Hallo Klaus,
zu Ihrer Frage nach dem für Sie möglichen Rentenbeginn haben Sie unterschiedliche Antworten erhalten. Hier nochmal zur Klarstellung.
Wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bereits vor einem halben Jahr erfüllt haben und einen Antrag auf die Rente noch nicht gestellt haben, ist bei jetziger Antragstellung der Antrag verspätet gestellt, so dass die Rente eigentlich erst im Monat der Antragstellung beginnen kann. Einzige Ausnahme ist, wenn neben der Rente hinzuverdient wird. Dann besteht die Möglichkeit die Altersrente noch für drei Monate rückwirkend zu erhalten.
Nachzulesen im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung GRA § 99 SGB VI Abschnitt 2.5.8 (https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0076_100/gra_sgb006_p_0099.html)
Da Sie auch gefragt haben, ob parallel zur Altersrente Kurzarbeitergeld bezogen werden kann, bin ich davon ausgegangen, dass Sie noch in Beschäftigung sind. Und damit für Sie die Möglichkeit besteht, Ihre Rente noch rückwirkend für drei Monate zu erhalten.
Bei Bezug einer Altersrente als Vollrente besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Hierzu sollten Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten lassen.
Und ich muss um Entschuldigung dafür bitten, dass ich mit meiner verkürzten Antwort gestern für Verwirrung gesorgt habe.