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Experten-Antwort

Rentenbeginn

von Uwe15.12.2017 | 11:31
1194 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin im März 1952 geboren und hätte Anspruch auf die Regelaltersrente ab 01.10.2017, habe aber bis heute den Rentenantrag nicht gestellt. Bis wann muss ich den Antrag stellen um meine Rente ab dem 01.10.2017 zu bekommen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Uwe,

Sie müssen den Antrag bis zum 31.12.2017 stellen. Eine formlose Antragstellung ist erstmal ausreichend, die Formulare können auch später ausgefüllt werden (für einen Termin in einer Beratungsstelle zum Ausfüllen der Anträge könnte es nämlich etwas knapp werden). Sie können sich die Vordrucke auch Online ausdrucken oder den Antrag gleich elektronisch stellen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/formulare_und_antraege_index.html

Wenn Sie den Antrag erst nach dem 31.12. stellen, beginnt die Rente erst mit dem Antragsmonat.

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12 Antworten

senf-dazuam 15.12.2017 | 12:48
Innerhalb von drei Monaten nach der Regelaltersgrenze gilt der Antrag noch als rechtzeitig gestellt. Sie haben also rechtzeitig nachgefragt und sollten sich nun ein wenig sputen. Der Aufwand hat dann den Gegenwert von drei Monatsrenten. Stellen Sie den Antrag später, erhöht sich der Zugangsfaktor für jeden Monat um 0,3%. Bei vier Monaten also ein Plus von 1,2 % der Rente. Das müssen Sie aber für sich entscheiden, ob sich das über die erwartete Restlebenszeit rechnet.
KSCam 15.12.2017 | 18:18
Da der 31.12. dieses Jahr auf einen Sonntag fällt reicht sogar noch ein Antrag am 02.01.2018 für den Rentenbeginn 01.10.2017. Aber ich sehe das Problem nicht - notfalls ein entsprechendes Schreiben formlos an die DRV, das kommt - wenn Sie nicht trödeln - auf jeden fall noch pünktlich an. So lahm ist die Post ja nicht. :) PS: pro aufgeschobenem Monat nach dem Oktober gibt es 05,% Zuschlag
KSCam 15.12.2017 | 20:22
0,5%
Schadeam 17.12.2017 | 19:14
Für 0,7% gibt es keine Rechtsgrundlage, weil diese Antwort eine der vielen falschen, blöden, lustigen oder sonst überflüssigen Antworten im Forum war. Der wollte halt spielen........
W*lfgangam 17.12.2017 | 21:45
Hallo Uwe, sind Sie noch berufstätig, gar versicherungspflichtig beschäftigt? Informieren Sie sich dann bei Antragstellung über: - Verschiebung des Rentenbeginns mit Zuschlag von 0,5 % pro verschobener Monat (lohnt eigentlich nicht), - Rente und versicherungspflichtiger Weiterbeschäftigung mit zusätzlichen Rentenansprüchen jeweils zum 01.07. (lohnt eigentlich nicht), - Rente und versicherungsfreie Weiterbeschäftigung. Gruß w.
Unwissendeam 18.12.2017 | 04:28
Zitat von W*lfgang anzeigen
Hallo W*lfgang, ich finde, das kann sich sehr wohl lohnen: Wenn Uwe ab 2018 auf geringfügiger Basis (450,- €) versicherungspflichtig weiter arbeitet, beträgt sein Beitragsanteil zur Rentenversicherung lediglich 3,6 %. Der Arbeitgeber zahlt 15 % für Uwe ein. Uwes Beitragsanteile für 2018 amortisieren sich dann bereits im Oktober 2023 (nach 58 Monaten). Im Jahr 2028 (also nach 10 Jahren) beträgt die jährliche Rendite auf die Beiträge bereits 15,69 %. Im Jahr 2033 (nach 15 Jahren) beträgt die jährliche Rendite 20,58 %. Die Rentenanpassungen kommen noch oben drauf... Wenn man davon ausgeht, dass man noch ein paar Jährchen leben wird, ist die Gewinnaussicht recht attraktiv, finden Sie nicht? VG Unwissende
Uweam 18.12.2017 | 09:06
Danke für eure vielen Tipps, ich werde morgen meinen Rentenantrag zum 01.10.2017 stellen.
W*lfgangam 19.12.2017 | 20:56
Zitat von Unwissende anzeigen
Finde ich auch, liebe Unwissende ...doch ob der geringen Be(i)träge tendieren die Meisten dahingehend, diesen lütschen 'Renditevorteil' einfach abzuwinken - ich kann Sie ja nicht in den DRV-Schwitzkasten nehmen und sie davon überzeugen, wie schnell die Eigenbeiträge ..."achnee, wer weiß, und wie lange ich das noch mache ..." sich rentieren. Irgendwann ist's dann auch mal gut mit Überzeugungsarbeit *seufz ...wieder eine/r, der das System misstrauisch nicht verstanden hat - ODER, es eben reicht so einfach, mehr will ich nicht ...muss man dann auch akzeptieren. Gruß w.
Unwissendeam 20.12.2017 | 17:39
Hallo W*lfgang, natürlich kann man niemanden zu seinem Glück zwingen. Wenn's einer nicht glaubt, dann soll er's halt nicht glauben. Das kostet mich keinen Seufzer und in den "Schwitzkasten" nehme ich deswegen auch niemanden … :-) Die "Ungläubigen", die "Ignoranten" und die "Gleichgültigen" halten mich aber dennoch nicht davon ab, zukünftig weiterhin darauf hinzuweisen, dass sich der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit nach Erreichen der Regelaltersgrenze bei geringfügigen Beschäftigungen lohnt: Man gibt beim Arbeitgeber lediglich einen Einzeiler ab – bei vielen Arbeitgebern reicht sogar eine mündliche Info – und hat eine "hochverzinste, kleine Geldanlage", wenn man noch ein paar Jährchen lebt. Und Menschen, die nur eine kleine Altersrente haben und ohnehin keine großen Beträge anlegen können, freuen sich vielleicht sogar mal über diesen "kleinen" Tipp. Könnte ja sein. Wenn ich hingegen wegen der "Ignoranten" und "Gleichgültigen" diesen Tipp wider besseres Wissen nicht mehr geben würde, würde ich selbst zur "Ignorantin" oder "Gleichgültigen"! VG Unwissende
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