, da Sie nur 35 Jahre brauchen – ein anderer 'Rententopf' eben mit anderen Abschlagswerten. Tipp: lassen Sie sich nicht von der AfA in eine LTA-Maßnahme zwingen/was aber regelmäßig nach Aussteuerung GK erfolgen kann - wenn nicht bereits (siehe oben) der med. Dienst Null-Erwerbsfähigkeit für den allg. Arbeitsmarkt festgestellt hat. Wird dann seitens der DRV EM festgestellt, ggf. rückwirkend, fällt der Abschlag noch höher aus. Ist ein Vabanque-Spiel, sich darauf einzulassen. Gruß w.
Schauam 22.06.2016 | 07:55
Was ist eine LTA Maßnahme der AfA?Hatte bisher mit diesem Amt noch nichts zu tun.
Schauam 22.06.2016 | 10:08
Was ist eine LTA Maßnahme?
Heidiam 22.06.2016 | 11:44
Danke für den Hinweis.Wenn ich weiterhin au geschrieben bin nach Ende der KG Zahlung ,ich mich bei der Agentur gemeldet habe,dann ist das doch kein ALG ! Kann ich dann trotzdem zum 1.2.18 in die abschlagsfreie Rente gehen oder erst 1.6.18 auf Grund 60GdB +G
Heidi am 22.06.2016 | 13:32
Vielen Dank für die Info.
Schauam 14.07.2016 | 18:04
Also könnte ich auf Grund meiner 45 Beitragsjahre zum Beispiel auch zum 1.1.2017 mit 3.9% Abzügen in Rente gehen oder liege ich da falsch?
Heidi am 14.07.2016 | 18:06
Also könnte ich auf Grund meiner 45 Beitragsjahre zum Beispiel auch zum 1.1.2017 mit 3.9% Abzügen in Rente gehen oder liege ich da falsch?
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