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Experten-Antwort

Rentenbeginn

von Ralf Jaenecke15.07.2014 | 06:17
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Betriebsrat eines Unternehmens, und unser AG sagt, alle Kollegen, die bereits 45 Jahre voll haben, und 61 Jahre alt sind, könnten über eine betriebsbedingte Kündigung, unter Einhaltung der Kündigungsfristen, nach 24 Monate Arbeitslosigkeit dann mit 63 Jahren in die Rente ohne Abzug gehen. Ich möchte natürlich meine Kollegen gut beraten wollen, daher meine Frage: ist dem so???

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Jaenecke,

nach dem ab 01.07.2014 geltenden § 236 b SGB 6 haben Versicherte, die vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, frühestens Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie

1. das 63. Lebensjahr vollendet und

2. die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben.

Versicherte, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind, haben Anspruch auf diese Altersrente nach Vollendung des 63. Lebensjahres. Für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1952 geboren sind, wird die Altersgrenze von 63 Jahren schrittweise angehoben und wird für alle 1964 und später Geborenen wieder wie bislang bei 65 Jahren liegen.

Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden die verschiedenen rentenrechtliche Zeiten angerechnet, allerdings werden Zeiten des Bezuges von Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld II nicht angerechnet. Außerdem werden Zeiten des Bezuges von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nicht berücksichtigt, es sei denn der Bezug von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung ist durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe der Arbeitgebers bedingt.

Zunächst sollte der einzelne Arbeitnehmer beim zuständigen Rentenversicherungsträger ein Rentenauskunft beantragen, damit Rechtssicherheit über den Zeitpunkt der Erfüllung der Wartezeit vorliegt. Die rentenrechtlichen Zeiten und ihre mögliche Anrechnung auf die Wartezeit ergeben sich aus dem ganz persönlichen Versicherungsverlauf.

Erst wenn geklärt ist, zu welchem Zeitpunkt die Wartezeit tatsächlich erfüllt ist, kann in Abhängigkeit zum Lebensalter eine Entscheidung über einen möglichen Beginn der abschlagsfreien Altersrente an besonderslangjährig Versicherte getroffen werden. Und erst dann kann über den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entschieden werden.

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5 Antworten

Hugoam 15.07.2014 | 06:29
Versicherte die 45 Jahre Beitragszeiten haben und bis 1952 geboren wurden,können die Rente für besonders langjährig Versicherte mit 63 Jahren ( ohne Rentenminderung, in Anspruch nehmen. Auf der Internetseite der Rentenversicherung können Sie sich , auch für Ihre Kollegen, die kostenfreie Broschüre Das Rentenpaket: Fragen und Antworten bestellen. Diese Broschüre verweist auch auf die Besonderheiten der Wartezeiterfüllung bei Zeiten der Arbeitslosigkeit , sowie enthält eine Tabelle der schrittweisen Anhebung der Altersgrenzen ab den Jahrgang 1953. Ggfs.empfiehlt sicj auch noch eine Anfrage an die Arbeitsagenturen .( kann ea bei Entlassungen von älteren Arbeitnehmern Probleme geben, gibt es Speerfristen für die Arbeitnehmer zum Beispiel wegen Abfindungen....)
Wundernaseam 15.07.2014 | 08:13
Man lernt doch immer wieder dazu. Bisher wusste ich nicht, dass Kündigungen nur dann betriebsbedingt sind, wenn der AN mindestens 45 Jahre an Wartezeit zurückgelegt hat. Da kann der AG aber froh sein, wenn einige AN Lücken mit freiwilligen Beiträgen geschlossen haben. Noch einen Tipp für den AG. Er könnte auch Pleite machen. Dann würde die Arbeitslosigkeit bei den AN sogar nach 61 Auf die 45 Jahre zählen, Glaubt jedenfalls Wundernase
Pauleam 15.07.2014 | 08:22
Das erschüttert mich aber jetzt. Ich denke, die Alten und ihre Erfahrungen werden von den Arbeitgebern händewringend gesucht. Ich lese doch hier immer in den Nachrichten, dass durch die Rente mit 63 die Wirtschaft leidet.
Wundernaseam 15.07.2014 | 09:30
Das dachte ich auch. Aber vielleicht ist das ja eine Aktion des Bundesverbandes der Arbeitgeber, die die Rente 63+ (gesamtwirtschaftlich) so kritisiert haben und jetzt dennoch nutzen. Hoffentlich verrechnet sich dabei kein AG mit den 45 Jahren. Oder lässt er das auf Kosten der Versichertengemeinschaft erst einmal prüfen, um festzustellen, wer den "betriebsbedingt" gekündigt werden kann. Na ja, die Gewerkschaft wird ihm dabei behilflich sein, hofft jedenfalls zugunsten der Betroffenen Wundernase
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