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Experten-Antwort

Rentenbeginn

von Robby09.08.2013 | 13:02
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4 Antworten

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Moin, männlich, Jahrgang 09 / 1949 Laut letzter Renteninformation Beginn der Regelaltersrente 01.01.2015. Beträge bisher gezahlt Mitte 1964 bis Ende 2012 also ca. 47,5 Jahre + bis heute. Könnte man somit nicht ohne Abschläge ab 01.10.2014 in Rente gehen ? Wie lange man eingezahlt hat ist doch der Rentenversicherung bekannt. Warum wird dann der 01.01.2015 angegeben ? Oder mache ich einen Gadankenfehler ? Robby

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Renteninformationen sollen lediglich Auskunft über den Stand bzw. Höhe Ihrer Altersvorsorge geben. Sie enthalten daher keine Angaben über mögliche Altersrentenarten, sondern nur zur Regelaltersrente und Erwerbsminderungsrente. Es werden auch keine Wartezeiten geprüft. Für die von Ihnen gewünschten Angaben zum frühestmöglichen Altersrentenbeginn benötigen Sie eine Rentenauskunft. Diese können Sie jederzeit bei Ihrem Rentenversicherungsträger beantragen.

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3 Antworten

Robbyam 09.08.2013 | 13:41
Danke AR für die schnelle Antwort. Aus folgendem Grund hatte ich gefragt : Laut meiner Auflistung bisher die 47,5 Jahre + Zeit bis heute. Abzüglich für nicht zu berücksichtigen Zeiten 9 Monate im gesamten Berufsleben. Also immer noch über die 45 Jahre für besonders langjährig versicherte. In der Renteninformation 2013 keinerlei Angaben das man besonders langjährig versichert ist. Nur ein Hinweis " Beginnt die Altersrente vor oder nach dem 01.01.2015, kann dies zu Abschlägen bzw. Zuschlägen bei der Rente führen " Oder kann es damit zusammenhängen das im letzten Bescheid aus 08/2010 der Hinweis erfolgte das die Zeiten erst bis zum 31.12.2003 verbindlich festgestellt wurden. Da waren es ja noch keine 45 Jahre Gruss Robby
ARam 09.08.2013 | 13:14
Diese Altersrgrenze für die Regelaltersrente steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahre an. Für Jahrgang 1947 um 1 Monat, 1948 um 2 und 1949 um 3 Monate usw. In Ihrem Fall also 3 Monate. 10/2014 bis 12/2014. Rentenbeginn dann 01.01.2015. Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte brauchen Sie 45 Jahre an Beitragszeiten und können dann mit 65 Jahren in Rente gehen. Zu den Pflichtbeitragszeiten zählen auch Pflichtbeiträge aus Kindererziehung, nicht erwerbsmäßiger Pflege, Krankengeldbezug sowie Wehr- und Zivildienst. Berücksichtigungszeiten können für die Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem 10. Lebensjahr und für Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Januar 1992 bis März 1995 angerechnet werden. Zudem werden auch Zeiten aus Minijobs angerechnet. Nicht berücksichtigt werden Pflichtbeiträge, die wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe gezahlt wurden, und Zeiten aus einem Versorgungsausgleich sowie aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern. Hinweis Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden. Fordern Sie eine Rentenauskunft bei Ihrem Rententräger an. Dort ist aufgeführt, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Robbyam 09.08.2013 | 14:18
Danke an den Experten. Rentenauskunft ist angefordert. Ein schönes Wochenende. Robby
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