Die Anspruchsvoraussetzungen richten sich ganz nach der entsprechenden Rentenart. Hierzu müssten entweder in der maschinell erstellten Rentenauskunft oder in dem Ihnen zugesandten Mitteilungsschreiben weitere Angaben gemacht worden sein. Gegebenenfalls wenden Sie sich bitte zur weiteren Klärung (telefonisch) an Ihren Rentenversicherungsträger.