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Rentenbeginn

von Meisterhoppel01.08.2007 | 12:59
1374 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, in den Ausführungen zur Rente mit 67 heißt es: # Versicherte, die 45 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben, können weiterhin mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Dazu zählen auch Zeiten der Erziehung von Kindern bis zu deren zehnten Lebensjahr. Nicht berücksichtigt werden Zeiten der Arbeitslosigkeit. # Wer 35 Versicherungsjahre nachweist, kann mit 63 Jahren in Rente gehen. Für jeden Monat vor dem 67. Lebensjahr gibt es aber einen Abschlag von 0,3 Prozent – höchstens also 14,4 Prozent. Wenn ich nun nach 45 Vers.Jahren mit 63 (nach dann 47 Jahre) in Rente gehen will, wie hoch ist dann der Abschlag?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es handelt sich um zwei Rentenarten, zu denen die von Ihnen zitierten Passagen geschrieben wurden. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, für die Voraussetzung ist, dass man 45 Jahre Pflichtbeiträge zurückgelegt hat, kann nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch genommen werden.

Die Altersrente für langjährig Versicherte, für die eine Wartezeit von 35 Jahren erforderlich ist, kann frühestens mit Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Je nach Geburtsmonat sind (entsprechend der angehobenen Regelaltersgrenze) verschieden hohe Abschläge in Kauf zu nehmen: Dezember 1948 Geborene müssen z.B. 7,2 % hinnehmen, ab 1964 Geborene müssen 14,4 % hinnehmen. Vom Jahrgang 1949 bis zum Jahrgang 1958 erhöht sich der Abschlag um jeweils 0,3 % pro Jahrgang, ab Jahrgang 1959 erhöht er sich um jeweils 0,6 %.

Für Jahrgang 1962 gilt eine Regelaltergrenze von 66 Jahren und 8 Monaten, der in Kauf zu nehmende Abschlag ist also 13,2 %.

4 Antworten

egalam 01.08.2007 | 13:01
14,4%
Schadeam 01.08.2007 | 13:52
14,4 % stimmt aber nur, wenn Sie Jahrgang 1964 und jünger sind. Bei älteren Menschen ist der Abschlag je nach Jahrgang geringer. Wann ist Meisterhoppel geboren?
lotscheram 01.08.2007 | 13:22
Die Aussage vom User "egal" ist nicht korrekt. Für die Höhe der Minderung ist ausschlaggebend: 1. das Geburtsjahr und der Monat, 2. Die Rentenart, die Sie beanspruchen. Wenn Sie beispielsweise noch vor 1952 geboren sind und würden mit 47 Versicherungsjahren ab dem 63. Lbj. Rente für langjährig Versicherte beanspruchen, hätten Sie nur 7,2% Minderung Wären Sie im März 1952 geboren, könnten Sie ohne Vertrauensschutz die gleiche Rente mit 9% Abschlag frühenstens mit 63 in Anspruch nehmen, mit Vertrauensschutz frühestens ab dem 62. Lbj., jedoch mit 10,8% Minderung. Die neu eingeführte Rentenart für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren Pflichtbeitragszeiten, wozu Arbeitslosigkeit nicht mit zählt, kann nicht vor dem 65. Lbj. in Anspruch genommen werden.
Meisterhoppelam 01.08.2007 | 14:45
Geboren 1962
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