Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenbeginn

von Emmy14.08.2015 | 11:48
1434 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ist dies so korrekt ? Für den Jahrgang 1955 kommen folgende Rentenarten in Betracht: 1.) Regelaltersrente: Die Regelaltersrente kann gezahlt werden, wenn die Regelaltersgrenze erreicht und die Wartezeit erfüllt ist. Die Wartezeit für die Rente beträgt 5 Jahre mit Beitragszeiten und Ersatzzeiten. Die Vollendung des Regelaltersgrenze liegt bei Jahrgang 1955 bei 65 Lebensjahren und 9 Monaten. In diesem Beispiel wäre der abschlagsfreie Rentenbeginn am 01.02.2021. 2.) Altersrente für langjährig Versicherte: Voraussetzungen: 35 Jahre mit Beitragszeiten, Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten. Der frühste Rentenbeginn wäre mit Vollendung des 63. Lebensjahres mit Abschlägen. Hier: 01.02.2018 mit 10,8% Abschlag Der frühste Rentenbeginn ohne Abschlag wäre mit Vollendung des 65. Lebensjahren und 9 Monaten. Hier: 01.02.2021 3.) Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Voraussetzungen: 35 Jahre mit Beitragszeiten, Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten. Schwerbehinderung von mind. 50%. Der frühste Rentenbeginn wäre mit Vollendung des 61. Lebensjahres und 9 Monaten mit Abschlägen. Hier: 01.02.2016 mit 10,8% Abschlag Der frühste Rentenbeginn ohne Abschlag wäre mit Vollendung des 63. Lebensjahres und 9 Monaten Hier: 01.02.2019 4.) Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Voraussetzung: 45 Jahre Beitragszeiten (Achtung: Besonderheiten bei Sozialleistungen), Ersatzzeiten und Berücksichtigungszeiten. Der frühste Rentenbeginn wäre bei Jahrgang 1955 mit 63 Lebensjahre und 6 Monate ohne Abschläge.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dank für die Zusammenfassung und Fehlerkorrektur an SaschaK. Auch Dank an die anderen Hinweisgeber, dass sich der Rentenbeginn für die am 1. eines Monats Geborenen nach vorne verschiebt sowie für den Tipp mit der Rentenauskunft.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Emmyam 14.08.2015 | 11:57
Sorry- Ergänzung: geboren April 1955
D.am 14.08.2015 | 12:19
einfach eine Rentenauskunft anfordern. Das geht schneller, als das hier alles einzutippen.
KSCam 14.08.2015 | 12:42
Klasse, das haben Sie fehlerlos aus einer Rentenauskunft für den Jahrgang 55 abgeschrieben. Warum nur, haben Sie sich diese Mühe gemacht? :)
F.am 14.08.2015 | 12:49
Sofern am 01.04.1955 geboren, stimmen die Angaben nicht. Dann verschiebt sich der jeweilige Rentenbeginn nach vorne. Ganz klar: Einfach eine Rentenauskunft anfordern. Dann wissen Sie auch, ob die jeweilige Wartezeit auch erfüllt ist bzw. noch erfüllt werden kann.
SaschaKam 14.08.2015 | 13:24
Punkt 1: stimmt so Punkt 2: frühester Rentenbeginn mit 63 Jahren am 01.05.2018 und 9,9% Abschlag Punkt 3: frühester Rentenbeginn mit 60 Jahren und 9 Monaten und 10,8% Abschlag am 01.02.2016; abschlagsfrei mit 63 Jahren und 9 Monaten ab 01.02.2019 Punkt 4: stimmt so, Rentenbeginn 01.11.2018
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026