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Rentenbeginn

von W. Schäfer01.07.2009 | 11:46
929 Ansichten
6 Antworten

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Guten Tag, ich bin am 24.08.1948 geboren und habe seit März 2003 einen GdB von 50. Ich würde gerne vorzeitig in Rente gehen und möchte fragen, zu welchem Zeitpunkt ich zu 100% rentenfähig bin. Vielen Dank. MfG W. Schäfer

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ohne Abschläge ("100%") nach Vollendung Ihres 63. Lebensjahres, sofern Sie die sonstigen Voraussetzungen zur Rentengewährung erfüllen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die Voraussetzungen für eine Altersrente für Schwerbehinderte sind:

- Erreichen der Altersgrenze

- Vorliegen der Schwerbehinderung bei Beginn der Altersrente

- Erfüllung der Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 35 Jahren

- Einhalten der Hinzuverdienstgrenzen

Ob Sie diese Voraussetzungen (zum Teil) bereits heute erfüllen und welche Sie ggf. noch erfüllen müssen, können sie bei einem persönlichen Beratungsgespräch bei der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers erfahren oder aber Sie setzen sich direkt mit der Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung, die Ihnen eine Mitteilung über den für Sie frühestmöglichen Altersrentenbeginn mit und ohne Abschläge zukommen lassen wird. Bitte denken Sie daran, in beiden Fällen (Auskunfts- u. Beratungsstelle oder Sachbearbeitung) Ihren Schwerbehindertenausweis vorzulegen bzw. dorthin in bestätigter Kopie einzusenden.

4 Antworten

Ahaam 01.07.2009 | 11:53
Abschlagsfrei: 01.09.2011 wenn Sie am 31.08.2011: -420 Monate mit rentenrechtlichen Zeiten vorweisen können -noch oder wieder mind. 50 GdB haben werden (notfalls BU oder EU nach dem bis 31.12.2000 geltenden Recht - wenn der GdB gesunken wäre!) - kein lfd. Einkommen über 400 EUR haben (aus Besch.)
Wastlam 01.07.2009 | 11:54
Ab 60 mit 10,8% Abschlag, ab 63 ohne. Falls Sie auch am 16.11.2000 schon schwerbehindert oder bu/eu waren, wäre Rente ab 60 ohne Abschlag möglich. Vielleicht noch nachträglich bescheinigen lassen, wenn es so wäre.
Ahaam 01.07.2009 | 13:54
Siehe meine Antwort von 11:53 Uhr und ANTRAG stellen!!! Ohne Antrag keine Rente!!!
W. Schäferam 01.07.2009 | 13:28
Was sind denn die sonstigen Voraussetzungen zur Rentengewährung?
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